Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 388 (NJ DDR 1963, S. 388); Rostocker Überseehafens und erläuterte die Hauptabmessungen und Kenndaten der neuen Brücke über die Elbe bei Wittenberge, indem er die Technologie der Brückenauswechslung beschrieb. Er gab Auskunft über den Bau von Anschlußgleisen zum Atomkraftwerk Rheinsberg und zum Flughafen Schönefeld, die Errichtung von Eisenbahnhochbauten in den Nordbezirken der Deutschen Demokratischen Republik, die Benutzung von Spurwechselradsätzen, die baulichen Maßnahmen zur Eindeichung von Landflächen bei Boizenburg und über Erweiterungsarbeiten im Hafen Wittenberge. Der Angeklagte nannte dem BND etwa 60 Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn mit Namen und Funktionen, die in Bahnhöfen oder auf Baustellen an den Transit-Strecken tätig waren. Er übermittelte fortgesetzt umfangreiche Informationen über die Stimmung der bei der Reichsbahn beschäftigten Arbeiter zu politischen Ereignissen. Diese Berichte enthielten Hinweise, wie von westdeutscher Seite aus gegen die Staatsführung der Deutschen Demokratischen Republik gehetzt werden könnte. Er beschrieb die Struktur der Reichsbahndienststellen und gab eine genaue Charakteristik von etwa 10 Fachleuten der Deutschen Reichsbahn. Im Verlaufe der Zusammenarbeit mit dem BND übergab er diesem Informationen über etwa 20 Militärtransporte und machte Angaben über die Errichtung eines Sperrgebietes, die Lage eines Munitionslagers der Sowjetarmee, den Zustand eines Flugplatzes, Verladeeinrichtungen für Mililärtransporte und über die Verlegung von mehreren Anschlußgleisen in militärischen Objekten. Es muß feslgestellt werden, daß der Angeklagte alle ihm als Produktionsleiter der Deutschen Reichsbahn erreichbaren Informationen dem BND auslieferte. Nach dem Gutachten der Überprüfungskommission der Deutschen Reichsbahn (Reichsbahnbau) hatte der Angeklagte als Produktionsleiter Einsicht in alle technischen Dokumentationen der in Aussicht gestellten und durchzuführenden Bauobjekte seines Bereichs. Er wußte die Kennziffern der staatlichen Planauflage, die Planvorgabe, Selbstkostensenkung, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Arbeitskräfte, Materialvorgabe und Maschineneinsatz für den entsprechenden Bereich des einzelnen Bauobjektes. Er hatte auf Grund seiner Funktion und seiner verantwortlichen Tätigkeit die Möglichkeit, in Konsultationen, Arbeitsbesprechungen, Leitungssitzungen eine generelle Übersicht über das Baugeschehen des gesamten Betriebes zu -erhalten. Als Ergebnis der Hauptverhandlung muß festgestellt werden, daß der Angeklagte Richter als langjähriger Agent des Bundesnachrichtendienstes alle ihm zugänglich gewordenen Dokumentationen verraten hat. Für die Auslieferung der Spionageinformationen wurde der Angeklagte vom BND bezahlt. 2. Der im Jahre 1936 geborene Angeklagte P f e i f f e r arbeitete seit Anfang 1957 vorwiegend als Kraftfahrer bei verschiedenen westdeutschen Fuhrunternehmen. Während dieser Tätigkeit führte er laufend Fahrten durch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik durch. Weil in dem Lastzug, den er gefahren hatte, ein Revolver gefunden wurde, fürchtete sich der Angeklagte, weitere Fahrten über die Transitstrecke der DDR durchzuführen. Pfeiffer sah sein Lebensziel darin, ohne große Mühe schnell zu größeren Geldbeträgen zu kommen. So hat er als Fernfahrer auf der Strecke zwischen Westdeutsch- * land und Westberlin des öfteren in Westberlin Spirituosen eingekauft und diese unter Umgehung der geltenden Zollbestimmungen nach Westdeutschland geschmuggelt. Anfang 1961 lernte der Angeklagte einen im demokratischen Berlin wohnenden Wolfgang Schulz kennen. Schulz war vor dem 13. August 1961 Grenzgänger und, arbeitete verschiedentlich in der Westberliner Filiale der gleichen Firma, für die der Angeklagte seine Fahrten durchführte. Der Angeklagte lernte Schulz näher kennen und suchte diesen auch nach dem 13. August 1961 im demokratischen Berlin auf. Er fragte Schulz, ob er Personen aus der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik kenne, die die Absicht hätten, nach Westdeutschland flüchtig zu werden, und überredete Schulz, gegen entsprechende Bezahlung ihm bei der „Ausschleusung“ solcher