Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 65 (NJ DDR 1969, S. 65); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 3/1969 1. FEBRUARHEFT Dr. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Die Aufgaben des Ministeriums der Justiz auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus der Lektion, die der Minister am 6. Januar 1969 zur Eröffnung des 4. Führungskaderlehrganges der zentralen Rechtspflegeorgane an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ gehalten hat. D. Red. Im Art. 78 Abs. 1 unserer Verfassung heißt es, daß der Ministerrat im Aufträge der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen, sozialen und militärischen Aufgaben des sozialistischen Staates organisiert. Zu diesen staatlichen Aufgaben zählt auch die Rechtspflege. Deshalb hat der Ministerrat sachliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege zu schaffen und zu sichern. Er bedient sich dabei entsprechender Organe, insbesondere des Ministeriums der Justiz sowie teilweise des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Staatssicherheit, soweit es sich um Untersuchungsverfahren bzw. um die Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit handelt. Zu den sachlichen und personellen Voraussetzungen gehört z. B. die Gewährleistung der Ausbildung und im wesentlichen auch der Weiterbildung der in der Rechtspflege tätigen Kader, die Koordinierung der rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit, die kaderpolitische, finanzielle, materielle und organisatorische Sicherung und Kontrolle der Arbeit der Bezirks-, Kreis- und Militärgerichte, die Anleitung der Staatlichen Notariate und der Kollegien der Rechtsanwälte usw. Die Tätigkeit des Ministerrates auf diesen und anderen Gebieten im Bereich der Rechtspflege liegt auch im Interesse der prinzipiellen Einheitlichkeit und der Koordinierung der gesamten staatlichen Leitungstätigkeit, insbesondere der staatlichen Kaderpolitik sowie der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation innerhalb der Staatsorgane und in ihren Beziehungen zueinander. Aus der Aufgabenstellung der Art. 78 und 79 der Verfassung ergibt sich zugleich die besondere Verantwortung des Ministerrates für die komplexe Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems. Weitaus die meisten Gesetzesvorlagen auch auf dem Gebiet der Rechtspflege werden daher vom Ministerrat eingebracht bzw. von seinen Organen vorbereitet, und alle übrigen Rechtsvorschriften der DDR (mit Ausnahme der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates) werden vom Ministerrat und seinen Organen erlassen. In Gestalt des Ministeriums der Justiz sowie der Arbeitsgruppe für das Staats- und Wirtschaftsrecht verfügt der Ministerrat über Organe, die in enger Zusammenarbeit die koordinierte und prognostisch orientierte Gesamtentwicklung des sozialistischen Rechtssystems vor allem im Stadium der Vorbereitung neuer Rechtsvorschriften zu sichern haben. Selbstverständlich tragen der Ministerrat und seine Organe, insbesondere die beiden letztgenannten, nicht nur für die Vorbereitung, sondern auch für die Förderung und Kontrolle der Rechtsverwirklichung eine hohe Verantwortung, zumal es ja keine Trennungslinien zwischen Rechtsverwirklichungs- und Rechtsbildungsprozeß gibt. I Es muß des weiteren hervorgehoben werden, daß alle Beziehungen auf dem Gebiet der Rechtspflege zwischen der DDR und anderen Staaten ein wichtiger Teil der vom Ministerrat durchzuführenden staatlichen Außenpolitik unserer Republik sind. Für die Vorbereitung, Herstellung und Ausgestaltung dieser Beziehungen ist in erster Linie das Ministerium der Justiz als Fachorgan des Ministerrates zuständig, das dabei unmittelbar mit dem Außenministerium zusammenarbeitet. Die bisherigen Darlegungen über die Aufgaben des Ministerrates auf dem Gebiet der Rechtspflege umfassen aber noch nicht die ganze Breite seiner Verantwortung. Im Art. 90 der Verfassung wird umfassend die Zielsetzung sozialistischer Rechtspflege als einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bestimmt und die Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege grundrechtlich garantiert. Es ist daher Aufgabe des Ministerrates, mittels des Ministeriums der Justiz gemeinsam mit dem Nationalrat der Nationalen Front die Wahlen der Richter und Schöffen der Bezirks- und Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen vorbereiten und durchführen zu helfen sowie die Schulung der Schöffen und der Mitglieder der Schiedskommissionen zu sichern. Damit leistet der Ministerrat einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Teilnahme der Bürger an der Rechtsprechung. jVor allem aber ergibt sich aus der zentralen Verantwortung des Ministerrats für die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft und die Durchsetzung des öko- 65;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 65 (NJ DDR 1969, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 65 (NJ DDR 1969, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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