Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 699 (NJ DDR 1956, S. 699); Besonders bedeutungsvoll sei die Funktion des Gerichtsberichts als Mittel der Erziehung zum Staats- und Rechtsbewußtsein; die Gerichtsberichte seien geeignet, zur Mithilfe beim Kampf gegen die Ursachen des Verbrechens anzuregen und zur Unduldsamkeit gegenüber Fehlern und Mängeln aufzurufen. Durch eine Stellungnahme im Gerichtsbericht zu Fragen der Arbeitsmoral, der Einstellung zu Ehe und Familie, erziehen die Gerichtsberichte die Bürger zu einer sozialistischen Moral in ihrem gesamten Verhalten. Schließlich nannte Dr. Toeplitz noch die aktive Mithilfe der Gerichtsberichte bei der Verwirklichung der Kontrolle von unten durch Kritik an der Tätigkeit der Gerichte. Diese Kritik könne auch dazu beitragen, die Entwicklung einer richtigen Strafpolitik zu fördern. Der Referent untersuchte, inwieweit die anläßlich der ersten Arbeitstagung der Gerichtsberichterstatter aufgestellten Forderungen verwirklicht worden sind, und konnte feststellen, daß Fortschritte erzielt -wurden und daß die Berichte vielfach das Bemühen erkennen lassen, parteilich zu sein, daß sie die Gesellschaftsgefährlichkeit sowie alle Umstände der Tat würdigen, auf die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung und den Zweck der Strafe eingehen. Jedoch gibt es, wie der Referent an Hand von Beispielen zeigte, auch noch eine große Zahl von Gerichtsberichten mit langweiligen Tatschilderungen, die die Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat sowie den Zweck der ausgesprochenen Strafe nur schlagwortartig begründen. Solche Berichte sind nicht mehr als eine Information. Sie lassen ein Eingehen auf die jeweiligen Schwerpunkte in der Kriminalität noch sehr wenig erkennen. So entsteht durch eine Berichterstattung, die in mehreren nacheinanderfolgenden Beiträgen nur Urteile erwähnt, in denen auf Zuchthausstrafe erkannt wurde, bei den Bürgern der Eindruck, als ob es bei unseren Gerichten außer Zuchthausstrafen keine anderen Strafen gebe. Der Referent betonte, daß sich die Berichterstattung mehr als bisher den kleineren Verbrechen und auch den Zivilprozessen zuwenden müsse, die ja den größeren Teil aller anhängigen Verfahren bilden. Dabei darf sich die Berichterstattung nicht allein auf die Darstellung des Falles beschränken, sie muß vielmehr auf bestimmte Fragen, die im Zusammenhang mit den Verfahren auftauchten, näher eingehen; so wurde z. B. in einem Bericht über ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen dargelegt, welche Fehler die Erziehungsberechtigten, die Schule und der Betrieb gemacht hatten. Zur Form der Darstellung wies der Referent darauf hin, daß sie aufgelockert sein solle, ohne dabei den Inhalt zu verwässern, und daß der Berichterstatter sich nicht als neutraler Beobachter fühlen, sondern dem Bericht eine persönliche Note verleihen sollte. Die Hauptpunkte des Referates waren die Forderung nach Kritik am gerichtlichen Verfahren und nach Aufnahme einer Berichterstattung in Zivilsachen. Natürlich muß eine solche Kritik verantwortungsbewußt geübt werden und helfend sein. Bloße Feststellungen wie „Das Urteil war zu milde“ sind zwecklos. Bei der Kritik an der Arbeit des Gerichts sollten vor allem zwei Schwerpunkte beachtet werden: die Maßstäbe der Strafpolitik und die Wahrung der Rechte des Angeklagten. Dafür, daß dies in einzelnen Zeitungen bereits geschieht, gab der Referent Beispiele. Auch die Tätigkeit der Schöffen sollte Gegenstand der Erörterungen im Gerichtsbericht sein. Hinsichtlich der Berichterstattung in Zivilverfahren gibt es leider bisher wenig gute Beispiele; dabei ist sie ganz besonders geeignet, Reste alten Bewußtseins unserer Bürger überwinden zu helfen. Außer Ehesachen eignen sich insbesondere Mietssachen, Unterhaltssachen, Schadensersatzforderungen und Streitigkeiten aus Verträgen für eine Berichterstattung. Dabei sollten die Berichte weniger Aufklärung über die rechtliche Seite des Verfahrens bringen, als sich vielmehr mit dem richtigen bzw. falschen Verhalten der Bürger, mit ihrer nachlässigen Einstellung zu ihren Pflichten aus Gesetz und Vertrag auseinandersetzen. Der Referent bemängelte, daß die Presse gelegentlich ausführliche Meldungen über die Verhaftung bestimmter Verbrecher bringt, dann aber über das folgende gerichtliche Verfahren nichts berichtet. Dies unterbleibt sogar dann, wenn die Auswertung des Verfahrens unabhängig von der Tatsache der vorangegangenen Meldung über die Verhaftung aus politischen Gründen unbedingt geboten ist. Dr. Toeplitz erwähnt als Beispiel eines solchen Falles das Verfahren gegen Krucki u. a. Hier war über die Verhaftung berichtet worden. