Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 348 (NJ DDR 1987, S. 348); 348 Neue Justiz 9 '87 Man denke nicht etwa: Pritt habe für all die Aktivitäten eben seinen guten Namen und seinen seriösen Titel gegeben. Auch das wäre übrigens schon etwas gewesen, denn nichts ist zu schade für die gute alte Sache der Ausgebeuteten und Unterdrückten aller Zeiten und aller Länder! Aber damit begnügte sich jedenfalls Pritt nicht. Hingabe, Disziplin und Selbstlosigkeit rangierten in seinem persönlichen Tugendkatalog obenan. Beeindruckend ist auch die Liste seiner Publikationen, die von dem literarischen Einsatz zeugen, den der Rechtspolitiker Pritt für nötig hielt. R Pritt, der Rechtstheoretiker Mit einer unter dem Obertitel „Recht, Klasse und Gesellschaft“ (Law, Class and Society) konzipierten Gesamtdarstellung des englischen Rechts14 15, gesehen mit den Augen und analysiert mit dem Verstand eines Marxisten, hat sich der nach einem halben Jahrhundert Juristentätigkeit nunmehr im „Ruhestand“ befindende Pritt, nach dem er noch 1965/66 eine Professur in Ghana wahrgenommen hatte, neben seiner Arbeit als Rechts a n w a 11 und Rechts Politiker endgültig ein drittes Tätigkeitsfeld erschlossen: er wurde auch zum Rechts t h e o r e t i k e r. Dieser betrüblicherweise (noch?) nicht ins Deutsche übersetzte Vierbänder gehört, ich scheue ein weiteres Mal den Superlativ nicht, zum Allerbesten, was der Marxismus zum Recht hervorgebracht hat. Es ist hier nicht der Ort, um den Inhalt von Pritts Theorie-Vermächtnis zu repetieren.16 Viel zu erfahrungs- und gedankenreich ist diese von der Rechtswissenschaft unseres Landes zu ihrem eigenen Schaden wenn ich recht sehe: mit einer einzigen Ausnahme bisher unbeachtet gelassene Hinterlassenschaft Pritts, in der sich am Belegmaterial des englischen Rechts, aber stets auf die verallgemeinerungsfähigen Gesichtspunkte hingeführt, u. a. ausführliche Analysen der Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer, Arbeiter und Gewerkschaft, über Grundstücks- und Vertragsrecht, über Familien-, Steuer- und Strafrecht, über Unternehmens-, Militär- und Polizeirecht, über Menschen- und Bürgerrechte, über Kolonialrecht, über die Gerichtsverfassung, speziell über politische Prozesse, aber auch, auf einer höheren Abstraktionsstufe, über die Vor- und Nachteile einer richterlichen (case law) gegenüber einer parlamentarisch betriebenen Rechtsentwicklung finden. Immer handelt es sich um Informationen aus erster Hand, nie um Literatur über Literatur. Es ist die (theoretische) Summe eines lebenslangen (praktischen) Kampfes für das Recht. Und daher bietet Pritt eine prinzipielle Position, die leitmotivisch alle vier Bände seines Werkes durchzieht und in der wir zugleich das Spezifische seines Beitrags zur marxistisch-leninistischen Rechtstheorie festmachen können. Um es vorweg zu sagen: wir täten gut daran, wenn wir Pritts schlicht formulierte, aber tiefgründig gedachte Meinungen als eine nicht bloß quantitative Bereicherung, sondern als eine auch Veränderungen unserer Auffassungen herbeiführende Theorie werten würden. Das zentrale Anliegen des seine Erfahrungen als Rechtsanwalt und Rechtspolitiker verallgemeinernden Rechtstheoretikers Pritt liegt nämlich in einer Präzisierung des Klassencharakters des Rechts, speziell der seine Inhaltsentwicklung bestimmenden Faktoren. In Auseinandersetzung mit all denen, die das Recht als nun einmal auf uns gekommenen Gesetzestext oder die eben überlieferte Gerichtspraxis anzuwenden bereit sind, ohne sich um deren historische, politische und soziologische Entwicklungs- und Weiterentwicklungsbedingungen zu kümmern, charakterisiert Pritt als seine Grundsatzthese, daß der wirkliche Inhalt des kapitalistischen Rechts von der herrschenden Klasse bestimmt und so zu einer ihrer wesentlichen Waffen in ihrem Kampf mit der Mehrheit des Volkes werde, die sie in ihrem eigenen Interesse beherrsche oder zu beherrschen suche; richtiger, besonders in der Gegenwart, aber sei es zu sagen, daß das Recht nicht bloß durch die herrschende Klasse, sondern durch die sich von Zeit zu Zeit auch ändernden Ergebnisse des Klassenkampfes zwischen herrschender und besonders der sich ihr entgegenstellenden Arbeiterklasse geprägt sei.17 Man vergleiche mit dieser auch für die Arbeiterklasse und ihre Juristen in der bürgerlichen Gesellschaft antidefätistischen Position etwa die dem Wesen des Rechts im allgemeinen, dem des Ausbeuter- und bürgerlichen Rechts im besonderen gewidmete Analyse unseres Hochschullehrbuchs18, die sich mit einer qualitativen Charakterisierung des jeweiligen Rechtstypus begnügt, ohne z. B. den Einfluß einer kämpfenden Arbeiterklasse auf die Inhaltsentwicklung des kapitalistischen Rechts auch nur zu erwähnen als ob der Achtstun- dentag ein Geschenk der Bourgeoisie an das Proletariat gewesen wäre! Pritt hat aber übrigens auch Marx im „Kapital“! anhand eines überwältigenden Materials aus der jahrhundertelangen Geschichte des Arbeitsrechts wie mit Hilfe der von ihm selbst durchgefochtenen Gerichtsverfahren eines