Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 149

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 149); 149 1. Abschnitt Straftaten gegen das sozialistische Eigentum § 157 Für den Bereich des Kommissionshandels bleiben gemäß § 4 Abs. 2 der KommissionshandelsVO vom 26. 5.1966 (GBl. II S. 429 ff.) die zum Verkauf übergebenen Waren bis zur Veräußerung an die privaten Abnehmer (Bürger) im Eigentum des sozialistischen Handelsunternehmens und Kommittenten. Die hierfür erzielten Erlöse sind nach dieser Bestimmung gleichfalls sozialistisches Eigentum. Sozialistisches Eigentum sind gemäß § 7 Abs. 2 des Musterkommissionshandelsvertrages (GBl. II 1966 S. 437) auch vom sozialistischen Handelsorgan dem Kommissionshandel übergebene Ausrüstungsgegenstände. Die vom Kommissionshandel zur Sicherung der Kommissionsware dem sozialistischen Handelsorgan gestellte Kaution berechtigt nicht zur Waren- oder Geldentnahme (§15 Abs. 1 der 1. DB zur Kommissionshandels VO vom 26. 5.1966 GBl. II S. 432). Für den Zeitraum vor dem 1.7.1966 gelten für das Verhältnis zwischen sozialistischen Handelsbetrieben (HO oder Konsumgenossenschaft) und Kommissionshändlern grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 383 bis 406 HGB und ergänzend die Vorschriften über den Auftrag (§§663 bis 675 BGB). Zur Beantwortung der strafrechtlich bedeutsamen Frage, ob sozialistisches, ihm gleichzustellendes oder privates bzw. persönliches Vermögen (Eigentum) durch eine bestimmte Straftat angegriffen wurde, ist jeweils von den konkreten Rechtsverhältnissen auszugehen. Diese Vorfragen sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu klären. Dazu gehören insbesondere solche Fragen, ob für den betreffenden Betrieb Eigentum entstanden, ob ein Eigentumsübergang vorgenommen worden ist bzw. wann der Eigentumswechsel stattgefunden hat. So geht z. B. das zum Zwecke der Überweisung oder der Einzahlung auf ein Postsparkonto eingezahlte Geld mit der Annahme durch die Postangestellten (Einigung und Übergabe hinsichtlich der Geldscheine bzw. -münzen gern. § 929 BGB) in staatliches Eigentum über (vgl. OG St Bd. 5 S. 191, ähnlich BG Karl-Marx-Stadt, NJ 1959, S. 181) ; bei einem Kassierer einer gesellschaftlichen Organisation gegen Quittung bzw. Beitragsmarken abgeführte Beitragsgelder gehen mit der Übergabe in sozialistisches Eigentum über; an Mitarbeiter der sozialistischen Handelseinrichtungen z. B. für Waren oder Speisen gezahlte Geldbeträge gehen in diesem Augenblick in sozialistisches Eigentum über. Besondere Probleme entstehen dort, wo sozialistisches und persönliches Eigentum, namentlich an Geldscheinen bzw. -münzen, nicht auseinandergehalten wird, z. B. bei Handelsangestellten, die mit der Bezahlung der Waren bzw. Speisen auch Trinkgelder entgegennehmen, ohne diese sofort auszusondern, oder bei einem Gruppenkassierer einer gesellschaftlichen Organisation, der auch aus Gründen des Geldwechsels die vereinnahmten Beitragsgelder nicht von seinem persönlichen Geld trennt. Nach § 948 BGB entsteht durch solche Vermischung, ohne daß eine Eigentumsform untergeht, anteilmäßiges Eigentum, so daß derjenige, der sich unrechtmäßig mehr als seinen Anteil entnimmt, regelmäßig anderes, hier insbesondere sozialistisches Eigentum schädigt und dementsprechend strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann (OG NJ 1965, S. 296).;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 149) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 149)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X