Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150); entscheidung der hier erörterten Problematik ab. Man sollte sie nicht zu leicht nehmen. Der Kampf um eine gesicherte Amtshaftung gehört, historisch gesehen, in die Auseinandersetzung fortschrittlicher Staatsbürger mit den Kräften der allmächtigen preußischen Bürokratie, und der Kampf gegen eine Entscheidungsmacht dieser Bürokratie in eigener Angelegenheit war die politische Spitze der ganzen Auseinandersetzung. Andererseits wäre es unüberlegt, die gewiß persönlich auch nicht unfehlbaren Verwaltungsorgane eines demokratischen Staates politisch mit der antidemokratisch tendierenden Staatsmaschinerie einer früheren Entwicklungsstufe gleichzusetzen, über dem Vorgesetzten, der bei Amtspflichtverletzungen seiner Mitarbeiter aus falscher Solidarität dem Betroffenen die Entschädigung verweigern würde, schwebt heute im Lande Mark Brandenburgs") das Damoklesschwert parlamentarischer Kontrolle. War einst das von der Verwaltung unabhängige Gericht die ultima ratio des bürgerlichen Rechtsstaates in diesem Komplex, so ist heute im Zustande demokratischer Parlamentshoheit die politische Überwachung durch die Volksvertretung die ultima ratio des Volksstaates. überdies ist ja nur der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Sobald die durch das Kontrollrats-gesetz Nr. 36 und Art. 43 der Brandenburgischen Verfassung angekündigte Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Gebiet des Landes Mark Brandenburg in Tätigkeit treten wird, wäre der Verwaltungsrechtsweg ein zusätzliches und unter den Bedingungen der Gegenwart ausreichendes Mittel individueller Rechtssicherung-*"). Ein Landesgesetz, das etwa auch die Verwaltungsgerichte nach deren Eröffnung für unzuständig erklären würde, in Fällen der erörterten Art zu entscheiden, erschiene mir für ein demokratisches Deutschland untragbar und daher als partikulares „Reichs“recht unzulässig. Inzwischen dagegen sind Landesgesetze nach Art der brandenburgischen VO vom 19.10.1946 als gültig anzusehen und schließen somit wirksam den Rechtsweg für Regreßansprüche, die auf öffentliche Hoheitsmaßnahmen zurückgehen. Zum SMAD-Befehl Nr. 201 Von Hilde Benjamin, Direktor in der Deutschen Justizverwaltung I. Der Befehl Nr. 201 der SMAD vom 16. 8. 1947 trägt die Überschrift: „Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats über die Entnazifizierung". Er ist ergänzt durch 3 Ausführungsbestimmungen: N r. 1 vom 19. August 1947, die den nicht aktiven Mit-* gliedern der NSDAP auch das passive Wahlrecht zuerkennt; N r.' 2 vom 19. August 1947, die die Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 24 gibt und die Einrichtungen und- Aufgaben der hierfür vorgesehenen Entnazifizierungskommissionen ‘ regelt; N r. 3 vom 21. August 1947, die die Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 38 bringt. Der Befehl Nr. 201 beweist, wie verschieden, die Wege sind (vgl. Direktive Nr. 38 I 5 insbesondere e Abs. 2 und h), auf denen die Zonenbefehlshaber das gemeinsam gesteckte Ziel der „Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben“ (Dir. 38 I 1 a) und der „vollständigen und endgültigen Vernichtung des Nationalsozialismus und Militarismus“ (Dir. 38 I lb) erreichen wollen. Das Verfahren des in der amerikanischen Zone geltenden Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus, dem insoweit auch das für die britische Zone vorgesehene System der Entnazifizierung M) Das gilt sowohl für den nach § 1 der VO vom 29.10. 