spätkapitalistischen Staates gezeigt, daß und wie das Recht von der herrschenden Klasse erzeugt, geformt und umgeformt wird, daß aber auch die Arbeiterklasse und die anderen Schichten des Volkes durch ihren Widerstand gegenüber der herrschenden Klasse einen Anteil an der Rechtsentwicklung haben, wobei seine Erkenntnis, daß die Arbeiterklasse heutzutage einen weitaus größeren Einfluß auf die Rechtsentwicklung kapitalistischer Länder ausübt, als an der Oberfläche sichtbar wird, vor allem als Aufforderung zur Einflußnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen ist.19 Pritt, wohl wissend, daß sein Heimatland eine fundamentale Veränderung der gesamten ökonomischen, politischen und auch juristischen Struktur benötigt, hat gleichwohl als Rechts praktiker sein ganzes Leben lang mit den ihm als Juristen in einer kapitalistischen Gesellschaft gegebenen Mitteln zu jenem Druck von unten beigetragen, den er als Rechts theoretiker zu einem unverzichtbaren Moment im Klassenkampf für eine Rechtsentwicklung von „unten“ erklärt hat. Es wäre kurzsichtig anzunehmen, daß Pritts Analysen nur den unwiderruflich hinter uns liegenden Rechts-und-Un-rechtszustand kapitalistischer Verhältnisse beträfen. Neigen nicht manchmal auch wir Juristen dazu, die sozialistische 14 Da sich bisher, soweit ich sehe, noch niemand die Mühe gemacht hat, eine Pritt-Bibliographie zusammenzustellen, will ich als einen Anfangs beitrag zu ihr wenigstens seine seit 1940 publizierten selbständigen Schriften zusammenstellen: 1940 Light on Moscow, 223 S.; Federal Illusion, 152 S.; Must the War Spread, 256 S.; 1941 Choose Your Future, 191 S.; The Fall of the French Republic, 177 S.; The USSR Our Ally, 64 S.; 1942 India Our Ally, 54 S.; Revolt in Europe, 40 S.; 1943 Grigg, Goebbels and Smith. An Examination of Anti-Soviet Propaganda; 1944 War Criminals, 32 S.; Defense Relations, 21 S.; 1947 Star-Spangled Sha-dow, 128 S. (deutsch: Im Schatten des Sternenbanners, 1948); The Mosley Case, 32 S.; 1948 The State Department and the Cold War, 96 S.; 1951 New Light on Korea, 31 S.; The Truth about the USSR,' 16 S.; Russia is for Peace, 106 S.; 1952 The Search for Peace, 63 S.; 1953 Germany, Peace or War7, 23 S.; 1958 The Law versus the Trade Unions, 128 S.; Spies and Informers in the Witness Box, 96 S.; 1959 Der Reichstagsbrand. 78 S.; 1963 The Labour Government 1945-51, 467 S.; 1965 From Right to Left, 319 S.; 1966 Brasshats and Bureaucrats, 320 S.; The Defense Accuses, 528 S.: 1969 Unrepentant Aggressors, An Examination of West German Policies, 235 S.; 1970 Employers, Workers and Trade Unions, 174 .S.; 1971 The Apparatus of the Law, 127 S.; Law and Politics, 151 S.; 1972 The Substance Of the Law, 189 S. 15 Es handelt sich hier um die vier letzten Arbeiten der Liste von Fußn. 14. 16 Die Frage stellt sich erneut, ob die ziemliche, auch institutionalisierte Verselbständigung der marxistischen Rechtstheorie von den Rechtszweigdisziplinen ihrer literarischen Produktion und ihrer pädagogischen Funktion wirklich gutgetan hat. 17 D. N. Pritt, Employers, Workers and Trade Unions, London 1970, S. 6: „One of my principal theses, namely, that the actual content of our law is determined, from time to time and all times, by our ruling class, and thus becomes an integral and very important weapon of that class in its conflict with the majorlty of the people, whom it Controls or seeks to control in its own interest. It is more accurate, perhaps, at the present stage of our history, to say that the law is determined not just by the ruling class but rather by the results, varying from time to time as the struggle sways to and fro, of the conflict between the ruling and the forces espe-cially the working-class forces opposed to it.“ Ähnlich: Pritt, The Apparatus of the Law, London 1971, S. 10, und ders Law and Politics, London 1971, S. 5. 18 Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, 2. Aufl., Berlin 1980, S. 98, 117. 134. 19 D. N. Pritt, The Substance of the Law, London 1972, S. 184: „Law has been framed, shaped and re-shaped by the ruling class, and used deliberately as a weapon of the class war; and I have shown, too, how the working class and other sections of the people who are ruled have, by their resistance tO' the ruling class, played their part in framing the law. Thus, the ruling class has been prevented from shaping and using it solely in its own Interests.“;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 348 (NJ DDR 1987, S. 348) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 348 (NJ DDR 1987, S. 348)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Planung und Organisation der Arbeit mit den Aufgaben im Rahmen der Berichterstattung an die operativen Mitarbeiter und der analytischen Tätigkeit, Aufgaben und Maßnahmen zur Planung und Organisation der Arbeit mit den Aufgaben im Rahmen der Berichterstattung an die operativen Mitarbeiter und der analytischen Tätigkeit, Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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