Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 728

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 728 (NJ DDR 1956, S. 728); kratischen Gerichte zu Organen werden, die gewissen Kreisen regelmäßig Börsenberichte liefern. Man könnte daran denken, den Wert des Erzes unter Berücksichtigung des Preises zu bestimmen. Da Uranerz jedoch ein Produkt ist, das im Austausch innerhalb der sozialistischen Staaten nur noch in der äußeren Hülle einer Ware erscheint, könnte es sich hierbei um nicht mehr als angenommene und deshalb unverbindliche Werte handeln. Auch der Einwand, daß Handelspreise für Uranerz jedermann zugänglich sind, ist nicht stichhaltig. Dies sind Preise, die innerhalb des kapitalistischen Lagers genauer gesagt: zwischen den aus-gebeuteten Kolonien und den amerikanischen Monopolen üblich sind; die geringe Höhe dieser Preise ist ein überzeugender Beweis für die schonungslose Ausbeutung der Kolonialländer durch die uransüchtigen amerikanischen Monopolisten. Dabei muß man berücksichtigen, daß Uran nicht gehandelt, sondern von amerikanischen Monopolen für ihre mißbräuchlichen Zwecke aufgekauft wird. Solche Preise können niemals auch nur annähernd zur Grundlage für die Festlegung des Wertes von Uranerz genommen werden. Sie haben auch keinerlei Bedeutung für den sozialistischen Weltmarkt und sind damit für die Verfahren vor unseren Gerichten unbeachtlich. Die vorstehende Kritik an Weisungen des Obersten Gerichts soll dessen Richtern klarmachen, daß sie in jedem Falle eine genaue Vorstellung davon haben müssen, wie sich ihre Weisungen in der Praxis auswirken werden. Zwischen Richtern des Obersten Gerichts, Richtern des BG Karl-Marx-Stadt und Vertretern des Bergbaustaatsanwalts sollte deshalb in allernächster Zeit darüber beraten werden, wie unter strenger Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit die Schlagkraft unserer Justizorgane bei der Bekämpfung der Kriminalität auf dem Gebiet der Uranförderung noch erhöht werden kann. Den Richtern des 2. Strafsenats wird vorgeschlagen, vor dieser Aussprache gemeinsam mit Fachleuten eine Studienreise durch die SDAG Wismut durchzuführen. GERNOT WINDISCH, Staatsanwalt beim Bergbaustaatsanwalt in Karl-Marx-Stadt Soll die „Betriebsjustiz“ gefördert werden? Der Artikel von Schulze über neue Maßstäbe in der Strafpolitik (NJ 1956 S. 645) ist eine mutige Arbeit; denn bisher hat sich weder das Justizministerium noch der Generalstaatsanwalt so konkret mit diesem Problem beschäftigt. Trotz alledem kann der Artikel nicht ganz unwidersprochen bleiben. Besonders mit Schulzes Behandlung der sog. Betriebsjustiz kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die Vergangenheit hat m. E. bewiesen, daß die Fälle der sogenannten Betriebst ustiz oftmals die Grundlagen für größere Verbrechen waren. Ein Beispiel mag das verdeutlichen. In der VEB Wäschefabrik in Schneeberg stellt man fest, daß ein Arbeiter 300 DM Essenmarkengelder unterschlagen hatte. Es erfolgte innerhalb des Betriebes eine Regelung dahingehend, daß der Betreffende das Geld wieder in die Kasse legen sollte. Erst nach etwa einem halben Jahr und auf Drängen der Belegschaft wurde Anzeige erstattet und man stellte fest, daß jetzt 1300 DM Gewerkschaftsgelder fehlten. Dies hätte vermieden werden können, wenn man bereits beim ersten Mal mit Hilfe eines Strafverfahrens erzieherisch auf den Arbeiter eingewirkt hätte. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wäre dabei nicht unbedingt erforderlich gewesen. Wie will man es rechtfertigen, gegebenenfalls in der Zukunft in Fällen, in denen das gesellschaftliche Eigentum nur in geringem Maße geschädigt wurde (wobei die von Schulze angenommene Höhe von 300 DM sowieso strittig ist), kein gerichtliches Verfahren mehr durchzuführen, wenn wir auf der anderen Seite z. B. Anzeigen von Bürgern wegen Kleinviehdiebstahls oder anderer Verletzungen ihres persönlichen Eigentums von geringem Ausmaß mit Recht aufnehmen und Ermittlungen einleiten? Und wie soll man solche Verstöße beachten, wenn sie in einem Privatbetrieb ge- schehen? Der Schutz des Eigentums kann sich doch nicht nur auf das persönliche Eigentum beschränken! Aus all diesen Gründen kann