Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 396 (NJ DDR 1968, S. 396); WALTER HEINIG und Dr. DIETER SIMON, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Aufdeckung und Verhütung fahrlässiger Transportgefährdungen im Bereich der Deutschen Reichsbahn Als Hauptträger der Transportleistungen im Güterund Personenverkehr hat die Deutsche Reichsbahn entscheidenden Anteil an der rationellen und planmäßigen Entwicklung unserer Volkswirtschaft. Deshalb ist es in besonderem Maße erforderlich, der Sicherheit im Betriebsablauf große Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Störungen im Betriebsgeschehen wie Zugzusammenstöße, Entgleisungen und andere transportgefährdende Ereignisse führen nicht nur zu ökonomischen Verlusten im Bereich der Deutschen Reichsbahn, sondern haben auch negative Auswirkungen auf andere Bereiche unserer Volkswirtschaft1. Auch im Personenverkehr können Verletzungen der Sicherheitsbestimmungen zu schwerwiegenden Folgen führen. Das Zugunglück in Langenweddingen im vergangenen Jahr zeigt das mit aller Eindringlichkeit. Dabei darf nicht übersehen werden, daß solche Fälle ebenfalls negative Folgen für die Volkswirtschaft haben. Da Transportgefährdungen auch durch strafbare Handlungen verursacht werden, untersuchten Staatsanwälte des Generalstaatsanwalts der DDR strafrechtlich relevante Transportgefährdungen im Bereich des Reichsbahnamtes Dresden, um Schlußfolgerungen für eine wirkungsvolle Aufdeckung, Bekämpfung und Verhütung derartiger Straftaten zu ziehen. In die Untersuchung wurden alle Verfahren, die 1966 ihren Abschluß fanden, einbezogen. Ferner wurden Analysen und Berichte der Staatsanwaltschaft, der Transportpolizei, des Ministeriums für Verkehrswesen und der Reichsbahndirektion Dresden verwertet2. Zur Entwicklung der Bahnbetriebsunfälle Die regelmäßige Einschätzung der Entwicklung des Unfallgeschehens im Bereich der Deutschen Reichsbahn ist eine wichtige Voraussetzung, um die Ursachen und Bedingungen der Unfälle festzustellen, richtige Entscheidungen im Einzelfall zu treffen und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen veranlassen zu können. Nach der Bahnbetriebsunfallvorschrift3 werden die Bahnbetriebsunfälle in vier Unfallgrade unterteilt. Die ersten drei Grade sind u. a. abgestuft nach der Anzahl der durch den Unfall verletzten (oder getöteten I. Grad) Menschen, der Schwere der Verletzung bzw. der Höhe des Sachschadens. Unfälle IV. Grades sind solche, bei denen kein Personenschaden eingetreten ist oder der Materialschaden unter 500 M liegt. Bei der Einteilung werden also auch die Ereignisse ohne Personenschaden sowie die Zuggefährdungen als Bahnbetriebsunfälle bezeichnet. Der überwiegende Teil der Ereignisse sind Unfälle des IV. Grades. Im Bereich der Reichsbahndirektion Dresden konnte zwar bei Bahnbetriebsunfällen im Jahre 1966 gegenüber den Vorjahren der niedrigste Stand erreicht werden. Trotzdem kann das nicht befriedigen, weil durch die Bahnbetriebsunfälle sowohl Leben und Gesund- 1 Vgl. hierzu auch Forker / Gerberding / Nehmer, „Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit“, NJ 1967 S. 152 fl. (S. 154), zusammen mit H. Schmidt, „Die wichtigsten Ergebnisse der Diskussion über das neue Strafrecht“; NJ 1968 S. Ill fl. (S. 116). 2 An diesen Untersuchungen beteiligten sich Staatsanwälte aus dem Bezirk Dresden, der Leiter des Transportpolizeiabschnitts Dresden im Auftrag des Ministeriums des Innern (Hauptabteilung Transportpolizei) sowie der FDGB-Bundesvorstand, Abteilung Arbeitsschutz. 