Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 653

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 653 (NJ DDR 1967, S. 653); immer klarer zutage. Der sozialistische Staat der ersten Phase des Kommunismus ist eine Weiterentwicklung jenes neuen, höheren Typus der Demokratie, den der Staat der Diktatur des Proletariats verkörpert, ist Erweiterung und Vertiefung des sozialistischen Demokratismus. Mit anderen Worten: Der Staat der ersten Phase des Kommunismus ist der unmittelbare Nachfolger des Staates der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus, die natürliche Entwicklung des Staates der Diktatur des Proletariats. Der sozialistische Staat des gesamten Volkes ist in der gegenwärtigen Phase seiner Entwicklung das wichtigste Instrument des Aufbaus des Kommunismus. Er ist dazu berufen, die Aufgaben zu lösen, die mit der Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus, mit der Umwandlung der sozialistischen Verhältnisse in kommunistische, mit der kommunistischen Erziehung der Werktätigen Zusammenhängen. Die Verwirklichung dieser Aufgaben wird erreicht im Verlauf der Weiterentwicklung der inneren und äußeren Hauptfunktionen des sozialistischen Staates, ihrer Bereicherung mit einem neuen Inhalt. Das stürmische Wachstum der Produktivkräfte und die Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse führen zu einer Erhöhung der ökonomischen Rolle des sozialistischen Staates. Der sozialistische Staat schützt nach wie vor das gesellschaftliche Eigentum, die Rechtsordnung, die Rechte und Freiheiten der Sowjetvölker. Bei der Ausübung dieser Funktionen kämpft er entschlossen gegen alles Konservative, Verzerrte, Gesellschaftsfeindliche gegen alles, was den Aufbau des neuen Lebens stört. Die Vollendung der Kulturrevolution und die Erziehung des neuen Menschen sind undenkbar ohne die tägliche, in immer größeren Ausmaßen durchzuführende Kultur- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates. Auch die äußeren Funktionen des Staates, die dazu dienen, günstige Voraussetzungen für den Aufbau des Kommunismus zu schaffen wie die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft des Landes, der Kampf gegen die imperialistische Aggression, für Frieden und friedliche Koexistenz der Staaten mit -unterschiedlicher Gesellschaftsordnung , entwik-keln sich weiter. W. I. Lenin wies seinerzeit, als er das Absterben des Staates behandelte, wie Engels darauf hin, daß man den Staat auf einer gewissen Stufe seiner Entwicklung „als unpolitischen Staat bezeichnen (kann)“12. Hierbei verbanden die Klassiker des Marxismus-Leninismus den Begriff „unpolitischer Staat“ mit einer Periode „der Umwandlung der öffentlichen Funktionen aus politischen in einfache administrative“13, da nach Engels' Worten „an die Stelle der Regierung über Personen die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen (tritt)“14. Man kann den bisweilen aufgestellten Behauptungen nicht zustimmen, unser Staat sei schon jetzt ein „unpolitischer“ Staat geworden oder im Begriff, es zu werden. Das ist vor allem deshalb unrichtig, weil unsere Gesellschaft noch nicht die Entwicklungsstufe erreicht hat, an die Engels und Lenin dachten. In diesem Zusammenhang muß man u. E. die Definition der politischen Macht, die Marx und Engels im „Manifest der Kommunistischen 'Partei“ gegeben haben, genau verstehen. Die Begründer des Marxismus schrieben: „Die politische Gewalt im eigentlichen Sinn ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen.“15 12 W. Lenin, Werke, Bd. 25, S. 452. 13 Ebenda, S. 451. 14 Marx / Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 262. 15 Marx / Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1964, S. 482. Diese Definition war und ist in bezug auf die politische Macht in einer Gesellschaft mit antagonistischen Klassen richtig. Anders verhält es sich in der sozialistischen Gesellschaft. Hier fehlen die antagonistischen Klassen und daher auch die Gewalt der einen Klasse über die andere. Hier gibt es nicht politische Gewalt in dem Sinne, den die Klassiker des Marxismus-Leninismus in bezug auf die vorsozialistische Klassengesellschaft meinten. i In diesem Zusammenhang ist an die Leninsche Charakteristik des sozialistischen Staates als des Ubergangsstaates zur staatenlosen Organisation der Gesellschaft zu erinnern. Hatte Lenin eine solche Charakteristik in bezug auf die Diktatur des Proletariats verwendet, so ist sie in bezug auf den Staat des gesamten Volkes in der Periode des kommunistischen Aufbaus in noch größerem Maße anwendbar. Obwohl der Staat der sozialistischen Gesellschaft sich auf der Linie der künftigen Umwandlung in die kommunistische gesellschaftliche Selbstverwaltung entwickelt, hört er nicht auf, eine politische Macht zu sein. Das drückt sich vor allem darin aus, daß die Tätigkeit unseres Staates mit den Beziehungen zwischen den Klassen und sozialen Schichten der Gesellschaft, zwischen den Nationen und Volksgruppen zusammenhängt. Der sozialistische Staat realisiert seine Funktionen in Formen, die für ihn als politische Organisation spezifisch sind: im Wege der Gesetzgebung, der Verwaltung, der Rechtsprechung, der Aufsicht über die Gesetzlichkeit und der Kontrolle. Im sozialistischen Staat funktioniert ein spezieller Apparat, der aus Personen besteht, die sich beruflich mit der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten befassen. Dieser Apparat steht natürlich nicht wie in den bürgerlichen Ländern dem Volk gegenüber. Im Gegenteil: Er wird vom Volk gebildet und durch das Volk kontrolliert. Die Klassiker des Marxismus gingen davon aus, daß die öffentliche Gewalt ihren politischen Charakter nur dann verliert, wenn „im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden (sind) und alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen konzentriert (ist)“16. Die Erfahrungen unseres Landes und der anderen sozialistischen Länder bestätigen diese Voraussicht. Mehr noch: Bei der Aufhebung aller Klassenunterschiede spielt die politische Macht im sozialistischen Staat eine wichtige Rolle, was eine Stärkung des Staates in der Periode des Aufbaus des Kommunismus erfordert. W. I. Lenin erläuterte den Inhalt des Begriffs „Stärkung des Staates“ wie folgt: „Die Stärkung und der Aufbau müssen bestehen in der Verwirklichung (einer möglichst umfassenden, allgemeinen und planmäßigen Verwirklichung) der Aufgaben, die dieser Form der Staatsmacht, diesem neuen Staatstypus von der Geschichte gestellt wurden.“17 Deshalb kann das Problem der Stärkung des Staates nicht allein auf die Hebung des Bewußtseins und der politischen Aktivität der Massen, auf eine erweiterte Teilnahme der Werktätigen an der Verwaltung der staatlichen Angelegenheiten beschränkt werden. Das sind natürlich wichtige und entscheidende Mittel zur Stärkung des Staates. Aber darauf beschränkt sich die Sache nicht. Die Stärke unseres Staates wird bestimmt durch seine ökonomische Macht, d. h. die Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft, durch das Wachstum der gesamten gesellschaftlichen Produktion, durch die Verstärkung der Verteidigungsbereitschaft, die Erhöhung des materiellen Wohlstandes und des Kultumiveaus des Volkes sowie 16 Ebenda, S. 482. 17 W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, S. 141. 653;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 653 (NJ DDR 1967, S. 653) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 653 (NJ DDR 1967, S. 653)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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