Unrecht als System 1958-1961, Seite 176

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 176 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 176); KSP nicht früher schließen, als ihre Erfüllung durch die Zustimmung des Rates des Bezirkes zur Lösung der bezirklichen Verträge gewährleistet war. Der Angeklagte hat sich mithin einer erheblichen Stö-rund des Wirtschaftsablaufs durch Nichtausführung einer Anordnung der Wirtschafts Verwaltung gemäß § 7, Abs. 1, Ziff. 2 WStVO schuldig gemacht. Da die Tat vorsätzlich begangen wurde und eine vom Angeklagten als möglich vorausgesehene besonders schwere Störung der Wirtschaftsordnung zur Folge hatte, handelt es sich um einen schweren Fall gemäß Abs. 2 des § 7 WStVO. Sowohl der Umfang der nachteiligen Auswirkungen der Tat auf den planmäßigen Aufbau des Kombinats „Schwarze Pumpe“ als auch die Notwendigkeit einer energischen Bekämpfung der im Bauwesen unserer Republik noch sehr häufig anzutreffenden Verantwortungslosigkeit beim Abschluß und der Erfüllung von volkswirtschaftlich bedeutsamen Bauleistungsverträgen erfordern eine harte Bestrafung des Angeklagten. Der Senat hat deshalb keinen Anlaß gesehen, trotz seiner von der Rechtsansicht des Kreisgerichts abweichenden rechtlichen Beurteilung des gegebenen Sachverhalts eine Herabsetzung der vom Kreisgericht erkannten Strafe von zwei Jahren Zuchthaus für diese Handlung vorzunehmen. Das angefochtene Urteil war daher lediglich im Schuldausspruch abzuändern. DOKUMENT 244 „Er hielt nichts vom Leistungsprinzip“ Genossenschaftsbauer Josef G. aus Mühlenbeck ist in der Landwirtschaft groß geworden. Er hat auch nach 1945 verschiedene Schulen besucht und auf allen Gebieten ein überdurchschnittliches Wissen erworben. Er wußte, daß eine hohe genossenschaftliche Produktion die Grundlage für die schnelle Festigung der LPG und die Mehrung des genossenschaftlichen Reichtums, die Erhöhung des Wohlstandes jedes einzelnen Mitgliedes und für die Verbesserung der sozialen und kulturellen Lebensbedingungen ist. Hierzu konnte Josef G. als Melker entscheidend beitragen, wenn er seine Kenntnisse voll und ganz in den Dienst der LPG gestellt hätte. Dabei wurde von ihm nicht mehr verlangt, als von den anderen Melkern traute Herde zählte 35 Tiere, wovon 27 Milchkühe der gleichen LPG geleistet wurde. Seine ihm anver-waren. Er hatte laut Planauflage, die in einer gemeinsamen Beratung mit dem Brigadier und den Melkern erarbeitet worden war, täglich 130 bis 150 kg Milch zu bringen. Er schaffte diese Leistung nicht, weil er glaubte, sich über die primitivsten Grundsätze der Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin hinwegsetzen zu können. Häufig kam er zu spät zur Arbeit oder verrichtete sie im angetrunkenen Zustand. Sowohl das Füttern als auch das Melken der Tiere erfolgte unregelmäßig und unsachgemäß, wodurch erhebliche Schwankungen und schließlich ein Rückgang in der Milchleistung auftraten. Obwohl er im Juli noch den Monatsdurchschnitt erreicht hatte, traten große Schwankungen auf. An einem Tage lieferte er nur 115, an einem anderen nur 119 und einmal für zwei Tage insgesamt nur 168 kg Milch. In den mit ihm daraufhin geführten Aussprachen und Auseinandersetzungen versuchte er die Ursachen für die geringen Leistungen auf die angeblich schlechte Futterbelieferung zu schieben, obwohl diese für alle Ställe gleich war und die anderen Ställe hohe Milchleistungen hielten. Er erkannte jedoch, daß seine Arbeitsleistungen mangelhaft waren und versprach, sie zu verbessern, verfiel aber immer wieder in seine alten Fehler zurück. Im August erreichte G. nur noch an sechs Tagen Milch- leistungen von mehr als 100 kg, jedoch in keinem Falle mehr als 112 kg. An einem Tage lieferte er überhaupt keine Milch ab und an einem anderen Tage als Gesamtmenge für an zwei Tagen ermolkener Milch nur insgesamt 74 kg. Dabei trat er noch dafür ein, das Leistungsprinzip abzuschaffen und die Berechnung der Arbeitseinheiten wieder nach der Stückzahl der zu betreuenden Tiere vorzunehmen. Auf Grund seiner trotz aller Aussprachen anhaltenden schlechten Arbeitsleistungen hat Josef. G. die Wirtschaftsplanung und die Versorgung der Bevölkerung mit Milch beeinträchtigt und die ihm anvertrauten Milchkühe in ihrer Leistungsfähigkeit ge-gemindert. Das Kreisgericht Oranienburg verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und ordnete darüber hinaus die Auswertung des Verfahrens in Verbindung mit dem Rat des Kreises an. Quelle: „Bauern-Echo“, Frankfurt/Oder, vom29.10.1961. Strafen für Ein- und Ausfuhr von Waren DOKUMENT 245 Urteil des Kreisgerichts Salzwedel vom 22. Juli 1958 2 S 147/58 К II W 49/58 Der Angeklagte St. wird wegen Verletzung des Gesetzes; zum Schutze des innerdeutschen Handels in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Vermögen des Angeklagten wird eingezogen. Die Angeklagte K. wird wegen Verletzung des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels in Tatmehr-heit mit Betrug zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Vermögen der Angeklagten wird eingezogen. Beiden Angeklagten wird die Untersuchungshaft seit dem 24. April 1958 auf die erkannte Strafe angerechnet. Die Angeklagten haben die dem Staatshaushalt entstandenen Auslagen zu erstatten. Aus den Gründen: Der Angeklagte St. stammt aus kleinbäuerlichen Verhältnissen. Nach dem Schulbesuch erlernte er den Beruf eines Konditors und wurde seit 1927 in Salzwedel ansässig. Nach seiner Verheiratung im Jahre 1930 kaufte er mit Mitteln, die seine Frau mit in die Ehe brachte, seinen jetzigen Konditoreibetrieb. Dieses Geschäft leitete er mit kurzer Unterbrechung während des Krieges bis zu seiner Inhaftierung am 24. April 1958. Insgesamt beschäftigte er 9 Kräfte. Der Angeklagte war nie in seinem Leben irgendwie gesellschaftlich organisiert. Er ist auch nicht vorbestraft. Die Angeklagte K. ist die Tochter eines Fleischermeisters. Sie erlernte keinen Beruf, sondern sie eignete sich Kenntnisse für die Haushaltsführung an. Von 1912 bis 1916 war sie das erste Mal mit einem Dentisten verheiratet. 1920 heiratete sie den Nachfolger der Vereinigten Schersikowschen Baumkuchenfabrik. Nach dem Tode des Ehemannes übernahm die Angeklagte durch Erbfolge den gesamten Besitz und leitete seit 1945 das Geschäft in eigener Verantwortung. Auch sie führte dieses Geschäft bis zu ihrer Inhaftierung am 24. April 1958. Sie beschäftigte einschließlich ihrer Tochter 6 Angestellte und eine Halbtagskraft. Die An- 176;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 176 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 176) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 176 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 176)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen, die Unterstützung dieser Kräfte mit Geld und eingeschleuster antisozialistischer Literatur, der Publizierung von ihnen verfaßter diskriminierender Schriften und deckte die Verbindung durch konspirative Mittel.

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