Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 2); Die „Neue Justiz“ wird begrüßt: Als Herausgeber der „Deutschen Rechtszeit-schrift“, ebenso aber auch als deutscher Rechtslehrer und praktischer Jurist begrüße ich auf das wärmste die neu erscheinende Schwester, die „Neue Justiz“. Mit dem von mir hochverehrten Herausgeber verbinden mich gemeinsame Auffassungen von den heute der deutschen Justiz obliegenden Aufgaben: einer gründlichen und durchgreifenden Abkehr vom nazistischen Geist, einer von gesundem Realismus getragenen, wirklichkeits- und lebensnahen Rechtsprechung, einer das nur Formale übersteigenden rechtsstaatlichen und demokratischen Ausrichtung des Rechtsdenkens, einer Begriffsanbetung wie Begriffsverwirrung in gleicher Weise vermeidenden Rechtswissenschaft. Ich wünsche dem neuen Organ weitreichende Wirkung im Sinne des Wiederaufbaues einer sauberen deutschen Justiz. Professor Dr. Karl S. Bader Generalstaatsanwalt in Freiburg i. Br., Herausgeber der deutschen Rechtszeitschrift“ Als Präsident des Zentral-Justizamts für die britische Zone sehe ich der von dem Schwester-Justizamt der sowjetischen Besatzungszone herausgegebenen Rechtszeitschrift „Neue Justiz mit großem Interesse entgegen. Ich bin überzeugt, daß damit neue Brücken über die Zonengrenzen geschlagen werden, die das wechselseitige Verständnis für die Rechtsprobleme der einzelnen Zonen und die Einheit des deutschen Rechts nur fördern können. Möge es der neuen Zeitschrift gelingen, den vorwärtsstürmenden Drang nach dem neuen Recht zu verbinden mit der Anerkennung und Erhaltung jener Rechtwerte, die das Fundament aller Kultur bilden. Kiesselbach Präsident des Zentral-Justizamts für die britische Zone Die Zeit, die vor uns liegt, und die Vergangenheit sind Welten, zwischen denen es keine Verbindung, keinen Kompromiß gibt; es gibt auch nichts Gemeinsames zwischen den Rechtsanschauungen von gestern und heute. Wir müssen deshalb mit dem Aufbau der Rechtsgrundlagen auf allen Gebieten neu beginnen. Gerade weil die Rechtspraxis in den einzelnen deutschen Ländern und Landschaften zunächst ihren eigenen, vielleicht voneinander abweichenden Weg geht, darf der Gedanke der deutschen Rechtseinheit über die Zonengrenzen hinaus nicht preisgegeben werden. Diese Ideen beseelen uns und darum begrüßen wir die ,JJeue Justiz“ mit freudigem Herzen als Mittler der Wissenschaft und Brücke von Ost nach West zugleich in dem uns gemeinsamen Bewußtsein, daß die Sache des Rechts auch die Sache der Menschheit ist. Georg August Zinn Minister der Justiz in Hessen Das Gesetzgebungsrecht der Länder und Provinzen Pon Professor Dr. Hans Peters, Berlin I. Zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft haben bei Behörden und Bürgern die Auffassung von der Notwendigkeit und sittlichen Grundlage von Recht und Gerechtigkeit schwer erschüttert. Durch den Satz „Recht ist, was dem Volke nützt“, ist ein unverantwortlicher Opportunismus in unsere „Rechts“-Handhabung eingesickert. Eine angeblich volksnahe Propaganda hat unter Verdrehung der Tatsachen und Verfälschung des Rechtsgefühls versucht, mit dem sogenannten Volksempfinden rechtlich unhaltbare Maßnahmen der verschiedensten, oft brutalsten Art gegen alle den damaligen Machthabern unbequemen oder gar ablehnend gegenüberstehenden Persönlichkeiten und Einrichtungen zu „recht“-fertigen. Dadurch sind Rechts- und Verantwortungsbewußtsein bis hinein in die Behörden untergraben; der Glaube an das Recht als sittliche Macht ist aus weiten Kreisen unseres Volkes geschwunden. Dieser Zerstörung von Recht und Gerechtigkeit folgte der furchtbare äußere Zusammenbruch, der mehr war als eine militärische und materielle Katastrophe. Eine Anzahl unumgänglicher Notmaßnahmen in den ersten Wochen nach dem Zusammenbruch hat ein Übriges dazu beigetragen, den Glauben an die Notwendigkeit fester Rechtssätze weiter zu erschüttern. So kam es, daß aus dieser Entwicklung bei manchen. Behörden und Bürgern die Auffassung entstanden ist, das öffentliche und private Leben könne auch außerhalb und ohne eine feste Rechts- grundlage weiterbestehen. So wird bis heute noch allzu leicht mancherorts in der Innehaltung der Rechtsordnung nur wie einstmals von den Nationalsozialisten gelehrt wurde ein Hemmschuh für einen aktiv vorwärts schreitenden Wiederaufbau gesehen. Dieser Verwirrung muß gerade jetzt entgegengetreten werden, wo die ordentlichen Behörden wieder sachgemäß zu arbeiten begonnen haben. Niemand, dem der demokratische Wiederaufbau unseres öffentlichen Lebens in Wirtschaft und Kultur ernsthaft am Herzen liegt, kann bestreiten, daß dafür die Wiederanerkennung des Rechts und der Wüle zu seiner strengen Beachtung und Durchsetzung unumgänglich ist. Deutschland muß wieder ein Rechtsstaat werden, d. h. ein Staat, der die Gerechtigkeit verwirklicht und den Willen und die Kraft besitzt, die Rechtsordnung durchzusetzen. Gerade den Juristen aller Zweige obliegt hier die große Aufgabe, an der Beseitigung der heutigen Rechtsnot tätigen Anteü zu nehmen. Wohl am tiefsten sind die Zerstörungen im Staatsrecht. Die leichtfertige Auffassung von politischer Verantwortlichkeit, die bedauerlicherweise selbst von Universitätslehrern des öffentlichen Rechts gefördert, ja geradezu „wissenschaftlich untermauert“ wurde, hat dazu geführt, daß es ein wirksames Staats-„Recht“ in Deutschland bereit vor 1945 nicht mehr gab. Wir haben hier einen nicht minder mühevollen Wiederaufbau durchzuführen wie im Bereich der materiellen Welt, in der uns die vom Nationalsozialismus hinterlassenen Trümmer täglich mahnend an unsere großen Aufgaben erinnern. Wir müssen auch hier ganz von. 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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