Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 366 (NJ DDR 1959, S. 366); beantragt wurden. Die Zahlungsbefehle wurden auch erlassen, jedoch ist in keinem Fall ein Vollstreckungsbefehl beantragt worden, obwohl die Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkamen. Weiter haben wir festgestellt, daß erst 1958 Forderungen aus den Jahren 1950 1952 geltend gemacht wurden. Hierbei ist aufge-fallen, daß die MTS, die bezüglich des Forderungseinzugs an der Spitze des Bezirks steht, mehr Verfahren anhängig hatte als die MTS, die fast das Schlußlicht des Bezirks bildet. Wir regten daher einen Erfahrungsaustausch zwischen beiden MTS an, der auch durchgeführt wurde. In dieser durch den Sekretär des Kreisgerichts vorbereiteten Besprechung berieten Justizfunktionäre mit den Direktoren beider MTS, wie beim Forderungseinzug am zweckmäßigsten verfahren werden sollte. Wir erläuterten die Berechnung der Zinsen, das Vollstreckungsverfahren und die Folgen der Verjährung. Die Hauptbuchhalter tauschten ihre Erfahrungen aus, und der Direktor der MTS D. verpflichtete sich, 1959 in enger Zusammenarbeit mit der Justiz die bestehenden Mängel zu beseitigen. In dieser Besprechung erfuhren wir auch, daß unsere Gerichtsvollzieher in mehreren Fällen nachlässig gearbeitet hatten. Anträge auf Vollstreckungsersuchen wurden monatelang nicht bearbeitet bzw. bei Anfragen lediglich Versprechungen gemacht. Wir haben daher in Auswertung der Beratung die Arbeitsweise der Gerichtsvollzieher überprüft. Im Mittelpunkt standen folgende Fragen: Wie wird durch die Arbeit der Gerichtsvollzieher das gesellschaftliche Eigentum geschützt? Werden Forderungen der volkseigenen Betriebe, der sozialistischen Genossenschaften und Justizaufträge vorrangig erledigt oder wird die Wichtigkeit des Ersuchens nicht geprüft? In einer Dienstbesprechung werteten wir die Erfahrungen der Überprüfung aus und legten dar, daß jede Entscheidung und jede sonstige Tätigkeit des Gerichts der sozialistischen Entwicklung dienen muß. In einem anderen Fall stellten wir fest, daß die HO und der Konsum die Teilzahlungsgeschäfte unterschiedlich behandelten. Während der HO gegenüber fast alle Teilzahlungsverträge erfüllt wurden, hatte die Konsumgenossenschaft mehrere Mahnverfahren eingeleitet. Auch darüber führten wir mit Vertretern des staatlichen und des genossenschaftlichen Handels einen Erfahrungsaustausch durch. Die Vertreter der HO berichteten, daß sie die Schuldner rechtzeitig, bevor diese mit mehreren Raten rückständig sind, aufsuchen und dadurch die Einhaltung des Vertrags erreichen. Sehr richtig wiesen die Vertreter der HO auch darauf hin, daß das persönliche Aufsuchen des Schuldners notwendig ist, denn durch administrative, formularmäßige Anfragen wird sehr wenig erreicht. Die Kreiskonsumgenossenschaft wird diese Hinweise beachten und dadurch Zahlungsbefehle bzw. Klagen vermeiden können. Dieses Beispiel zeigt deutlich, daß dann, wenn die Justizorgane solche Mißstände schon an der Wurzel bekämpfen, zwar anfangs eine gewisse Mehrarbeit entsteht, die aber letzten Endes zu einer Verringerung des Arbeitsanfalls führt. Wir haben auch diese Beratungen in unserem Bericht mit ausgewertet. Hieraus können u. E. die Ständige Kommission Handel und Versorgung des Kreistags, aber auch die Fachabteilung des Rates des Kreises wichtige Schlußfolgerungen für die Anleitung und Kontrolle ziehen. Die Schwerpunkte des Berichts und die Beschlüsse des Rates Bei der Ausarbeitung des Berichts gingen wir davon aus, daß dieser nicht eine Zweitschrift des an die Justizverwaltungsstelle übersandten Jahresberichts darstellen darf. Er muß so aufgebaut sein, daß die Volksvertretungen aus ihm Hinweise für ihre Arbeit entnehmen können. Wir haben im Bericht daher die Schwerpunkte der Rechtsprechung so behandelt, daß der Rat des Kreises aus ihm Schlußfolgerungen ziehen und die Hinweise in seiner Arbeit verwerten kann. Im folgenden sollen kurz einige Schwerpunkte des Berichts und die entsprechenden Beschlüsse des Rates des Kreises betrachtet werden. Die Angriffe gegen das gesellschaftliche Eigentum im staatlichen und genossenschaftlichen Handel stellen einen Schwerpunkt in der Rechtsprechung dar. An Hand einiger Urteile wiesen wir nach, daß insbesondere