Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 275

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 275 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 275); s Sanktion: Rechtsfolge, die lür die Verletzung gesetzlich vorgeschriebe-ner oder vertraglich übernommener Pflichten festgelegt ist und durch ihre Androhung ordnungsgemäßes Verhalten erzwingen sowie die Durchsetzung der sozialistisch en Gesetzlichkeit sichern soll. S. können in direkten Erziehungs- und Strafmaßnahmen oder in anderen Formen der materiellen Haftung bestehen. Die Entstehung der S. setzt die Feststellung der - rechtlichen Verantwortlichkeit voraus. Diese ist neben der Kausalität zwischen Handlung und Rechtsverletzung an weitere subjektive Umstände, so im Arbeits-, Zivil- und Strafrecht an vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, gebunden. Erziehungs-, Ordnungsstraf- und Strafmaßnahmen können immer nur durch ein dazu bevollmächtigtes Organ verhängt werden (- Strafverfahren). Als besondere Erziehungsmaßnahme bei Planpflichtverletzungen durch Betriebe, z. B. bei bilanzwidrigen Vertragsabschlüssen, spekulativem Vorteilsstreben, Verletzung der planmäßig festgelegten Preisgruppenanteile, können Betriebe und wirtschaftsleitende Organe zui Zahlung einer Wirtschafts-S. ar den Staatshaushalt verpflichtet werden. Neben dieser staatlichen Zwangsmaßnahme kommen im Wirtschaftsrecht wie auch im Zivilrecht S. der materiellen Verantwortlichkeil: zur Anwendung, die unter Ausnutzung der ökonomischen Gegebenheiten der Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus direkt durch die Partner anwendbare Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen fixieren. Die S. der vertragsrechtlichen V erantwo rtlich- keit sind: S., durch die der Austauschprozeß verzögert bzw. verhindert wird (Abnahmeverweigerung und Rücktritt vom Vertrag). Infolge vorfristiger, nicht qualitätsgerechter oder verspäteter Leistung wird dem Besteller das Recht eingeräumt, die Ware nicht oder noch nicht zu akzeptieren und die Gegenleistung (Preis) zu verweigern; S., durch die Äquivalenzverletzungen zwischen Gebrauchswert und Wert geheilt werden. Dazu zählen die Garantieforderungen sowie Preisabschläge, die an preisbeeinflussende Aufwandsfaktoren bei Terminverzügen anknüpfen; S., die auf den Ausgleich von Folgeschäden gerichtet sind (Schadensersatz, Vertragsstrafe, Preis-S.). Die Besonderheit dieser S. besteht darin, daß ein durch die Pflichtverletzung beim Vertragspartner eingetretener Vermögensschaden ausgeglichen werden soll. Satzung: Ordnung, die als Grundsatzdokument Charakter und Ziel einer Vereinigung ersehen läßt, in der sich Bürger oder juristische Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammengeschlossen haben. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit bedürfen Vereinigungen der staatlichen Registrierung. Sie kann vorgenommen werden, wenn der Charakter und die Zielstellung einer Vereinigung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Interessen oder anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse beitragen und den gesetzlichen Bestimmungen nicht zuwiderlaufen. Beispiele solcher Vereinigungen sind die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft und die Gesellschaft zur Förderung des Olympischen Gedankens in der DDR. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden registrierte Vereinigungen durch die zuständigen staatlichen Organe unterstützt. Die Grundsätze der Registrierung sind in einer Verordnung gesetzlich geregelt. 18*;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 275 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 275) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 275 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 275)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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