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht Frankfurt (Oder), das gerade in der Woche lief, als die Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik zu einem Freundschaftsbesuch in der CSR weilte, fand aber in der Presse mit keinem Wort Erwähnung. Die Auswertung des Verfahrens wäre zu diesem Zeitpunkt besonders geeignet gewesen, um deutlich zu machen, daß Elemente, die Handlungen begehen, die sich gegen das befreundete Land richten, von unseren Gerichten streng bestraft werden. Weitere Ausführungen im Referat befaßten sich mit der Kriminalberichterstattung, mit der Bildberichterstattung über Gerichtsverfahren, die es bisher leider noch nicht gibt, sowie mit der Berichterstattung in Nachrichtenform. Zum Abschluß seiner Ausführungen stellte Staatssekretär Dr. Toeplitz fest, daß die auf der ersten Tagung aufgestellten Forderungen richtig waren und nach wie vor weitere Beachtung finden müssen. Sie sind entsprechend dem gegebenen Stand der Entwicklung um folgende zu ergänzen: 1. Jeder Gerichtsbericht muß ein Ziel haben. 2. Die Gerichtsberichterstatter sollten sich um eine aufgelockerte und unterhaltende Sprache bemühen. 3. Jeder Gerichtsbericht muß eine persönliche Note haben. 4. Der Gerichtsbericht muß von einem hohen Verant-' wortungsbewußtsein getragen sein. 5. Wenn erforderlich, soll Kritik an der Tätigkeit des Gerichts geübt werden. 6. Der Gerichtsbericht soll helfen, die Werktätigen unserer Republik zur Einhaltung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen. Die sich an das Referat anschließende Diskussion brachte gute Hinweise und Anregungen. Erfreulich war insbesondere, daß über die Frage der Kritik im Gerichtsbericht lebhaft diskutiert wurde. Allerdings ist die Reaktion auf eine Kritik nicht immer richtig. Das zeigte ein Fall, von dem der Gerichtsberichterstatter des „Neuen Deutschland“ berichtete. Er hatte in einer Gerichtsreportage über ein Verfahren gegen Jugendliche Kritik an der mangelhaften Arbeit der Untersuchungsorgane bei der Abfassung der Protokolle geübt und dadurch zu einer Verbesserung dieser Arbeit beitragen wollen. Statt jedoch sachlich auf die berechtigte Kritik einzugehen, fragte ihn der Staatsanwalt in der anschließenden Aussprache ziemlich aufgebracht, wie er zu diesen Feststellungen gekommen sei und wer ihm Einblick in die Gerichtsakten gewährt habe. Zu welchen positiven Ergebnissen Kritik führen kann, zeigte ein von dem Vertreter der „BZ am Abend“ erwähntes Beispiel. Hier führte die Kritik an der Arbeit des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung dazu, daß sich sehr bald eine Ratssitzung mit der Arbeit des Referats befaßte und eine Reihe von Fehlem aufgedeckt und abgestellt werden konnten. Abteilungsleiter Dr. Helm (Ministerium der Justiz) stellte fest, daß in Zukunft mehr auf die Arbeit des Verteidigers eingegangen werden müsse. Die Berichte hätten bisher in den meisten Fällen den Eindruck hervorgerufen, als ob der Angeklagte allein vor Gericht stünde. Dr. Helm regte an, daß die Berichterstattung künftig mehr die Rechte des Bürgers auf Verteidigung hervorhebt. Sehr beschämend für die Justizorgane war die Feststellung, die von der Vertreterin der „Leipziger Volkszeitung“ und dem Vertreter des „Sächsischen Tageblatts“ (Dresden) getroffen wurdet daß sie auch heute noch nicht von wichtigen Verhandlungen benachrichtigt werden, obwohl das Ministerium der Justiz schon seit zwei Jahren ständig auf diese Pflicht der Gerichte hingewiesen hat. Es ist nicht tragbar, daß die Berichterstatter in die Kreise fahren müssen, um sich selbst nach anstehenden Terminen zu erkundigen. Oberrichter Dr. Berger (Stadtgericht von Groß-Berlin) bemängelte, daß die Gerichtsberichte zum Teil recht- 699;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 699 (NJ DDR 1956, S. 699) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 699 (NJ DDR 1956, S. 699)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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