46 letzlich zuständigen Minister (Art. 31 Abs. I B Verf.) wie für den zur Vorbereitung der Entscheidung (im Berichtsweg) berufenen Amts-Chef, im konkreten Fall den zuständigen Bandrat, der der Überwachung seines Kreistages (Art. 48) und des Brandenburgischen Landtages (Art. 9 Abs. II) unterliegt. ,0) In der französischen Demokratie: die traditionelle Regelung vgl. Anm. 4. entspricht, erfaßt auf Grund eines besonderen Melde-sytems die gesamte Bevölkerung. Alle, die nach der Auswertung dieser Meldebogen unter eine der Kategorien der Direktive 38 fallen, werden durch besondere Spruchkammern überprüft, in die einzelnen Kategorien eingeordnet und den entsprechenden Sühnemaßnahmen unterworfen. Dabei hat sich gezeigt, daß die Zahl der Erfaßten so groß ist, daß ihre Überprüfung durch die Spruchkammern Jahre dauern würde. Es hat si,ch weiter gezeigt, daß die dort geübte Praxis, zunächst die Verbrecher der ersten Kategorien abzuurteilen, zu einer unbilligen Beschwer der geringer Belasteten führt, da gerade diese am längsten auf ihre Wiedereinreihung in das allgemeine Leben warten müssen. Beide Fehler vermeidet der Weg, der jetzt in der Sowjetzone beschritten wird. Getroffen, und zwar hart getroffen, werden in erster Linie die Kriegsverbrecher, die Mitglieder der verbrecherischen Naziorganisationen und die führenden Persönlichkeiten des Hitlerregimes (Befehl 201, Ziff. 3). Sie werden erfaßt, registriert und zur Verantwortung gezogen (Ausf.Best. Nr. 3 Ziff. 1 und 2), während eine allgemeine gerichtliche Überprüfung der nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei, die sich keinerlei Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit anderer Völker oder gegen das deutsche Volk selbst schuldig gemacht haben (Befehl Nr. 201 Ziff. 1, Abs. 1) ausdrücklich für unzulässig erklärt ist (Befehl 201 Ziff. 3 und Ausf.Best. Nr. 3 Ziff. 15). In Konsequenz dieser Unterscheidung wird den nur nominellen Mitgliedern sofort auch das passive Wahlrecht verliehen (Befehl Nr. 201 Ziff. 1 Abs. 1 und Ausf.Best. Nr. 1). Darüber hinaus wird in dem Befehl Nr. 201 Ziff. 1 Abs. 2 erklärt, daß „die von den deutschen Verwaltungsorganen oder den Organen der Sowjetischen Militärverwaltung der Sowjetischen Besatzungszöne herausgegebenen Verordnungen, Bestimmungen und Instruktionen über die Beschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte der Personen obenangeführter Kategorien aufgehoben“ sind. Dem Grundsatz der Beschränkung der Verfahren auf die wirklich verbrecherischen Elemente entspricht auch die Ausführungsbestimmung Nr. 2 zur Durchführung der Direktive Nr. 24; nach Ziff. 7 sollen sich die Ent-nazifizierungskommissionen nur mit der Prüfung der Fälle von ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen, Schiebern und Industriellen, die das Hitlerregime inspirierten und unterstützten und sich durch den- Krieg bereicherten sowie derjenigen Mitglieder befassen, gegen die persönliche Beschuldigungen wegen verbrecherischer Handlungen vorliegen. II. Für die nach der Direktive Nr. 38 einzuleitenden Verfahren sind nicht- besondere Spruchkammern eingeführt, sondern durch den Befehl Nr. 201 die Gerichte für zuständig erklärt worden. Nähere Anweisungen für dieses Verfahren gibt die Ausführungsbestimmung Nr. 3, die deshalb für die Justiz von besonderer Bedeutung ist. Das Verfahren zerfällt in zwei Teile, in das Untersuchungsverfahren (Ziff. 3 10 Ausf.Best. Nr. 3) und das eigentliche Gerichtsverfahren (Ziff. 16 19). Die Untersuchung liegt bei den Organen der Innenministerien. Doch auch sie sind nicht selbständig, sondern der Aufsicht des Staatsanwalts unterstellt (Ziff. 4). Diese Aufsicht des Staatsanwalts umfaßt einmal die allgemeine Verantwortung für eine beschleunigte Durchführung des Befehls (Ziff. 10). Der Staatsanwalt leitet und kontrolliert die Untersuchung im konkreten Falle, und seine für den Einzelfall gegebenen Hinweise sind für die Organe der Innenverwaltung verbindlich. Er hat die von diesen verfügte Haft zu sanktionieren. Die von den Organen der Innenverwaltung zusammenzustellende Anklageschrift muß von ihm bestätigt werden (Ziff. 9 a); ist das Material der Untersuchung noch unvollständig, so ist die Anklageschrift nach seinen Weisungen zu ergänzen; genügt sie sonst den zu stellenden Anforderungen nicht, so kann der Staatsanwalt auf Grund der ermittelten Tatsachen selbst eine Anklageschrift verfassen. Zuständig für die Durchführung des Gerichtsverfahrens sind die Strafkammern des Aufenthaltsorts') ') Die Übersetzung „Wohnort" in der „Täglichen Rundschau“ Nr. 191 in Ziff. 7 des Befehls 201 ist unrichtig. 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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