es daher nicht genügen, die Straftat aufzudecken und alles weitere dem Betrieb zu überlassen. Das käme geradezu einer Aufforderung zur Begehung von strafbaren Handlungen gleich, denn dem Täter kann weiter nichts passieren, als zur Rückzahlung der entwendeten Summe verpflichtet zu werden. Die Arbeiter in den Betrieben, die ihre Arbeit ehrlich verrichten, würden das nie verstehen, sie fordern im Gegenteil in solchen Fällen eine Bestrafung. Wenn nach den Empfehlungen von Schulze verfahren wird, so wird es ferner für die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane schwieriger sein, Schwerpunkte der Kriminalität zu erkennen, denn jeder Betrieb sieht lediglich seinen eigenen Fall, ohne jedoch erkennen zu können, ob sich die Angriffe auf gesellschaftliches Eigentum häufen. Ein weiterer Punkt, in dem ich Schulze nicht zustimmen kann, betrifft die Berücksichtigung vorangegangener strafbarer Handlungen. Ich denke, es kann von ausschlaggebender Bedeutung für die Beurteilung des Subjekts einer strafbaren Handlung sein, ob ein Täter bereits früher strafbare Handlungen begangen hat oder ob er bisher einwandfrei durchs Leben gegangen ist. Nach meiner Meinung sollte man schnellstens dafür sorgen, daß die neuen Gesetze, die uns den öffentlichen Tadel und bedingte Verurteilung ermöglichen, verabschiedet werden; dann dessen bin ich sicher werden unsere Justizorgane auch die richtigen Maßstäbe finden. HEINZ KLITZSCH, Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt Entfaltung des Meinungsstreits in der „Neuen Justiz“ Mit seinem Artikel „Wie kann der Meinungsstreit in der ,Neuen Justiz“ entfaltet werden?“ hat Haid (NJ 1956 S. 561) eine Frage aufgeworfen, die oft Gegenstand der Diskussion in den Bezirken und Kreisen war. Man muß Haid vollauf zustimmen, wenn er hervorhebt, daß bisher ein breiter Meinungsstreit gar nicht zustande kommen konnte, weil in der „Neuen Justiz“ in der Regel nur solche Beiträge veröffentlicht wurden, die nicht im Widerspruch zur offiziellen Meinung, d. h. zur Meinung des Ministeriums der Justiz, der Obersten Staatsanwaltschaft oder des Obersten Gerichts standen. Bezeichnend dafür ist folgende bei Diskussionen um strittige Fragen häufig auf tretende Erscheinung: Jemand verweist zur Unterstützung seiner Ansicht auf einen Artikel in der „Neuen Justiz“ und betrachtet damit seine Meinung als bewiesen und offiziell anerkannt. Ist das verwunderlich? Bei der Mehrzahl der Leser der „Neuen Justiz“ ist bekannt, daß alle der Redaktion eingesandten Beiträge zunächst an die Fachabteilungen der drei zentralen Justizorgane gehen und erst dann veröffentlicht werden, wenn die in einem Beitrag vertretene Auffassung nicht im Widerspruch zu der Meinung der Fachabteilung steht*). ) Diese Auffassung des Verfassers beruht auf einem Irrtum, und wir benutzen gern diese Gelegenheit zur Richtigstellung. Alle Beiträge werden vor ihrer Annahme zur Veröffentlichung von vier Mitgliedern des Redaktionskollegiums gelesen. Ob diese der Veröffentlichung zustimmen oder nicht, hängt aber schon seit langer Zeit nicht davon ab, ob der Beitrag mit ihrer persönlichen sowie der offiziellen Ansicht der jeweiligen zentralen Dienststelle übereinstimmt. Die einfache Tatsache, daß die „Neue Justiz“ zu vielen Fragen Beiträge mit verschiedensten, ja, entgegengesetzten Auffassungen veröffentlicht hat, sollte das eigentlich jedem Leser deutlich vor Augen führen (z. B. zur Anwendung des § 268 StPO im Jugenstrafverfahren in Heft 20; zur Auslegung des § 3 StPO in Heft 18 und 21; zur Weisungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts in Strafsachen in Heft 16 und 18 um nur einige der letzten Beispiele zu erwähnen). Wir nehmen an, daß wir noch weitere Zuschriften erhalten werden, die sich mit der Kritik und den Vorschlägen von Haid beschäftigen, und werden selbst in einem der nächsten Hefte nochmals eingehend zu diesen Fragen Stellung nehmen. Die Redaktion 728;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 728 (NJ DDR 1956, S. 728) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 728 (NJ DDR 1956, S. 728)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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