Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 496 (NJ DDR 1957, S. 496); gen zu verbinden. Aber sie ist noch mehr: Der Staatsfunktionär braucht regelmäßige körperliche Arbeit um seiner selbst willen, um seiner vollen Menschlichkeit willen. Deshalb muß jeder Leiter die körperliche Arbeit in den Plan der Erziehung seiner Mitarbeiter einbeziehen, muß jeder einzelne die körperliche Arbeit zum Mittel seiner Selbsterziehung machen. Hierbei müssen wir jedoch schon wieder vor einer formalen Durchführung warnen: Es gibt Beschlüsse einzelner Organe zum Beispiel des Bezirksgerichts Magdeburg , „jeden zweiten Sonnabend“ körperliche Arbeit zu leisten. Das ist ein Mißverständnis. Die körperliche Arbeit ist außerhalb der Arbeitszeit zu leisten; wir tun Schlechtes und nichts Gutes, wenn wir, um körperliche Arbeit zu leisten, unsere Hauptarbeit vernachlässigen; die Werktätigen werden wenig Achtung vor unserer Arbeit haben, wenn diese es uns gestattet, regelmäßig einen Arbeitstag ausfallen zu lassen! Dieser Grundsatz: Körperliche Arbeit außerhalb der Arbeitszeit, hat natürlich nichts damit zu tun, daß bei besonderen Anlässen Ernte, Unwetter in vollstem Maße auch vom Staatsapparat, auch von der Justiz, geholfen wird! Das Ziel unseres Bemühens, die Arbeitsweise im Staatsaparat zu vereinfachen und zu verbessern, ist „die moderne, wahrhaft demokratische Staatsmacht“; wir können das abwandeln und sagen: Unser Ziel ist die wahrhaft demokratische Justiz. Wir haben, besonders seit dem 30. Plenum, zu diesem Zweck schon eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Die dazu gefaßten Beschlüsse sollten überall überprüft, endgültig verwirklicht und um die neuen Ergebnisse und Erkenntnisse des 32. Plenums erweitert werden. Dabei werden die Parteiorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dem Staatsapparat große Hilfe leisten, und es ist zu empfehlen, daß sich bei allen zentralen und bezirklichen Dienststellen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Behördenleiter und dem Parteisekretär entwickelt. Auf keinen Fall darf eine isolierte Diskussion über die Arbeit des Staatsapparates geführt werden. Über diesen Fragen, die uns vielleicht im besonderen interessieren, in die man sich, weil sie so interessant sind, wirklich „verlieben“ kann, steht der Zusammenhang alles dessen, was wir tun, mit unserer großen nationalen Aufgabe und dem internationalen Geschehen. „Wir dürfen nicht übersehen“, sagte Genosse A. Neumann in seinem Referat, „daß der abenteuerliche Kurs der Bonner Regierung zu plötzlichen Verschärfungen im Klassenkampf führen kann.“ Diese ständige Wachsamkeit, die damit von uns verlangt wird, entspricht dem großen Vertrauen in unsere Perspektive, der Gewißheit, daß der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik die Zukunft gehört. Von dieser Sicherheit und Zuversicht muß unsere Arbeit zur Verwirklichung des 32. Plenums getragen werden! Justizfunktionäre als Abgeordnete In Heft 14 haben wir die Namen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Angestellten der Justizorgane bekanntgegeben, die am, 23. Juni 1957 als Abgeordnete der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt wurden. Nachträglich erfahren wir, daß noch einige weitere Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände als Volksvertreter gewählt sind, deren Namen wir im folgenden veröffentlichen: Franz Seidl Friedrich Leidholdt Rüdiger Pietschmann Johannes Taeschner Dr. Arthur Fröde Willy Freitag Bezirk Halle Bezirk Gera Bezirk Gera Bezirk Karl-Marx-Stadt Bezirk Dresden Berlin Das Vertrauen der Werktätigen zu unseren Justizorganen hat auch darin seinen überzeugenden Ausdruck gefunden, daß über 4000 der an unseren Gerichten tätigen Schöffen zu Volksvertretern gewählt wurden. Auch ihnen unsere besten Wünsche für ihre neue verantwortungsvolle Aufgabe. Bundestagswahlen als Prüfstein für den politischen Reifegrad der Massen (Zu den Septemberwahlen ln der Bundesrepublik) Von Horst BÜTTNER, Direktor des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Als Juristen pflegen wir alle gesellschaftlichen Erscheinungen und Prozesse vornehmlich unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, welchen Niederschlag sie in der Gestaltung des Mechanismus, der Funktionen und Formen der Staatsmacht sowie in juristischen Institutionen und Normen gefunden haben und wie alles das auf die gesellschaftliche Praxis zurückwirkt. Bezieht sich unsere Analyse auf Verhältnisse, in denen die staatlichen Machtpositionen noch von einer Minderheit innegehalten werden, so besteht sehr leicht eine besondere Gefahr, daß die juristische Betrachtungsweise mit ihrer Betonung des staatlich-institutionellen Elements die Konturen des Gesamtbildes verzeichnet, die tatsächlichen Kräfteproportionen der miteinander ringenden Klassen und Schichten der Gesellschaft aber nicht allseitig erfaßt. Das muß dann zur Unterschätzung der Rolle der Volksmassen als der eigentlichen Triebkräfte der Entwicklung in jeder Gesellschaft, zum Übersehen der Tatsache führen, daß „das Volk unbewußt überall herrscht und in allen Staaten die Regierung nur ein anderer Ausdruck für den Bildungsgrad des Volkes ist“1. Ganz besonders für uns in der Situation des zweigeteilten Deutschlands ist dies ein höchst praktisches 1 Engels, Marx/Engels, Werke Bd. 1, Berlin 1957, S. 577. politisches Problem. Sein Erkennen und die Beachtung jener hier mit den Worten des jungen Engels wiedergegebenen Wahrheit kann uns davor behüten, bei der bloßen Aufdeckung des reaktionären Charakters einzelner, dazu vielleicht noch über ihre wirkliche Bedeutung hinaus hervorgehobener institutioneller Oberflächenerscheinungen (wie etwa der „Sperrklauseln“ des westdeutschen Wahlgesetzes2) oder bei dem Nachweis, daß die ja traditionelle bourgeoise Praxis der Parteienfinanzierung und der Abgeordnetenbestechung auch in der Bundesrepublik noch gang und gäbe ist, stehen zu bleiben. Es darf auch nicht übersehen werden, daß diese und andere negative Erscheinungen des derzeitigen westdeutschen Parlamentarismus, „das große Dilemma der modernen Demokratie“ wie unmittelbar vor und nach 1933 gerade von den ausgesprochen faschistischen Kräften weidlich ausgeschlachtet werden, um damit zu „beweisen“, daß die Wiedererrichtung eines „Elite“-, eines „Führerstaates“ an der Zeit sei3. Wollten wir uns also mit der Enthüllung von Einzelerscheinungen begnügen, so würde das die, ohnehin 2 siehe dazu Werner, NJ 1957 S. 436 fl. 3 v. d. Heydte-Sacherl, Soziologie der deutschen Parteien, München 1955, S. 280 £. 496;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 496 (NJ DDR 1957, S. 496) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 496 (NJ DDR 1957, S. 496)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Maßnahemen sowie Kräfte, Mittel und Methoden zur Durchführung von Terror-und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten.

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