3 Bahnbetriebsunfallvorschrift (Buvo), gültig ab 1. Mai 1957, eingeführt durch Verfügung des Ministers für Verkehrswesen vom 12. Oktober 1956, Sonderdruck des Ministeriums für Verkehrswesen. heit von Reichsbahnangehörigen und anderen Bürgern als auch materielle Güter und der gefahrenfreie Transport erheblich gefährdet wurden. Der Anteil der Zuggefährdungen ist verhältnismäßig gering. Durch jede Zuggefährdung werden aber Eisenbahner und andere Personen in erhebliche Gefahr gebracht und sind auch große materielle Schäden möglich. Gleiches trifft auf Unfälle an schienengleichen Übergängen zu. Wie die Katastrophe von Langenweddingen beweist, können Pflichtverletzungen, die solchen Unfällen zugrunde liegen, zu sehr weitreichenden Folgen führen. Die Anzahl der Transportgefährdungen durch strafrechtlich relevante Handlungen ist im Bereich des Reichsbahnamtes Dresden in den letzten Jahren nur geringfügig zurückgegangen; noch ist es nicht gelungen, wesentliche Erfolge bei der Zurückdrängung dieser Kriminalität zu erreichen. Eine Aufgliederung der Straftaten nach dem Unfallgrad der Ereignisse ergab, daß ihnen überwiegend solche des II. und III. Grades zugrunde lagen. Obwohl im Jahre 1966 93,4 % der Ereignisse den IV. Grad betrafen, betrug der Anteil der Straftaten nur 8 0 0. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Ereignissen des IV. Grades nur ungenügend geprüft wird, ob eine Straftat vorliegt. Die analysierten Straftaten traten in folgenden Er- scheinungsformen auf: Auffahrt von Zügen 25 % Zugentgleisungen 23 % Flankenfahrten 21 % Beschädigung von Verkehrsund Signaleinrichtungen 4 ft/0 Zugzusammenstöße 2 % Herbeiführung sonstiger Gefahrensituationen für Menschen, Transport und Verkehr 25% Die Straftaten konzentrieren sich also im Fahrdienst, wobei als Betriebsbereich besonders der Rangierverkehr hervortritt. Im Interesse einer effektiven Bekämpfung dieser Kriminalität ist deshalb bei jedem Strafverfahren das Unfallgeschehen im betreffenden Betriebsbereich mit einzuschätzen und zu berücksichtigen. Bisher geschieht das nicht in dem erforderlichen Maße. Die einzelnen Fälle werden zu isoliert betrachtet, und dadurch wird nicht immer exakt genug festgestellt, warum und unter welchen Bedingungen der Täter gesetzwidrig handelte. Zur Persönlichkeit der Täter Die Rechtspflichtverletzung des Täters bildet bei der Untersuchung der fahrlässigen Transportgefährdungen im Bereich der Deutschen Reichsbahn mit eine Haupterkenntnisquelle für die Beantwortung der Frage, warum der Täter unter den konkreten Bedingungen der jeweiligen Situation den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Mit seiner Handlung, d. h. mit der Verletzung der Rechtspflichten, schafft der Täter nachprüfbare Tatsachen, die unter dem Aspekt seines tatbezogenen Bewußtseins zu erschließen sind. Der Weg zur Ergründung des individuellen Bewußtseinsstandes des Täters führt mit über die sorgfältige Untersuchung seiner Persönlichkeit. Aus den Untersuchungen in Dresden geht zunächst hervor, daß von den Tätern, die sich wegen fahrlässiger Transportgefährdung als Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn zu verantworten hatten, 18 % Werktätige 396;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge erzielt. Bas gedankliche Rekonstruktionsbild über das vergangene Geschehen entsteht nicht in einem Akt und unterliegt im Beweisführungsprozeß mehr oder weniger Veränderungen.

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