Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303); Neue Justiz 8/89 303 In der Wahlbewegung wurden mehr als 2 400 Eingaben an die Justizorgane gerichtet. Die Bürger kritisierten beispielsweise Verzögerungen in der Bearbeitung von Zivil- und Familienrechtsverfahren sowie von Vollstreckungsanträgen. Die Eingaben führten zu leitungsmäßigen Schlußfolgerungen zur Überwindung der Mängel. Zur kadermäßigen Zusammensetzung der Kreisgerichte und Schiedskommissionen In den konstituierenden Tagungen der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen wurden 234 Direktoren und 810 Richter gewählt, davon 390 für die Kammern für Arbeitsrecht. Die Anzahl der Richter erhöhte sich im Vergleich zu 1984 um 93. Das steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ab 1. Juli 1989. Rund 60 Prozent der Direktoren und Richter sind ihrer sozialen Herkunft nach Arbeiter. Der Frauenanteil beträgt 52,7 Prozent; bei den Direktoren erhöhte er sich auf 38,1 Prozent. Das ist ein Ergebnis der konsequenten Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in diesem Beruf. Von der Verjüngung des Kaderbestandes sowie der Ausgewogenheit zwischen erfahrenen und dienstjungen Richtern zeugt, daß 25 Direktoren und 140 Richter erstmals in dieser Funktion tätig werden sowie über 68 Prozent aller Kader im Alter bis zu 40 Jahren sind. Vier Richter sind sorbischer Nationalität. Für die Kreis- und Stadtbezirksgerichte wurden 59 440 Schöffen gewählt, davon 11 466 Schöffen für Arbeitsrecht (1984 waren es 10 115). Vor ihrer Nominierung durch die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen wurden 58 308 Schöffenkandidaten in ihren Arbeitskollektiven geprüft. 99,4 Prozent von ihnen wurden von ihren Kollegen für die Kandidatur bestätigt, 323 Bürger dagegen nicht. Gründe für die Nichtbestätigung waren, daß die Kandidaten keine vorbildliche Arbeitshaltung zeigten, gesellschaftlich inaktiv waren oder nicht die für eine solche Funktion erforderliche Reife besaßen. In Veranstaltungen zur Wahl von Schöffen wurden aus ähnlichen Gründen weitere 155 Kandidaten abgelehnt. Die Anzahl der Schöffen an den Kreisgerichten erhöhte sich im Vergleich zu 1984 um 8 583. Auch das folgt aus den höheren Anforderungen an die Gerichte im Zusammenhang mit der Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen. 22 130 Schöffen (37,2 Prozent) wurden erstmals in diese Funktion gewählt. Der Frauenanteil beträgt bei den Schöffen 57,2 Prozent. An Kreisgerichten der Bezirke Cottbus und Dresden werden 67 Schöffen sorbischer Nationalität Recht sprechen. Der Anteil der Arbeiter beträgt 46,2 Prozent. Eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung besitzen 55,9 Prozent der Schöffen; 42,3 Prozent haben einen Fachschul- oder einen Hochschulabschluß. Der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse sowie den bewährten Prinzipien der Bündnispolitik entspricht es, daß 46,3 Prozent der Schöffen Mitglied der SED sind und 18,3 Prozent den anderen im Demokratischen Block vereinten Parteien angehören. Die Anzahl der Schiedskommissionen hat sich auf 5 787 erhöht; das sind 235 mehr als im Jahre 1984. Neubildungen von Schiedskommissionen waren insbesondere in den Städten erforderlich, in denen Neubaugebiete fertiggestellt worden waren und die Bereiche der Schiedskommissionen weitgehend an die Wahlkreise angepaßt wurden. In den Gemeinden ergaben sich Neubildungen aus der Verkleinerung der Bereiche von Schiedskommissionen, die für mehrere Gemeinden zuständig waren. Damit wurden die Voraussetzungen für eine bürgernahe Tätigkeit der Schiedskommissionen weiter verbessert und zugleich günstigere Möglichkeiten für ihr Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen sowie den Ausschüssen der Nationalen Front geschaffen. In den konstituierenden Tagungen der örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden sowie in Produktionsgenossenschaften wurden 56 917 Mitglieder für die Schiedskommissionen gewählt; 12 Kandidaten wurden abgelehnt. 