DDR - Neue Justiz (NJ), 28. Jahrgang 1974 (NJ 28. Jg., Jan.-Dez. 1974, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-756)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 608 (NJ DDR 1974, S. 608); ?schnelleren Ruecklauf der Kabeltrommeln an den Lieferbetrieb unterbreitet. Dieser Beitrag zur Materialoekonomie und zur Oekonomie der Zeit ist fuer die Mehrung des sozialistischen Eigentums von grosser Bedeutung. Im VEB Mineraloelwerk Luetzkendorf hat das Schoeffenkollektiv darauf Einfluss genommen, dass in den Schulen der sozialistischen Arbeit in staerkerem Masse auch Themen ueber den politischen Inhalt des sozialistischen Rechts und ueber die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung behandelt werden./5/ Mit dieser Initiative des Schoeffenkollektivs hat sich die Rechtspropaganda im gesamten Betrieb wesentlich verbessert. In mehreren Veranstaltungen wurden neben Problemen des Schutzes des sozialistischen Eigentums auch Fragen des Arbeitsrechts und des Zivilrechts sowie Rolle und Funktion von Ehe und Familie in der sozialistischen Gesellschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen behandelt. Die wirksamere Durchsetzung des sozialistischen Rechts in den Wohngebieten kann insbesondere auch von den Schiedskommissionen unterstuetzt werden. Die Gerichte muessen die Schiedskommissionen durch qualifizierte Anleitung in die Lage versetzen, mit ihren Moeglichkeiten die Initiativen der Buerger bei der Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Wohngebieten zu foerdern. Dazu muessen die Schiedskommissionen ueber den Stand der Gesetzlichkeit im Bereich genau informiert sein und auch Aufgaben und Kriterien fuer den Kampf um den Titel kennen. Die Gerichte muessen in ihrer Anleitung darauf hinwirken, dass die Schiedskommissionen den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen oder Wohnbezirksausschuessen der Nationalen Front Informationen ueber wichtige Beratungen und deren Ergebnisse uebermitteln. Innerhalb der regelmaessigen Berichterstattung vor der Volksvertretung sollten die verdichteten Informationen der Schiedskommissionen auch Probleme des Kampfes um Sicherheit und Ordnung enthalten. Ausserdem ist es notwendig, dass die Schiedskommissionen Verbindung zu den Betrieben im Territorium aufnehmen, weil diese Betriebe den Kampf um Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet massgeblich mit beeinflussen. Auch die gesellschaftlichen Kraefte, die an gerichtlichen Verfahren mitgewirkt haben, koennen den Kampf der Werktaetigen um Bereiche vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit unterstuetzen. Sie koennen vor allem die im Einzelverfahren gewonnenen Erkenntnisse verwenden, um Arbeitskollektive und Buerger in den Wohn-bereichen zu mobilisieren. Deshalb sollte die sich an die Hauptverhandlung anschliessende Aussprache mit gesellschaftlichen Kraeften genutzt werden, um ihnen Wege und Moeglichkeiten dazu aufzuzeigen. Gegebenenfalls sollten Richter oder Schoeffen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Kraeften die notwendigen Massnahmen einleiten. Generell muessen die Gerichte bei der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte bzw. der am Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kraefte beachten, ob in deren Verantwortungsbereich der Kampf um den Titel gefuehrt wird und welche Ergebnisse bisher dabei erreicht wurden. Davon ausgehend, ist dann die Anleitung und Unterstuetzung differenziert zu gestalten. Mitunter kann es auch erforderlich sein, Hinweise an die zustaendigen staatlichen Organe oder an die Betriebe zu geben, damit die kontinuierliche Lenkung und staendige Aktivierung dieser Massenbewegung gewaehrleistet wird. 75/ Vgl. I. Dom, ?Einfluss dea SciioeffenkoUektivs auf dl Entwicklung des Rechtsbewusstsleins der Werktaetigen?, Der Schoeffe 1974, He 7, S. 240 ff. Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit Der Politbuerobeschluss ueber die Rechtserlaeuterung lenkt die Aufmerksamkeit der Gerichte darauf, die den gerichtlichen Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit innewohnende besondere erzieherische Wirksamkeit zielstrebiger zu nutzen. Solche Verhandlungen in Betrieben und Wohngebieten, die gut vorbereitet und mit hoher Qualitaet durchgefuehrt werden, sind auch geeignet, die Initiativen der Werktaetigen zur Erhoehung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu unterstuetzen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Verhandlungen, die vor solchen Kollektiven durchgefuehrt werden, die den Kampf um den Titel bereits aufgenommen haben, den Prozess der politisch-ideologischen Erziehung der Kollektivmitglieder wesentlich unterstuetzen. Andererseits haben Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit dort, wo die Initiativen noch schwach entwickelt oder gar nicht vorhanden waren, Aktivitaeten der Werktaetigen zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit ausgeloest. Die Wirksamkeit der Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit haengt entscheidend davon ab, ob sie objektiv geeignet sind, die Werktaetigen des betreffenden Bereichs ueber die Ursachen und beguenstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen und die Moeglichkeiten zu ihrer Ueberwindung zu informieren. Von der Sache her geeignet sind generell Verfahren wegen Eigentumsstraftaten und Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen. Aber auch bei Straftaten, die in einem Bereich ihren Ausgangspunkt hatten, der um den Titel kaempft oder diesen Kampf auf nehmen will, kann eine Verhandlung vor erweiterter Oeffentlichkeit durchgefuehrt werden. Geeignet sind ferner Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts, wenn die sich im Einzelkonflikt zeigenden Probleme eine groessere Zahl von Buergern beruehren oder zur Loesung des Konflikts die Mitwirkung gesellschaftlicher Kraefte an Ort und Stelle erforderlich ist. Besonders in Mietsachen haben Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit gute Ergebnisse gebracht./6/ Verfahren mit kompliziertem Sachverhalt oder mit zu umfangreicher Beweisaufnahme sind in der Regel nicht fuer eine Verhandlung vor erweiterter Oeffentlichkeit geeignet. Hier gelten die allgemeinen Grundsaetze fuer derartige Verhandlungen, die unabhaengig vom Kampf der Kollektive um vorbildliche Ordnung und Sicherheit herausgearbeitet wurden./7/ Dazu gehoert auch das richtige Verhaeltnis zwischen Aufwand und Nutzen. Da in den meisten Faellen der Aufwand fuer die Vorbereitung solcher Verhandlungen relativ hoch ist, geht es hier nicht um ein quantitatives Mehr, sondern in erster Linie um eine hoehere Qualitaet bei der Vorbereitung und Durchfuehrung der Verhandlungen vor erweiterter Oeffentlichkeit. Nach unseren bisherigen Erfahrungen werden Verfahren in Betrieben und Wohngebieten noch zuwenig genutzt, um Initiativen im Kampf um Ordnung und Sicherheit zu entwickeln und zu foerdern. Es ist daher notwendig, dass jeder Richter besser ueber die politisch-ideologischen und oekonomischen Probleme des Territoriums informiert ist und die gesellschaftlichen Zusammenhaenge von Rechtsverletzungen und Pflichtverstoessen erkennt. Er muss es auch verstehen, mit den gesellschaftlichen Kraeften, Partei- und Gewerkschaftslei- /6/ VgL Ziff. 3.5. des Berichts des Praesidiums des Obersten Gerichts an die 30. Plenartagung am 24. Maerz 1971 ?Zu Problemen der Erhoehung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Taetigkeit der Bezirks- und Kreisgerichle auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeite- und LPG-Rechte?, NJ 1971 S. 258 ff. (261); Buchst. B ZiiT. 2 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechte vom 15. De-zember 1971 (NJ-Boilage 1/72 zu Heft 2). fit Vgl. J. Schlegel, ?Die Hauptverhandlung vor erweiterter Oeffentlichkeit?, NJ 1968 S. 172 ff. 608;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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