Bürger behilflich zu sein. Auf diese Weise verschleppte er im Zeitraum von Juni bis Augöst 1962 unter der Ladung des Lastzuges verborgen fünf Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die ihm an bestimmten Punkten der Auto- e bahn auf dem Gebiet der DDR zugeführt wurden, nach Westdeutschland. Dafür erhielt der Angeklagte insgesamt einen Betrag von 6500 Westmark. Unter den Personen befand sich auch der in der DDR wegen staatsgefährdender Propaganda und Hetze vorbestrafte Werner Gärtner. Gärtner verlangte vom Angeklagten, noch weitere Personen aus der Deutschen Demokratischen Republik nach Westdeutschland bzw. Westberlin zu verschleppen, obwohl der Angeklagte wegen des Waffenfundes keine Fahrten mehr durch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik durchführen wollte. Es kam im November 1962 zu einer Zusammenkunft zwischen Gärtner und dem Angeklagten in Düsseldorf. Der Angeklagte erklärte sich bereit, wieder Schleusungen durchzuführen, wenn er gefälschte Personalpapiere bekäme. Anfang Januar 1963 brachte Gärtner den Angeklagten mit einem gewissen Willi Roseneck, Berlin-Dahlem, Podbielsky-Allee 9, zusammen. Gärtner gab dem Angeklagten eine Telefonnummer, bei der er sich unter dem Decknamen „Fridolin“ melden sollte. Der Angeklagte erfuhr bei diesem Gespräch, daß es sich um die Dienststelle „P 9“ des amerikanischen Geheimdienstes handele. Er erhielt von Roseneck“ für die Erfüllung seiner Aufträge einen falschen Personalausweis auf den Namen Max Stiegerle. Er mußte dabei ein Schriftstück unterzeichnen, daß er diese gefälschten Personalpapiere nur zur Fahrt über die Transitstrecke der DDR verwenden durfte. Durch Roseneck“ wurde der Angeklagte im Februar 1963 mit den Inhabern der Westberliner Speditionsfirma Pfeiffer & Sohn, den Eheleuten Gertrud und Eduard Streck, in Westberlin in Verbindung gebracht. Die Speditionsfirma gehörte faktisch dem amerikanischen Geheimdienst ,.P 9“, da diese Agentenzentrale durch Zahlung von 9000 Westmark die Firma vor dem Ruin bewahrt hatte. Die außer den Schleusungsfahrten durchgeführten Transporte spielten ökonomisch eine völlig unbedeutende Rolle. Der Angeklagte wurde angewiesen, im Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes „P 9“ mit dem Lastzug dieser Speditionsfirma polizeiliches Kennzeichen B EJ 672 und Anhänger B HZ 302 Schleusungsfahrten über die Transitstrecke Drewitz Marienborn durchzuführen. Für diese Fahrten war der Anhänger entsprechend umgebaut. Um die im Februar 1963 von der Agentendienststelle „P 9“ geplante Aktion vorzubereiten, begaben sich Streck und der Angeklagte mit Hilfe von gefälschten Personalpapieren ins demokratische Berlin, und Streck machte ihn mit dem als Kurier tätigen Hans Taege bekannt. Taege hatte die Aufgabe, die auszuschleusenden Personen über den Termin und den Ort ihrer Übernahme zu informieren. Da der erste Termin nicht eingehalten werden konnte, wurde der Angeklagte beauftragt. Taege von der Terminverschiebung Mitteilung zu machen, was er auch tat. Am 17. Februar 1963 brachte Taege mit zwei Pkws die zu schleusenden Personen an die Transitstrecke, etwa einen Kilometer vor der Autobahnabfahrt Glindow, und der Angeklagte übernahm mit seinem Lastzug sieben Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und brachte sie nach Helmstedt. Dort wurden sie von „Roseneck“ in Empfang genommen, zu einem Flugplatz nach Hannover gebracht und von dort mit dem Flugzeug nach Westberlin transportiert. Anschließend erfolgte ihre Austragung bei der Dienststelle „P 9“. Der Angeklagte führte im Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes weitere derartige verbrecherische Aktionen am 27. Februar und am 14. März sowie am 29. März 1963 durch, bei denen eine größere Anzahl Bürger der Deutschen Demokratischen Republik nach Westdeutschland und Westberlin verschleppt wurden. Über diese Fahrten hinaus erhielt der Angeklagte von Agenten des amerikanischen Geheimdienstes den Auftrag zur Sammlung von Informationen und lieferte 388;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 388 (NJ DDR 1963, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 388 (NJ DDR 1963, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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