Staat und Recht 1968, Seite 845

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 845 (StuR DDR 1968, S. 845); Daraus leitete er den Grundsatz ab, daß die übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane durch prognostische Entscheidungen, mittels Planung, Bilanzierung, Einsatz ökonomischer Hebel, Koordinierung, Anleitung und Kontrolle in Übereinstimmung mit dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung und bei Mitwirkung der Betriebe deren eigenverantwortliche Tätigkeit als organischen Bestandteil der sozialistischen Planwirtschaft zu sichern haben. Sodann beschäftigte sich Artzt vor allem mit dem Zusammenwirken von Betrieben und örtlichen Organen der Staatsmacht. Zwischen beiden Bereichen bestehen Verflechtungsbeziehungen, die echte Wachstumsfaktoren darstellen. Ihr Zusammenwirken gilt es näher zu untersuchen. Von der Staats- und Rechtswissenschaft sind ihre objektiven Kriterien und spezifischen Aufgaben zu erforschen und wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten, um ihre Stellung und ihre Wechselbeziehungen im ökonomischen System des Sozialismus zu regeln. Seine Darlegungen zu diesem Problemkreis faßte er in der These zusammen: Im Zusammenwirken der staatlichen Organe in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden mit den Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen werden die territorialen Ressourcen volkswirtschaftlich genutzt, die Bedingungen für eine gesellschaftlich notwendige Entwicklung der Territorien gesichert und die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Wohngebieten in Übereinstimmung mit den gegebenen Möglichkeiten entwickelt. Dr. habil. Bley behandelte in einem umfangreichen Diskussionsbeitrag Aspekte des sozialistischen Eigentums und seiner verfassungsrechtlichen Fundierung. Ausgehend von Art. 2 des Verfassungsentwurfs* orientierte er darauf, in die Untersuchung der Fragen des gesamtgesellschaftlichen Volkseigentums stärker als bisher die Veränderungen der Klassenstruktur und die Wechselbeziehungen zwischen dem Volkseigentum sowie der Planung und Leitung einzubeziehen. Es komme darauf an, die Stellung der Werktätigen zum Volkseigentum, d. h. ihre Stellung als Eigentümer der Produktionsmittel, herauszuarbeiten und den Werktätigen diese ihre Funktion in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bewußt zu machen. Eine wesentliche Aufgabe besteht in diesem Zusammenhang darin, die Verbindung der Werktätigen mit dem Volkseigentum über den Interessenmechanismus auszubauen und mit diesem Ziel die Forschungsarbeit zu verstärken. Das Volkseigentum ist nicht nur Grundlage für die Übereinstimmung der persönlichen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, sondern selbst Ausdruck bestimmter materieller Interessen. Es schließt weder die Existenz unterschiedlicher Interessen aus, noch bewirkt es, daß die Interessen der einzelnen Werktätigen und Kollektive gewissermaßen im Selbstlauf mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden. Der sozialistische Betrieb, in dem die Aneignung als volkswirtschaftlicher Prozeß erfolgt und vielfältige Interessen ausgelöst werden, ist das entscheidende Zwischenglied, das die persönlichen Interessen der Werktätigen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen verbindet. Sein eigenes materielles Interesse an einem hocheffektiven Produktionsprozeß ermöglicht es ihm, sowohl zur Durchsetzung der gesellschaftlichen als auch der materiellen Interessen der einzelnen Werktätigen beizutragen. Die Staats- und Rechtswissenschaft, speziell die Wirtschaftsrechtswissenschaft, hat in dieser Beziehung bereits nützliche Erkenntnisse gewonnen, die vor allem zur Vervollkommnung der Fondsbefugnisse der Betriebe geführt haben. Sie stellen einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Gestaltung des Volkseigentums und zur Weiterentwicklung der Rechtsstellung des sozialistischen * Hier wie im folgenden ist der Entwurf in der Fassung vom 31. Januar 1968 (Staat 845 und Recht, 1968, S. 445 ff.) gemeint die Red.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 845 (StuR DDR 1968, S. 845) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 845 (StuR DDR 1968, S. 845)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei dem Verbindungspartner um eine Men schenh.ändlerbande oder einen Angehörigen derselben oder um andere feindliche Kräfte im Sinne des Tatbestandes handelt.

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