Unrecht als System 1958-1961, Seite 98

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 98 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 98); übt habe, aber niemals die Absicht hatte, die staatlichen Organe zu verleumden. Aus den Zeugenaussagen geht aber hervor, daß der Beschuldigte stets alles, was in unserem Staat geschieht, als schlecht hinstellte und er auch nicht daran dachte, für manche Maßnahmen unseres Staates Verständnis aufzubringen. So äußerte er u. a. einem Kunden gegenüber, als dieser Zahnpasta kaufen wollte, daß die, welche in der DDR hergestellt werde, nichts tauge und er ihm keine Zahnpasta empfehlen könne. Er erklärte dem Kunden gegenüber, daß es nicht an ihm liege und er ihm gern gute Ware verkaufen möchte. Er brachte hiermit zum Ausdruck, daß unsere Wirtschaftsorgane nicht fähig wären, gute Waren in dieser Beziehung herzustellen, trotzdem ihm als Drogisten bekannt ist, daß aus der DDR Schlemmkreide zur Herstellung von Zahnpasta auch nach Westdeutschland ausgeführt wird und somit wir dieses Grundelement haben und auch in der Lage sind, derartige Waren herzustellen. Bei einer anderen Gelegenheit, als eine Kundin Bl. 7 d. A. übersehen hatte, daß sie ein Zweimarkstück hingegeben hatte, erklärte der Beschuldigte, daß sie noch Geld herausbekommen würde. Er wies sie darauf hin, daß sie ihm 2,- DM gegeben habe. In diesem Zusammenhang erklärte er, „daß die, welche die 2,- DM und 0,50 DM Geldstücke herausgebracht hätten, ganz schlaue Dummköpfe seien und dieses alles vom grünen Tisch aus gemacht worden wäre.“ Er äußerte bei dieser Gelegenheit noch, daß beim Konsum und der HO kein Geld zurückgegeben, sondern daß das zuviel gezahlte Geld von den Angestellten eingesteckt wird. Eine andere Zeugin war zugegen, als sich der Beschuldigte mit einem nicht näher bekannten Fleischer unterhielt und als der Fleischer erklärte, daß er einen Gesellen entlassen müsse, erwiderte der Beschuldigte, „daß alle Geschäftsleute ihre Geschäfte schließen müßten“, damit die da oben sehen, was sie davon haben. Gemeint waren die wirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung. Hier brachte er zum Ausdruck, daß er gewillt sei Unordnung in den Staatsapparat zu bringen und sogar dazu überzugehen, durch Schließung der Geschäfte beizutragen, daß Unruhe in der Bevölkerung entsteht. Bei einer Unterhaltung mit einer anderen Kundin Bl. 10 R. d. A erklärte der Beschuldigte, „daß die da oben mit keinem Problem fertig werden und die Hauptsache sei, daß die Parteibonzen ein Abzeichen tragen, sonst haben sie aber nicht alle Tassen im Schrank“. Obwohl es dem Beschuldigten möglich war, sich einen Pkw zu kaufen und er ein Bankkonto von 30 000 DM hat, hat er den Staat, der ihm die Möglichkeit gibt aus seinem Geschäft derartigen Gewinn zu erzielen, verleumdet. Gerade er als Geschäftsmann hätte alle Veranlassung gehabt, entsprechend den wirtschaftlichen Maßnahmen der Kundschaft auch einige Unzulänglichkeiten zu erklären und sich aktiv für den Aufbau der Wirtschaft unseres Staates einzusetzen. Da ein größerer Personenkreis durch den Beschuldigten negativ beeinflußt wurde, ist auch die Gesellschaftsgefährlichkeit der Handlung eine erhebliche. Er ist als überführt anzusehen und es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Hauptverhandlung vor dem Stadtbezirksgericht Köpenick stattfinden zu lassen sowie die Fortdauer der U-Haft aus den bisherigen Gründen zu beschließen. Im Aufträge: gez. Schultz Staatsanwalt Durch das Stadtbezirksgericht Köpenick wurde K. am 27. 11. 1958 zu 9 Monaten Gefängnis wegen Staatsverleumdung verurteilt. Politische Witze DOKUMENT 165 Urteil des Kreisgerichts Bad Langensalza vom 20. August 1958 1 В 184/58 „beschl.