Neuer Weg, Organ des Zentralkomitees für alle Parteiarbeiter 1953, Heft 21/4

Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 21/4 (NW ZK SED DDR 1953, H. 21/4); Mehr Sorgfalt bei Durchführung von Parteiverfahren Ein Parteiverfahren ist für jede Parteiorganisation und für das davon betroffene Parteimitglied eine ernste Sache. Deshalb muß es mit größter Sorgfalt und nach gründlicher Überprüfung des Sachverhaltes durchgeführt werden. Ein Parteiverfahren dient nicht nur als Mittel, um die Reihen der Partei zu festigen, die Geschlossenheit der Partei zu vertiefen, die politische Wachsamkeit zu erhöhen und den kämpferischen Geist der gesamten Mitgliedschaft zu entwickeln, sondern es soll mit ihm erreicht werden, die Mitglieder zur Treue zur Partei zu erziehen, das Parteibewußtsein zu vertiefen und die Parteidisziplin und die Prinzipienfestigkeit zu erhöhen. Es soll helfen, die Mitglieder zu einer hohen Parteimoral zu erziehen. Ein Parteiverfahren hat nicht nur den Zweck, das Mitglied zur Rechenschaft zu ziehen, sondern es soll dem Mitglied helfen, seine Mängel und Schwachen und seine Fehler zu erkennen und zu überwinden. Ein Parteiverfahren muß also zum Mittel der Parteierziehung weiden. Dazu geben den Parteiorganisationen die vom ZK herausgegebenen „Richtlinien zur Arbeit der Partei-Kontroll-Kommdssdonen und zur Verhängung von Parteistrafen“ (Beilage „Neuer Weg“, Nr. 17/1952) Anleitung und Hilfe. Es wird noch nicht immer von den Parteiorganisationen so verfahren, wie es die Richtlinien erläutern und verlangen. Dadurch kommt es nicht selten vor, daß falsche Beschlüsse gefaßt werden, Beschlüsse, durch die ehrliche Genossen, die nur einige Fehler machten, aus der Partei entfernt wurden, aber andererseits feindliche Elemente in der Partei verbleiben konnten. Folgende Beispiele sollen einen Einblick in solche oberflächliche und sorglose Anwendung von Parteiverfahren geben. Der Genosse M. in Klein-Lunow führte einen entschiedenen Kampf gegen die dortigen Mißstände. Vor allem schilderte er wiederholt der Kreisleitung Malchin die schlechten Wohnverhältnisse einiger Neubauern in seiner Ortspartedorganisation. Zur Bekräftigung seiner Angaben legte er Fotografien bei, die er bei einem ihm unbekannten Fotografen hatte entwickeln lassen. Doch nichts geschah. M. kämpfte also bewußt, wenn auch nicht immer mit der richtigen Methode, gegen eine dm Ort bestehende Clique, an deren Spitze der Bürgermeister, der später zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, stand. In dem Ort war unter den Neubauern eine große Unzufriedenheit. M. konnte die ungerechte Behandlung nicht länger ertragen und signalisierte diese Zustände der Partei, ohne aber bei der Kreisleitung Unterstützung und Hilfe zu bekommen. Es wäre Aufgabe der Kreisleitung Malchin gewesen, die Angaben des Genossen M. zu prüfen und die politische Arbeit der Ortsparteileitung und des Bürgermeisters zu kontrollieren. Statt dessen erschienen in einer Mitgliederversammlung der Ortsparteiorganisation zwei Mitglieder der Kreisleitung und der Vorsitzende der KPKK Malchin. Sie untersuchten aber nicht die Mißstände sondern unterstützten die Clique, die an den schlechten Wohnverhältnissen der Neubauern im Orte schuld war. Dem Genossen M. wurden heftige Vorwürfe gemacht; und durch Beeinflussung der Mitgliederversammlung erreichte man den Beschluß, M. als parteizersetzendes Element aus der Partei auszuschließen. Die Kreisleitung verdeckte mit der Behandlung der Angelegenheit des Genossen M. ihre eigene Schwäche. Anstatt die klassenbewußten, proletarischen Elemente an ihrem Kampf auf dem Dorfe zu unterstützen, versuchten die Mitglieder der Kreisleitung, ihre eigenen Schwächen zu vertuschen, und leisteten damit dem Klassenfeind Vorschub. Erst durch die ZPKK, die eine gründliche