Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 254

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 254 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 254); ten Wohnraum zuzuweisen. Für den Adressaten der Erfassung bewirkt sie, daß ihm das Recht zur Nutzung des Wohnraums entzogen wird. Eine Erfassung ist ausgeschlossen bei Wohnraum von Bürgern, die längere Zeit aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen ihre Wohnung nicht nutzen, und bei Wohnraum in Eigenheimen, wenn dieser von den Eigentümern und deren Familienangehörigen bewohnt und unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnraumlage ausgelastet wird. - die Anordnung eines Wohnungswechsels auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses (vgl. 11.3.5.); - die Verlängerung von Fristen für den Bezug von Wohnraum (vgl. 11.3.4.); - die Erklärung über die Verbindlichkeit von Mietverträgen (vgl. 11.3.4.); - die Zustimmung zu Wohnungstauschver-trägen, wenn der Vermieter diese ohne ausreichenden Grund verweigert (§ 36 WLVO); - die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen (vgl. 11.3.7.); - die Rechtsmittel der Bürger (vgl.11.3.8.). In den Gemeinden sind nach der WLVO die Bürgermeister in den hier angeführten Fragen entscheidungsbefugt. Dabei wird nicht zwischen Gemeinden mit großer und geringer Einwohnerzahl differenziert. Paragraph 36 Abs. 1 WLVO sollte sinngemäß so angewandt werden, daß in großen Gemeinden mit hauptamtlichen Ratsmitgliedern für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft oder Leitern der Fachorgane Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft diese Entscheidungen im Auftrag des Bürgermeisters von den Ratsmitgliedern bzw. Leitern getroffen werden können. 11.3.2. Die Planung der Wohnraumvergabe Um eine große sozialpolitische Wirkung der Wohnraumlenkung zu gewährleisten, ist die Vergabe von Wohnraum zielstrebig von Analysen ausgehend zu planen. Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sind daher verpflichtet, jeweils für ein Planjahr Wohn-raumvergabepläne auszuarbeiten, darüber einen Beschluß zu fassen und diesen ihrer Volksvertretung zur Bestätigung vorzulegen (§ 67 GöV, § 8 WLVO). Sind Betrieben mit Werkwohnungen wohn-raumlenkende Aufgaben übertragen worden, so haben die Leiter der Betriebe im Zusammenwir- ken mit der gewerkschaftlichen Wohnungskommission jährlich namentliche Wohnraumverga-bepläne auszuarbeiten, mit den Betriebsangehörigen zu beraten und im Betrieb bekanntzugeben. Nach Zustimmung der BGL und des zuständigen Rates wird der Wohnraumvergabeplan vom Leiter des Betriebes verbindlich festgelegt (§ 4 Abs. 3 DB zur WLVO). Die Leiter der Betriebe haben bei der Wohnraumvergabe die WLVO und die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte zur Wohnraumlenkung zu beachten und durchzusetzen. In den Wohnraumvergabeplänen werden die Bürger namentlich erfaßt, die im Planjahr mit Wohnraum versorgt werden sollen. Ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Wohnraum, wird damit für ein Jahr bestimmt, welche dringenden Wohnraumprobleme im Territorium gelöst werden sollen. Ausgangspunkte für das Aufstellen der Vergabepläne sind: - das Aufkommen an Neubauwohnungen; - der durch Um- und Ausbau gewonnene sowie durch Instandsetzung wieder nutzbare Wohnraum; - die durch den freiwilligen Wohnungstausch erschlossenen Wohnraumreserven; - die durch Verzug, Aufnahme in Feierabend- und Pflegeheime und Sterbefälle frei werdenden Wohnungen (hier wird meist mit Erfahrungswerten der zurückliegenden Jahre gearbeitet) sowie - die vorliegenden Wohnungsanträge und die für sie festgelegte Dringlichkeit. In der Praxis hat es sich durchgesetzt, daß in Gemeinden, die weniger als zehn Wohnungssuchende Bürger bzw. Familien haben, keine jährlichen Wohnraumvergabepläne beschlossen werden, sondern mit Dringlichkeitslisten gearbeitet wird, aus denen die Rang- und Reihenfolge für die Versorgung mit Wohnraum hervorgeht. Die weitere Verbesserung der Arbeit mit den Wohnraumvergabeplänen setzt eine exakte analytische Tätigkeit der Fachorgane Wohnungspolitik der Räte der Städte und Stadtbezirke voraus. Die Analysen über den vorhandenen Wohnraum, seine Belegung, den Bauzustand der Wohnungen und die vorliegenden Wohnungsanträge müssen aussagefähige und vor allem aktuelle Angaben enthalten, um eine qualifizierte Vorbereitung der Vergabepläne zu ermöglichen. Bei der Ausarbeitung der Vergabepläne sind gesellschaftliche, soziale und volkswirtschaftliche Erfordernisse zu be- 254;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit staatsfeindlichen Verbindungen zu kriminellen Menschenhändlerbanden, nicht zu Fehlentscheidungen und damit zu Gesetzesverletzungen führen konnten.

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