Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 131

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 131 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 131); 131 4. Kapitel Straftaten gegen Jugend und Familie §148 Wicklung nicht zu stören bzw. ernsthaft zu gefährden und vor körperlichem Schaden zu bewahren. Der Schutz der Kinder ist hier weitergehend ausgestaltet worden, da in objektiver Hinsicht nunmehr alle sexuellen Handlungen mit Kindern Mißbrauch i. S. dieser gesetzlichen Regelung und damit strafbar sind. Es wird damit die Konsequenz aus der Erkenntnis gezogen, daß sexuelle Handlungen mit Kindern immer geeignet sind, bei diesen zu Ent-wicklungs- und Verhaltensstörungen zu führen, so daß sie objektiv immer sexuellen Mißbrauch darstellen. Der Tatbestand des § 148 ist demzufolge in objektiver Hinsicht mit der Vornahme sexueller Handlungen erfüllt, weil damit der Mißbrauch gegeben ist. Der Begriff des Mißbrauchs ist kein zusätzlich zu prüfendes Kriterium. Mit § 148 werden insbes. folgende Begehungsweisen des Mißbrauchs von Kindern zu sexuellen Handlungen erfaßt: der Täter nimmt am Körper des Kindes sexuelle Handlungen vor, er nimmt sexuelle Handlungen am eigenen Körper in Gegenwart des Kindes vor, das Kind wird veranlaßt, sexuelle Handlungen am eigenen Körper oder am Körper des Täters vorzunehmen. Eine aktive Beteiligung des Kindes an den sexuellen Handlungen ist nicht erforderlich. Es ist auch nicht notwendig, daß das Kind den sexuellen Charakter der Handlung des Täters erkannt hat. Allein unsittliche Äußerungen, obszöne Redensarten oder das Zeigen pornografischer Abbildungen sind keine sexuellen Handlungen. Ein Täter, der in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornimmt, sich z. B. entblößt, ohne die Gegenwart von Kindern bewußt zu seiner sexuellen Erregung und Befriedigung ausnutzen zu wollen die Kinder evtl, gar nicht wahmimmt , ist nicht nach § 148 strafbar. Es ist dann zu prüfen, ob eine Straftat nach § 124 vorliegt. Der für das Vorliegen einer sexuellen Handlung erforderliche körperliche Bezug ist auch dann gegeben, wenn sie der Täter oder auf Veranlassung das Kind jeweils am eigenen Körper vornimmt. Es ist nicht erforderlich, daß die sexuelle Handlung am Körper der anderen Person vorgenommen wird. 2. Die Handlung kann nur vorsätzlich begangen werden. Es bedarf des Nachweises, daß der Täter zur Zeit der Tat wußte, daß das Kind noch keine 14 Jahre alt ist. Bedingter Vorsatz genügt aber. Zur Erfüllung der subjektiven Seite des Tatbestandes ist nicht erforderlich, daß der Täter mit der Absicht handelt, bei dem geschädigten Kind oder einem Dritten eine sexuelle Reaktion durch geschlechtliche Erregung bzw. Befriedigung zu erzeugen. Täter kann sowohl ein Mann als auch eine Frau sein. Es ist auch gleichgültig, ob die Handlung heterosexueller oder homoisexueller Natur ist. 9*;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 131 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 131) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 131 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 131)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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