und sorgfältige Überprüfung in der Angelegenheit vornahm, wurde der Ausschluß aufgehoben. Da aber Genosse M. eine ganze Reihe Fehler machte, z. B., daß er bei der Auswahl des Fotografen die politische Wachsamkeit außer acht ließ und daß er bei dem Versuch, verschiedene Mißstände zu beseitigen, falsche Wege eingeschlagen hatte, kam die ZPKK zu folgendem Beschluß: „Genosse M. erhält eine Rüge, weil er sich im Kampf um Wohnraum nicht parteimäßig verhalten hat. Die Schlußfolgerungen, daß Genosse M. mit seiner falschen Handlungsweise den Westberliner Agentenzentralen Vorschub leistete, sowie die Behauptung, daß er parteizersetzende Cliquen um sich bildete, sind unberechtigt.“ Dieses Beispiel zeigt, wie schnell ein klassenbewußter, ehrlicher Arbeiter aus den Reihen der Partei ausgeschlossen werden kann, wenn die Behandlung eines Parteiverfahrens sorglos, nicht gewissenhaft und ohne Berücksichtigung der Hinweise der Richtlinien durchgeführt wird. Genosse Shdanow hat die Folgen mit den Worten charakterisiert „ die Aufnahme in die Partei oder der Ausschluß aus der Partei stellen im Leben eines Menschen einen sehr wichtigen Wendepunkt dar. Für die einfachen Parteimitglieder ist das Verbleiben in der Partei oder der Ausschluß aus der Partei eine Frage von, Leben und Tod.“1) Für die Partei steht also bei der Durchführung eines Parteiverfahrens die Erziehungsarbeit im Vordergrund. Deshalb muß jede Parteiorganisation um jedes Mitglied ringen. Sie muß eingehend erörtern, ob ein Parteimitglied noch erzogen werden kann, oder ob es aus der Partei entfernt werden muß. Daß sich einige Parteileitungen noch nicht über die Bedeutung einer Parteistrafe im klaren sind, soll uns folgendes Beispiel zeigen: Die Genossin K. wurde von ihrer Grundorganisation während ihrer Abwesenheit aus der Partei ausgeschlossen. Im Statut unserer Partei heißt es aber, daß jedes Parteimitglied das Recht hat, seine Anwesenheit zu verlangen, wenn über seine Person Beschlüsse gefaßt werden. Die Grundorganisation einer staatlichen Institution, in der die Genossin K. eines der wenigen proletarischen Elemente war, beachtete dieses im Statut garantierte Recht nicht, sondern es gelang einer Gruppe kleinbürgerlicher Elemente, den Ausschluß der Genossin K. durchzusetzen. Formal und bürokratisch, ohne die Vergangenheit und die gesellschaftspolitische Arbeit zu berücksichtigen und ohne die Lebensverhältnisse der Genossin K., die stellvertretender Sekretär der Grundorganisation war, richtig zu ermitteln, wurde von der Grundorganisation ein Beschluß gefaßt, der gegen das Statut der Partei verstößt. Die Grundorganisation hat sich dabei nicht von dem Grundsatz der Liebe zur Arbeiterklasse leiten lassen. *) Shdanow, Abänderungen am Statut der KPdSU(B)auf dem XVIII. Parteitag, Dietz Verlag, Berlin, S. 35. 4;
Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 21/4 (NW ZK SED DDR 1953, H. 21/4) Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Heft 21/4 (NW ZK SED DDR 1953, H. 21/4)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Organ des Zentralkomitees (ZK) [Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)] für alle Parteiarbeiter, 8. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1953, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1953 (NW ZK SED DDR 1953, H. 1-24). Die Zeitschrift Neuer Weg im 8. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1953 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1953. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 8. Jahrgang 1953 (NW ZK SED DDR 1953, H. 1-24 v. Jan.-Dez. 1953).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Personenzusamraen-schlösee und deren Tätigwerden gegen die Rechteordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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