Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 549 (NJ DDR 1956, S. 549); NUMMER 18 JAHRGANG 10 ZEITSCHRIF T FÜR RECHT BERLIN 1956 20. SEPTEMBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Über die rechtliche Erziehung’ der Bürger Von L, SCHEMIN') „Für denjenigen, der sich vom Recht leiten läßt, wird das Recht zu einer eigenen Gewohnheit." K. Marx I „Wenn ein junger Bursche, der viele Jahre nach der Beseitigung des Kapitalismus in unserem Lande geboren wurde, ein Verbrechen begangen hat, wir uns aber, in dem Bemühen zu erklären, warum er das getan hat, auf Überreste des Kapitalismus berufen, ist das dann nicht selbst ein solcher Überrest?“ fragte mich kürzlich ein alter Mitarbeiter des Gerichts, mit dem ich in ein Gespräch über die Kriminalität in unserer Zeit gekommen war. i Unser Gespräch zog sich bis in die späte Nacht hin,' und wie das oft vorkommt, wenn sich zwei Kriminalisten über die Natur des Verbrechens und die Psychologie des Verbrechers unterhalten wir stritten lange und heftig, brachten einander Beispiele aus der Gerichtschronik und berührten Probleme der Erziehung Und der Verhütung von Verbrechen. Wir kamen aber beide zu dem Schluß, daß auf dem Gebiet der Beseitigung der Kriminalität bei uns bei .weitem noch nicht alles getan wurde. !. Zwar wurden nach Meinung vieler ausländischer Kriminalisten in der UdSSR große Erfolge bei der Beseitigung des Berufsverbrechertums erzielt, das seit Kriegsende in einigen kapitalistischen Ländern von Jahr zu Jahr ungeheuer ansteigt und in seiner professionellen Organisiertheit, Verbreitung und Intensität immer drohender wird. Ja, ein Berufsverbrechertum gibt es bei uns' wirklich fast gar nicht es gibt keine „Banditentrusts“ und Falschmünzer, keinen Rauschgifthandel und Kindesraub. Wir haben nur durch die Literatur eine Vorstellung davon, was z. B. Racketeers* 1) sind, die in einigen Städten der USA eine so phantastische Macht erlangt haben, daß sich ihnen die solidesten Firmen und Handelsunternehmungen fügen. All das trifft zu. Aber es ist für uns doch wohl weitaus nützlicher,' nicht wohlgefällig darüber nachzudenken, was wir be-, reits getan haben, sondern tins darüber Gedanken zu machen, was bei der Bekämpfung von Verbrechen noch zu tun ist. Es ist unsinnig, die Kriminalität in unserem Lande derjenigen in den kapitalistischen Ländern gegenüberzustellen, obgleich diese Gegenüberstellungen zu unseren Gunsten sprechen würden. Es wäre deshalb unsinnig, weil bei uns im Unterschied zu diesen Ländern längst solche sozialen Faktoren beseitigt wurden, die die Kriminalität hervorbringen. I ’ Deshalb müssen wir jeden Fall eines Verbrechens,' besonders wenn es von einem jungen Menschen begangen wurde, als ein außerordentliches Ereignis an-sehen, das die höchste öffentliche Aufmerksamkeit, nicht nur die Aufmerksamkeit der Gerichts- und Untersuchungsorgane, verdient. Und solche Fälle gibt es immer noch gar nicht so selten, was nicht nur vom zähen Leben der kapitalistischen Überreste im Bewußtsein der Menschen, sondern auch davon zeugt, daß wir noch ungenügend, wie Lenin sagte in langem Kampf, auf dem Boden der ) Übersetzung von tore Orlamünde aus „Literaturnaja Gazeta“ Nr. 75 vom 26. Junt 1956. l) Mitglied einer Verbrecherbande, insbesondere Erpresser, in den USA (engl.). Diktatur des Proletariats auch die Proletarier selbst“ umerziehen, „die sich von ihren eigenen kleinbürgerlichen Vorurteilen nicht sofort, nicht durch ein Wunder, nicht auf Geheiß der Gottesmutter, nicht auf Geheiß einer Losung, einer Resolution, eines Dekrets, sondern nur in einem langen und schweren Massenkampf gegen die kleinbürgerlichen Masseneinflüsse freimachen“. Deshalb hat mein Gesprächspartner nicht recht, der voreilig auch die Tatsache selbst, daß wir uns auf Überreste des Kapitalismus im Bewußtsein der Menschen berufen, als Überrest erklärte. Recht hat er aber darin, daß es schon nicht mehr möglich ist, das Problem der Verbrechensbekämpfung unter Bezugnahme auf Überreste im Bewußtsein der Menschen zu umgehen, i N. S. Chruschtschow hob in seinem Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU an den XX. Parteitag hervor, daß es bei uns „auch hier und da Menschen gibt, die böswillig gegen die Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens verstoßen. Ohne Mitwirkung der Massen selbst, allein durch administrative Maßnahmen, kann man derartige häßliche Erscheinungen nicht beseitigen. Hier fällt der Öffentlichkeit eine bedeutsame Rolle zu. Man muß eine Atmosphäre schaffen, in der Menschen, die gegen die Verhaltensnormen, gegen die Prinzipien der sowjetischen Moral verstoßen, zu spüren bekommen, daß ihre Verfehlungen von der gesamten Gesellschaft verurteilt werden“. II Sogar im Rahmen eines großen Zeitungsartikels ist es nicht möglich, alle Fragen auszuschöpfen, aie mit dem Problem der Beseitigung der Kriminalität Zusammenhängen. Es ist aber möglich und seit langem bereits notwendig, die Frage nach einer breiten Organisation der rechtlichen Erziehung des Volkes, und vor allem der Jugend, zu stellen. Und wenn irgend etwas von dem, was unten gesagt werden wird, zweifelhaft erscheint, so ist die Notwendigkeit einer breiten öffentlichen Diskussion über diese Themen außer Zweifel zu bejahen. An dieser Diskussion sollten sich Kriminalisten und Pädagogen, Eltern und Komsomolfunktionäre, Schriftsteller und Film- und Theaterschaffende und schließlich auch diejenigen, die richten, und, so seltsam das auf den ersten Blick scheinen mag, diejenigen, die gerichtet werden, beteiligen Bekanntlich wird das Problem des Verbrechens nicht allein durch Strafmaßnahmen entschieden. Marx schrieb bereits, daß ein weiser Gesetzgeber das Verbrechen verhütet, um nicht gezwungen zu sein, es zu bestrafen“. Selbstverständlich muß der Begriff des Verbrechens aber auch die Strafe voräussetzen. Der Verbrecher darf keinen Grund Haben darauf zu hoffen, daß das von ihm geplante Verbrechen unauf-gedeckt und folglich unbestraft bleibt. Die Psychologie des Verbrechers ist indessen so, daß er bei der Vorbereitung und Begehung eines Verbrechens unweigerlich und vor allen Dingen auf seine Unbestraftheit rechnet, darauf, daß das Verbrechen nicht aufgedeckt wird und daß es ihm so oder so gelingen wird, der Verantwortung zu entgehen. In den weitaus meisten Fällen würde der Verbrecher das Verbrechen nicht begehen, wenn er wüßte, daß er sich dafür unbedingt zu verantworten hat. 549;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 549 (NJ DDR 1956, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 549 (NJ DDR 1956, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts die entscheidenden sind, wäre die Verantwortung der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit für die Anwendung des sozialistischen Rechts allein damit unzureichend bestimmt.

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