“ К I 221/58 Der Angeklagte wird wegen Staatsverleumdung gern. § 20, Ziff. 2 StEG zu einer Freiheitsstrafe von 10 zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Aus den Gründen: Am 8. 3. 1958 hatte der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Schädlingsbekämpfer von früh 5,00 Uhr bis gegen 11 Uhr am Vormittag in der Malzfabrik des VEB (K) Lebensmittelkombinats Bad Langensalza zu tun gehabt. Nach Beendigung dieser Tätigkeit ist er vor 12 Uhr in die Gaststätte „Tannhäuser“ in Bad Langensalza gegangen. Hier hat er dann ab der Mittagszeit bis gegen 16 Uhr in dieser Gaststätte mit dem Zeugen Johannes Beckert und einem anderen Bürger Skat gespielt. Aus der Tischrunde wurde dann der Vorschlag gemacht, man solle mit diesen Gesprächen aufhören und lieber einen anständigen Witz erzählen. So wurden dann harmlose Tünnes- und Scheel-Witze erzählt. Völlig unmotiviert hatte dann der Angeklagte einen sogenannten politischen Witz erzählt, in dem er zum Ausdruck brachte, daß der Staatspräsident Wilhelm Pieck, der Ministerpräsident Otto Grotewohl und der erste Stellvertreter des Ministerpräsidenten Walter Ulbricht über eine Brücke gefahren und in den Fluß gefallen seien. Ein Junge, der zuerst den Präsidenten gerettet habe, habe sich auf Aufforderung ein Moped gewünscht und nach Rettung des Ministerpräsidenten eine Fernsehtruhe. Nach Rettung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten Walter Ulbricht habe sich der Junge ein Staatsbegräbnis gewünscht und auf die Frage warum erklärt, wenn er zu Hause seinem Vater erzähle, daß er Walter Ulbricht aus dem Wasser geholt habe, würde er totgeschlagen. Dieser Witz hatte den Zeugen E. veranlaßt, sich an einen anderen Tisch zu setzen, weil ihm das Vorgetragene seitens des Angeklagten nicht gepaßt hatte. Vor und nach dieser Witzerzählung hatte der Zeuge G., der Wirt des Tannhäuser, den Angeklagten wiederholt darauf hingewiesen, er möge keine politischen Gespräche führen, weil er sonst das Lokal verlassen muß. Der Angeklagte hatte auch auf Aufforderung das Lokal schon einmal verlassen und war aber zurückgekehrt und hatte auch noch, in der Menge nicht mehr feststellbar, Bier getrunken. Zur strafrechtlichen Beurteilung des sogenannten politischen Witzes muß folgendes ausgeführt werden. Eine wesentliche Grundlage der Herrschaft der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten ist die Ausübung der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse auf allen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens. Ohne die führende Rolle der revolutionären Arbeiterpartei ist eine Herrschaft der Arbeiter und Bauern undenkbar. An der Spitze der Partei der Arbeiterklasse steht der verdienstvolle Sohn der Arbeiterklasse Walter Ulbricht als erster Stellvertreter des Ministerspräsidenten und erster Sekretär des ZK der SED. Es ist allgemein bekannt, daß die Feinde des Sozialismus und andere negative Elemente gerade diesen konsequenten Staats- und Parteifunktionär zum Gegenstand ihrer Hetz- und Wühltätigkeit machen und jede Mög- 98;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 98 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 98) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 98 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 98)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Störungen und Schäden bei der Realisierung entwicklungsbeatimmender Integrationsvorhaben und -prozesse. Die politisch-operative Sicherung bedeutsamer Beratungen und Konferenzen von Gremien des der Arbeit und anderer Organisationsformen der sozialistischen ökonomischen Integration aufgedeckt und die in den Vorjahren getroffenen Feststellungen über dabei verfolgte Ziele, angewandte Methoden und ausgenutzte Bedingungen bestätigt und erweitert.

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