Unrecht als System 1958-1961, Seite 135

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 135 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 135); das Verschicken der Pakete nach Westdeutschland und das Abheben des Geldes vom Bankkonto haben die Angeklagten Vorbereitungen getroffen, um die DDR illegal verlassen zu können. Diese Vorbereitung ist nach § 8, Abs. 1 und 3 des Paßgesetzes in seiner Fassung vom 11. 12. 1957 strafbar. Der Staatsanwalt beantragt gegen die beiden Angeklagten eine Gefängnisstrafe von je 6 Monaten unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft. Weiter ist das Urteil nach § 7 StEG mit einem Auszug aus seinen Gründen in der Betriebszeitung „Der Keramiker“ des VEB Keramische Werke Hermsdorf auf Kosten der Angeklagten zu veröffentlichen. Der Angeklagte Walter Plötzner gab als Grund seines beabsichtigten illegalen Verlassens der DDR an, daß er angeblich von seiner Partei, d. h. von der Partei der Arbeiterklasse, der SED, öfters kritisiert worden ist wegen unaktiver Parteiarbeit. Es wären auch an ihn Gerüchte herangetragen worden, daß er von seiner Arbeit abgelöst werden sollte. Weiter trug er vor, er würde nicht der verbotenen Sekte „Zeugen Jehovas“ angehören, sondern diese Glaubensrichtung würde er vertreten und da beißt sich manches mit dem Materialismus. Daß der Angeklagte wegen des Gerüchtes, dem er selbst keinen Wert beigemessen hat und daß er von der Partei kritisiert worden ist, daß er illegal die Republik verlassen wollte, kann nicht der wahre Grund gewesen sein. Das Motiv seiner strafbaren Tat ist darin zu erblicken, daß er auf Grund der Glaubensrichtung der „Zeugen Jehovas“ in Widerspruch zur Partei der Arbeiterklasse und damit in Widerspruch zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat gekommen ist. Diesen Widerspruch wollten beide Angeklagte, denn beide hängen der Glaubensrichtung nach, dadurch lösen, daß sie das Gebiet der DDR illegal verlassen wollten. Grundsätzlich sei auch an dieser Stelle hervorgehoben, daß jeder Bürger der DDR, ob bewußt oder unbewußt, durch das illegale Verlassen der DDR das Kriegslager Adenauer, Strauß und Konsorten stärkt und dadurch zum Verräter der deutschen Arbeiterklasse und der deutschen Nation wird. Diese Entwicklung, die damit enden sollte, das Gebiet der DDR illegal zu verlassen, ist die folgerichtige Entwicklung bei beiden Angeklagten auf Grund ihrer unklaren ideologischen Einstellung. Der Angeklagte W. P. betonte in seiner Einlassung, daß er ein Arbeiterkind und deshalb entsprechend erzogen worden sei. Sein Vater ist über 40 Jahre Angehöriger der Partei der Arbeiterklasse. Die richtige Erziehung durch das Elternhaus fand auch den Ausdruck beim Angeklagten, daß er Mitglied der Arbeiterjugend und anderer Arbeiterorganisationen vor 1933 war. Nach dem Zusammenbruch des Faschismus trat der Angeklagte in die Arbeiterpartei der SPD ein und wurde durch die Vereinigung der beiden Arbeiterparteien Mitglied der SED. In der Beurteilung des Angeklagten durch den Betriebszeitungsredakteur Tischendorf des VEB Keramische Werke Hermsdorf kam zum Ausdruck, daß der Angeklagte bis etwa 1954 eine sehr gute Parteiarbeit geleistet hat. Er besuchte regelmäßig das Parteilehrjahr, beteiligte sich am sonstigen Parteileben und war auch ein guter Mitarbeiter an der Wandzeitung. Erst in der späteren Zeit änderte sich seine Einstellung in der Partei, die Mitarbeit wurde geringer, weil er in dieser Zeit sich auch mehr und mehr zu den „Zeugen Jehovas“ hingezogen fühlte. Jetzt kommt der Widerspruch in seine gesamte Entwicklung hinein. Er hat kein Vertrauen zur Partei und wird durch die in der Beweisaufnahme festgestellte strafbare Handlung zum Verräter der Arbeiterklasse und der deutschen Nation, weil er die Absicht hatte, das