17 957 Mitglieder (31,6 Prozent) üben erstmals diese Funktion aus. In den Bezirken Cottbus und Dresden sind 100 Mitglieder von Schiedskommissionen sorbischer Nationalität. Die Zusammensetzung der Mitglieder entspricht der politischen und sozialen Struktur der Tätigkeitsbereiche der Schiedskommissionen. 38,8 Prozent der Mitglieder sind Arbeiter, 62,6 Prozent verfügen über einen Facharbeiterabschluß und 32,6 Prozent über einen Fachschul- oder Hochschulabschluß. 38,8 Prozent sind Mitglied der SED, 16,1 Prozent gehören den befreundeten Parteien an. Die Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Anspruchsvolle Aufgaben mit Blick auf den XII. Parteitag der SED Am 16. Juni 1989 hat der Zentrale Wahlausschuß für die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen unter Leitung des Justizministers nach einer umfassenden Diskussion den Abschlußbericht zu den diesjährigen Justizwahlen verabschiedet und dem Staatsrat der DDR zugeleitet. Eine wichtige Etappe bei der Ausgestaltung unseres sozialistischen Rechtsstaates wurde erfolgreich abgeschlossen. Ihre Ergebnisse bilden ein solides Fundament für die weitere kontinuierliche Durchsetzung der Rechtspolitik der SED durch die staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte. Auf der 8. Tagung des Zentralkomitees wurde dazu festgestellt: „Die ständige Verbindung der Gerichte mit der Bevölkerung und mit den Volksvertretungen fördert die Bereitschaft der Bürger, noch stärker ihre Verantwortung für Rechtssicherheit, Wachsamkeit, Ordnung und Disziplin zu entwickeln.“6 7 In Auswertung der Wahlbewegung sowie im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Gesetze und weiterer Rechtsvorschriften ab 1. Juli 1989 wurden Aufgaben formuliert, die darauf gerichtet sind, die sozialistische Gesetzlichkeit insgesamt und die Rechtssicherheit der Bürger im besonderen weiter zu stärken. Es gilt, den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen der Gesellschafts-, Staats- und Rechtsentwicklung den gebührenden Stellenwert auch in der täglichen Arbeit der Gerichte einzuräumen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Erarbeitung einer klaren Konzeption des weiteren Ausbaus des sozialistischen Rechtsstaates in den 90er Jahren.' In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auch geprüft, die Zuständigkeit der gesellschaftlichen Gerichte für Zivilrechtsstreitigkeiten zu erweitern. Allein auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in der DDR wird in Vorbereitung des XII. Parteitages der SED ein ganzer Komplex von Maßnahmen wirksam.8 Ein Schwerpunkt ist dabei die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung zur Unterstützung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft, z. B. durch zielgerichtete Verfahrensauswertung und Einbeziehung von gesellschaftlichen Kräften in die Verfahren. Verstärkt wird die analytische Arbeit, um den verantwortlichen Organen im Territorium Hinweise für eine gezielte Einflußnahme auf die Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu geben. In den Berichterstattungen der Kreis- und der Bezirksgerichte vor den Vorständen des FDGB über die Verwirklichung des Arbeitsrechts sind Erfahrungen im Hinblick auf die konsequente Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit bei der Schädigung des sozialistischen Eigentums zu verallgemeinern. Entsprechend der Aufgabenstellung bei der Kriminalitätsbekämpfung werden auf dem Gebiet der Gesetzgebung eine Neufassung der StPO und ein Gesetz zur Verwirklichung von Strafen ohne Freiheitsentzug vorbereitet. Für die Vorbeugung 6 J. Herrmann, a. a. O., S. 65. 7 Vgl. O. Reinhold, „Ein klares und umfassendes Bild vom Sozialismus der 90er Jahre“, ND vom 17./18. Juni 1989, S. 10. 8 Vgl. dazu G. Wendland, „Die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, NJ 1989, Heft 7, S. 262 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen.

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