noch große Schwächen im Kontrollsystem bestehen. Deshalb unterbreiteten wir dem Rat des Kreises Vorschläge, wie wir gemeinsam diesen Schwerpunkt der Kriminalität in unserem Kreis bekämpfen können. Vor allem in der Konsumgenossenschaft „Süd“ waren große Minusdifferenzen aufgetreten. Im Gegensatz dazu sind die Minusdifferenzen in der Konsumgenossenschaft „Nord“ sehr zurückgegangen. Unsere Aufgabe muß es daher sein, gemeinsam mit den Fachorganen des Rates des Kreises dazu beizutragen, daß die Erfahrungen der Konsumgenossenschaft „Nord“ in der Konsumgenossenschaft „Süd“ ausgewertet werden. Der Rat des Kreises faßte zu dieser Frage folgenden Beschluß: „Der Rat des Kreises beauftragt die Abteilung Handel und Versorgung, gemeinsam mit Vertretern des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und der Volkspolizei auf dem Gebiet des staatlichen und genossenschaftlichen Handels Maßnahmen zur Beseitigung der Minusdifferenzen, der Mängel im Kontrollsystem und der Überplanbestände zu treffen. Gemeinsam mit den Organen der Justiz und der Volkspolizei ist in Zusammenarbeit mit den Ständigen Kommissionen Kandel und Versorgung sowie Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz eine Brigade zu bilden, die in der Konsumgenossenschaft ,Süd‘ diese Fragen überprüft.“ Im Arbeitsplan des Kreisgerichts und der Kreisstaatsanwaltschaft für das II. Quartal 1959 haben wir uns die Aufgabe gestellt, bis Ende des Monats Juni die Strafrechtsprechung auf dem Gebiet des staatlichen und genossenschaftlichen Handels zu überprüfen. Damit sollen die notwendigen Voraussetzungen für die Erläuterungen dieses Gebiets der Rechtsprechung in den Ständigen Kommissionen des Kreistags geschaffen werden. Am Ende des II. Quartals wird auch die Auswertung der Rechtsprechung verbünde mit einer Überprüfung durch den Rat des Kreises in der Konsumgenossenschaft „Süd“ erfolgen. Wir sind der Meinung, daß wir durch diese Maßnahme aktiv bei der Beseitigung von Schwierigkeiten im staatlichen und genossenschaftlichen Handel mitwirken können. Im Bericht wurde aber auch klargestellt, daß der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums nicht ausschließlich durch das Strafrecht erfolgt, sondern auch das Zivilrecht dieser Aufgabe dient. Die Beratung mit den Hauptbuchhaltern der MTS wurde im Rat des Kreises ebenfalls ausgewertet. Die Mitglieder der Ständigen Kommissionen und des-Rates des Kreises wiesen darauf hin, daß in solchen Fällen der MTS-Beirat an der Kontrolle der festgelegten Maßnahmen teilnehmen muß. Es wurde folgender Beschluß gefaßt: „Der Rat des Kreises beauftragt die MTS D., die im Bericht des Direktors des Kreisgerichts aufgezeigten Mängel zu beseitigen. Die Feststellungen des Gerichts sind im MTS-Beirat auszuwerten. Der MTS-Beirat wird sich im August 1959 und im Dezember 1959 mit diesen Fragen nochmals beschäftigen und zugleich eine Kontrolle über die getroffenen Maßnahmen ausüben.“ In Durchführung dieses Beschlusses haben wir uns ebenfalls für das II. Quartal vorgenommen, unsere Feststellungen im MTS-Beirat auszuwerten. Im I. Quartal 1959 hatten wir gegenüber dem I. Quartal des Vorjahres ein Ansteigen der Jugendstrafsachen zu verzeichnen. Wir stellten im Bericht deshalb besonders die Ursachen der Jugendkriminalität heraus. Dabei wiesen wir darauf hin, daß die straffälligen Jugendlichen häufig nicht das Ziel der Grundschule erreichten und nach der Schulentlassung mehrfach die Arbeitsstellen wechselten. Hier wird es notwendig sein, daß die Justizorgane mit dem Referat Jugendhilfe/Heimerzie-hung und der Abteilung Arbeit und Berufsausbildung Verbindung aufnehmen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß insbesondere die im Bereich der Berliner S-Bahn liegenden Gemeinden Schwerpunkte in der Jugendkriminalität sind. Diese Feststellung muß in der justizpolitischen Massenarbeit Beachtung finden. Im Beschluß wurde festgelegt: 366;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit Anlässen zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch optisch im Gesetz entsprochen. Tod unter verdächtigen Umständen. Der im genannte Tod unter verdächtigen Umständen als Anlaß zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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