Gebiet der DDR illegal zu verlassen. Durch seine Beschäftigung mit den Glaubensansichten der „Zeugen Jehovas“ war er nicht mehr einverstanden mit dem, was in der DDR geschieht. Die Angeklagte N. P. hat sich ebenfalls aktiv an den Vorbereitungen des illegalen Verlassens der DDR beteiligt und gehört auch der Glaubensrichtung „Zeugen Jehovas“ an. Jedes Treffen von Vorbereitungen oder der Versuch, das Gebiet der DDR illegal zu verlassen, wird von unseren Werktätigen mißbilligt und ist daher politisch-moralisch verwerflich. Darüber hinaus ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der strafbaren Handlung so erheblich, daß die Strafkammer sich vollinhaltlich dem Antrag des Staatsanwalts anschloß. Diese Strafe ist erforderlich und notwendig, um beiden Angeklagten vor Augen zu führen, daß sie das ihnen entgegengebrachte Vertrauen unserer Arbeiter- und Bauernmacht mißbraucht haben. gez. Lederer gez. Borz gez. Plötner DOKUMENT 199 Urteil des Kreisgerichts Schönebeck/Elbe vom 27. Juni 1960 К II S 81/60 Die Angeklagten M. L. und K. L. werden wegen Verstoßes gegen § 8 des Paßgesetzes vom 15. 9. 1954 in der Fassung des § 1 (1) vom 11. 12. 1957 zu einer Gefängnisstrafe von je 6 Monaten verurteilt. Aus den Gründen: Der im 22. Lebensjahr stehende Angeklagte M. L. besuchte in Schönebeck 8 Jahre die Grundschule und im Anschluß daran 4 Jahre die Oberschule. Letztere schloß er mit dem Abitur ab. Er nahm dann Arbeit im VEB Gummiwerk John Schehr als Arbeiter auf. Nach ca. 10 Monaten beendete er dieses ArbeitsVerhältnis und bewarb sich um ein Studium. Er hatte die Absicht, Germanistik und Theaterwissenschaften zu studieren. Seine Bewerbung wurde vorerst abgelehnt. Am 13. 12. 1957 wurde er vom hiesigen Kreisgericht wegen Verstoßes gegen die АО über die Ausgabe neuer Banknoten pp. zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt. Nach einer Teilverbüßung von ca. 3 Monaten wurde er aus der Haft entlassen. Für den Strafrest erhielt er bedingte Strafaussetzung unter Auferlegung einer Bewährungszeit von 2 Jahren. Im Januar 1958 verließ er illegal die Republik. Er war bis zu diesem Zeitpunkt Mitglied der FDJ und des FDGB. Im VEB Gummiwerk John Schehr hat er die Funktion eines Kassierers in der FDJ innegehabt. Der Angeklagte K. L. besuchte ebenfalls die Grund-und Oberschule in Schönebeck und beendete letztere mit dem Abitur. Er hatte die Absicht, Kunstmaler zu werden, wurde jedoch infolge der hohen Bewerberzahl und insbesondere weil seine Fähigkeiten nicht ganz ausreichten, an der Kunsthochschule in Berlin-Weißensee zum Studium nicht zugelassen. Er nahm daraufhin Arbeit bei der Deutschen Versicherungsanstalt Schönebeck als Sachbearbeiter auf, die er mit Unterbrechungen bis zum Sommer 1956 durchführte. Er bewarb sich in der Folgezeit an der Hochschule für Architektur und Bauwesen in Weimar in der Fachrichtung Architektur. Wegen der hohen Bewerberzahl wurde er in das Bauingenieurwesen eingestuft. Nach einem Semester gelang es ihm zur Fachrichtung Architektur überzuwechseln. Dort absolvierte er 3 Semester. Im September 1958 verließ er illegal die Republik. Er war Mitglied der FDJ. Funktionen hat er nicht inne gehabt. Der Angeklagte ist bisher nicht vorbestraft. 135;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 135 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 135) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 135 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 135)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die EinsatzrichLungen der und zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die operativen Mitarbeiter haben entsprechend ihrer Verantwortlichkeit auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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