Unrecht als System 1958-1961, Seite 155

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 155 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 155); DOKUMENT 226 Durch die Aufenthaltsbeschränkung wird dem Verurteilten der Aufenthalt an bestimmten Orten der Deutschen Demokratischen Republik untersagt. Die Organe der Staatsmacht sind auf Grund des Urteils berechtigt, den Verurteilten zum Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten zu verpflichten. Sie können ihn weiter verpflichten, eine bestimmte Arbeit aufzunehmen. § 3 (1) Auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht kann, auch ohne daß die Verletzung eines bestimmten Strafgesetzes vorliegt, durch Urteil des Kreisgerichts einer Person die Beschränkung ihres Aufenthalts auferlegt werden, wenn durch ihr Verhalten der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren entstehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. § 2 dieser Verordnung findet Anwendung. (2) Gegen arbeitsscheue Personen kann auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung angeordnet werden. (3) Die Bestimmungen der Strafprozeßordnung finden entsprechende Anwendung. DOKUMENT 225 „Arbeitserziehung für Schmarotzer“ Beschleunigtes Verfahren nach der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung Im Gerichtssaal Zu einem beschleunigten Verfahren gegen den 31jähri-gen Paul Pietruschinski aus Berlin, ‘ Bergstr. 70, trat die Strafkammer 215 des Stadtbezirksgerichts Mitte am Donnerstag zusammen. Das Verfahren war auf Grund der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August dieses Jahres eingeleitet worden. Den Antrag stellte der Bürgermeister des Stadtbezirks Berlin-Mitte. Da er durch ständiges Bummelantentum und schlechten Lebenswandel auffiel, war Pietruschinski am 30. August in Haft genommen worden. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß er seit Januar 1960 keine gesellschaftlich nützliche Arbeit mehr geleistet hatte. Er trieb sich auf Straßen und in Gaststätten herum. Seinen Lebensunterhalt bestritt seine Frau, die als Verkäuferin arbeitete. Nach der Ehescheidung im März 1961 ließ er sich von einer Freundin aushalten. Obwohl Pietruschinski einen Beruf hat er ist Brauer , obwohl er gesund und kräftig ist, hat er auch vor Januar 1960 nur sporadisch gearbeitet, meistens nicht mehr als insgesamt fünf Monate jährlich. 1956 wurde er republikflüchtig, kehrte jedoch bald zurück, um wieder vom Verdienst seiner damaligen Frau leben zu können. Staatsanwalt Göhring, der das Verlangen des Bezirksbürgermeisters vertrat, charakterisierte Pietru-schinskis Verhalten: „Er hat aus dem wachsenden Lebensstandard der DDR alle Vorteile gezogen, hat aber selbst nicht dazu beigetragen, daß der Aufbau voranging. Pietruschinski ist nicht nur arbeitsscheu, er gehört auch zum Kreis der Personen, die auf Grund ihrer labilen Haltung besonders anfällig sind für strafbare Handlungen und feindliche Tätigkeit. Dadurch stellt er eine zusätzliche Gefahr dar.“ Dem Antrag des Bezirksbürgermeisters entsprechend verurteilte das Ge-ridit ihn zu einer Aufenthaltsbeschränkung für Berlin und zur Arbeitserziehung, die in einem Haftarbeitslager vollstreckt wird. Quelle: „Neues Deutschland vom 8. 9.1961. 16* „Gerechtes Urteil für Bummelanten“ Weimar, 8. September Zur Erziehung in einem Arbeitslager auf bestimmte Zeit bei Veröffentlichung des Urteils in allen Betrieben und Genossenschaften wurden der Steinmetz Otto Knote und der Stukkateur Manfred Kaufmann, beide Mitglied der PGH Hochbau Bad Berka, am 7. September 1961 vom Kreisgericht Weimar-Land auf Grund der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 verurteilt. Die beiden haben seit Januar dieses Jahres 202 bzw. HO Fehlstunden in ihrer Genossenschaft verursacht und tragen im Endergebnis die Hauptschuld, daß ihr Baubetrieb den Plan nicht erfüllt hat. Quelle: „Das Volk“, Erfurt, vom 9. 9.1961. DOKUMENT 227 „Arbeitserziehung für einen Bummelanten“ Die Verordnung über die Aufenthaltsbeschränkung und in deren Folge Arbeitserziehung wurde am 24. 8. 1961 erlassen. Arbeitsscheue gab es bereits lange vor diesem Datum. Das war, zu einem Beispiel, der 20jährige Peter Teuber, Königs Wusterhausen, Potsdamer Straße 84. Wegen erwiesener fortdauernder Arbeitsscheu und dem mit ihr verbundenen zerrütteten Lebenswandel wurde er auf Ersuchen des ABV am 25. 5. von der Staatsanwaltschaft als Organ der allgemeinen Aufsicht zum 2. Juni zu einer Rücksprache bestellt, um ihm ins Gewissen zu reden, ihn zu beraten und ihm durch Vermittlung eines Arbeitsplatzes behilflich sein zu können. Zu jenem Zeitpunkt (25. 5.) waren bereits alle Versuche fehlgeschlagen, auf T. einzuwirken, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die Mutter wurde durch sein Verhalten schwer nervenkrank. Am 2. 6. kam er nicht; am 10. 6. erneute Vorladung zum 16. 6. Von der Rücksprache wurde (auszugsweise) festgehalten: T. erklärte sich zu einer Arbeit bereit, wo er mindestens 400, DM verdiene. Er beschwerte sich, daß er vom Rat des Kreises keine Genehmigung erhielt, in Berlin zu arbeiten. Der Staatsanwalt machte ihm diese Sache klar und T. sah ein, daß es notwendig sei, hier zu arbeiten. Er wollte umgehend Nachricht geben, wenn er Arbeit aufgenommen habe. Das war also am 16. Juni; nichts erfolgte. Am 26. 8. wurde dann vom Kreis Königs Wusterhausen Rat der Stadt an die Staatsanwaltschaft der Antrag gestellt gemäß § 3 Absatz 2 der Verordnung über die Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 für den arbeitsscheuen Peter Teuber Arbeitserziehung anzuordnen. Am 29. 8. wurde ein Schnellverfahren vor dem Kreisgericht abgewickelt. Der 20jährige hatte die Lehre als Maschinenschlosser nicht beendet. Er bummelte damals häufig in Westberlin, dessen Kinos es ihm angetan hatten. Auch vorübergehende Erziehung im Jugendhof blieb ohne Erfolg. Arbeitserziehung ist hier die einzige Möglichkeit, um aus einem verlotterten Menschen einen verantwortungsbewußten Bürger unseres Staates zu machen. 155 Quelle: „Märkische Volksstimme“ vom 12. 9.1961.;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 155 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 155) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 155 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 155)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer unbedingt zu beachtende Sollgrößen bei der Auswahl, der E-ignung und der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern darstellenc ergibt sich des weiteren die Frage, welchen Bert die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Vernehmungstaktik von Bedeutung sein können. Desweiteren ist interessant, welche Bereiche der im persönlichen Gespräch mit dem operativen Mitarbeiter ausklammert, zu welchen Bereichen er sich aufgeschlossen zeigt.

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