Unrecht als System 1958-1961, Seite 47

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 47 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 47); als sogenannte nichtantagonistische Widersprüche, die beim Aufbau des Sozialismus unvermeidbar seien. Daß aber durch das nicht legitime Bestehen der Briefkontrollstellen das im gesetzten Recht verankerte Briefgeheimnis offensichtlich auf das Gröbste durchbrochen wird und Laufzeitverzögerungen zu Ungunsten der Bevölkerung entstehen, ist für sie ohne Bedeutung. gez. Unterschrift Paketkontrolle Der innerdeutsche Paketverkehr ist durch die sowjetzonale „Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727) Erschwernissen und Einschränkungen unterworfen. Unter dem Vorwand, Schiebern und Spekulanten keine Möglichkeit zu bieten, den Geschenkpaketverkehr für „schmutzige Geschäfte“ zu mißbrauchen, wurden zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der SBZ und dem AZKW Vereinbarungen über die Inhaltskontrolle der Geschenkpakete und -päckchen getroffen. Diese Kontrollen erstred,en sich sowohl auf Geschenksendungen im Interzonenverkehr als auch im Verkehr innerhalb der SBZ. Die Art und Weise, wie bei den Paketkontrollämtern in Berlin (Ost), Erfurt, Leipzig, Dresden, Schwerin und Magdeburg die Inhaltsprüfungen vorgenommen werden, können nur als systematische Verletzung des in der Verfassung garantierten Postgeheimnisses gewertet werden. Hinzu kommt, daß die Formulierungen der Bestimmungen in der Geschenkpaket-Verordnung vom 5. 8.1954 viele Möglichkeiten zu willkürlichen Beschlagnahmen bieten. Das zeigen eindeutig die nachfolgenden Beispiele, aus denen zu ersehen ist, daß es gegen Paketbeschlagnahmen außer einer einfachen Beschwerde keinen Rechtsschutz für die Betroffenen in der SBZ gibt. In einer Geschenksendung aus Aachen für einen Empfänger in der SBZ befand sich u. a. ein Neukirchner Abreißkalender für das Jahr 1960 „Der Christliche Hausfreund“. Dieser Kalender verfiel laut einer Mitteilung der Paketkontrollstelle Magdeburg vom 18. Januar 1960 der Beschlagnahme und Vernichtung. DOKUMENT 80 Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs Binnenkontrollamt Magdeburg Paketkontrollstelle Magdeburg den 18.1.1960 Werter Postkunde! Bei der heute durchgeführten Kontrolle der an Sie gerichteten Postsendung wurden: 1 Neukirchner Kalender festgestellt und aufgrund des antidemokratischen Charakters desselben entnommen. Diese literarischen Erzeugnisse sind gern. § 3 der Verordnung zum Schutze der Jugend vom 15.9.1955 in Verbindung mit § 5 der Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr vom 5. 8.1954 zur Einfuhr in die DDR nicht zugelassen. Die entnommene Literatur ist der Vernichtung zugeführt worden. Wir empfehlen Ihnen, den Absender dahingehend zu unterrichten, daß derartige Literatur zur Einfuhr in die DDR nicht zugelassen ist und der Absender den Versand künftig unterläßt. Zum Weihnachtsfest 1959 wurden von einer Absenderin aus K. (Bundesrepublik) für verschiedene Empfänger in der SBZ Geschenkpäckchen zum Versand gebracht. Diverse Päckchen verfielen der Beschlagnahme, weil es sich angeblich um einen „organisierten“ Versand gehandelt haben soll. Auf die schriftlich hiergegen eingelegte Beschwerde erteilte das Paketkontrollamt Erfurt folgenden Bescheid: DOKUMENT 81 REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs Bezirksverwaltung Paketkontrollamt Frau den 27. Januar I960 Betr.: Beschlagnahmeprotokolle-Nr Werte Frau ! Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Schreibens vom 4.1.1960, welches zum Anlaß einer nochmaligen Überprüfung genommen wurde. Im Ergebnis hierzu müssen wir Ihnen mitteilen, daß die durchgeführte Beschlagnahmemaßnahme dieser Paketsendungen durchaus zu Recht besteht und einer Freigabe demzufolge nicht Rechnung getragen werden kann. Mit Ihrem Schreiben und der beigefügten Bestätigung des Bürgermeisters der Stadt Königstein im Taunus findet der unsererseits begründete Verdacht seine Bestätigung, denn hier wird zum Ausdruck gebracht, daß sie alljährlich 35 40 Pakete „an Bedürftige“ der Deutschen Demokratischen Republik senden. Wir glauben in unserer Annahme nicht fehl zu gehen, wenn wir behaupten, daß die persönlichen Beziehungen zu den größten Teil der Empfänger Ihrer Paketsendungen nicht gegeben sind. Im § 1 der Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland vom 5. 8. 1954 ist festgelegt, daß Geschenksendungen im Sinne dieser Verordnung unentgeltliche Zuwendungen sind, die unmittelbar von einem privaten Absender (natürl. Person) an einen privaten Empfänger (natürl. Person) aufgrund persönlicher Beziehungen zum persönlichen Ver- oder Gebrauch zum Versand gebracht werden. Ferner liegt in Bezug auf diese Paketsendungen ein eindeutiger Verstoß was hier vorliegendes Beweismaterial bekräftigt gegen den § 7 der genannten Verordnung vor. Hier heißt es unmißverständlich, daß Sendungen, die unter Mitwirkung von Firmen (Ver-kaufsgeschäfte), Organisationen oder anderen juristischen Personen zum Versand gebracht werden, im Sinne der Verordnung nicht als Geschenksendungen gelten. Zu Ihren Ausführungen in Ihrer Beschwerde erlauben wir uns folgendes zu bemerken. Die Sendungen, die von Organisationen in Westdeutschland in die Deutsche Demokratische Republik geschickt werden verfolgen den Zweck in der Endkonsequenz unseren Arbeiter- und Bauernstaat gegenüber anderen Staaten zu mißkreditieren und unsere Bürger in negativer Hinsicht zu beeinflussen. Gleichzeitig versucht man durch diese u. ä. Aktionen darzustellen, daß in Westdeutschland ein nicht vorhandener Wohlstand und in der DDR eine schon lange nicht vorhandene Notlage herrscht. 47;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 47 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 47) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 47 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 47)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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