Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 531 (NJ DDR 1956, S. 531); Nochmals: Zur Arbeit der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz Die von Schuster in NJ 1956 S. 505 geschilderten Bemühungen der Leiter der Justizorgane in Karl-Marx-Stadt, den Abgeordneten der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz zu helfen, lassen einige Zweifel über Richtigkeit und Zweckmäßigkeit auftauchen. 1. Zunächst zur „Anleitung“. Nach den von der 3. Parteikonferenz der SED vorgeschlagenen und vom Nationalrat der Nationalen Front angenommenen „Maßnahmen zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ sind der Rat, seine Fachorgane und die Betriebe, Institutionen und Einrichtungen in dem Bereich der Volksvertretung verpflichtet, mit den Ständigen Kommissionen zusammen zuarbeiten, sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. In den Beziehungen zwischen den Justizorganen und den Abgeordneten kann es sich also nicht um die Anleitung, sondern nur um eine kameradschaftliche Hilfe handeln. Das ist kein Wortspiel. Folgt man Schuster, so läuft es darauf hinaus, daß die leitenden Funktionäre der Justiz und der Volkspolizei die Abgeordneten anleiten und daß nicht sie, die Staatsfunktionäre, die Vorschläge und Hinweise der Abgeordneten entgegennehmen, sondern umgekehrt den Abgeordneten die Schwerpunkte auf dem zu überprüfenden Gebiet auf den Tisch legen (Fragenspiegel, Richtlinien). Schwerpunkte festlegen heißt aber schon, den Hauptinhalt der Arbeit bestimmen. Wie leicht wird bei einer solchen Methode der Einfluß der Juristen auf die Abgeordneten der Kommission zu groß und wie schnell kann der „Anleitung“ die mit ihr notwendig verbundene Kontrolle der Durchführung folgen. Im Ergebnis hätten wir dann wieder das, was gerade verhindert werden soll: den „verlängerten Arm“ der Justizorgane. Richtiger und sinnvoller ist es. vor den Abgeordneten über bestimmte Probleme zu berichten und ihr Interesse und ihre Aufmerksamkeit auf aktuelle Fragen zu lenken, die zur Lösung eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung erfordern, damit dann das Kollektiv der Abgeordneten die von ihm für zweckmäßig gehaltenen Beschlüsse und Maßnahmen trifft. So hat vor einiger Zeit ein Vertreter der Staatsanwaltschaft die Situation des Kampfes gegen das Schieber- und Spekulantentum vor den Mitgliedern der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz der Volksvertretung Groß-Berlin geschildert. Die Abgeordneten beschlossen daraufhin, die Schädlingstätigkeit der Schieber und Spekulanten bei der Waren- und Geldverbringung nach Westberlin in einer interessanten Ausstellung anschaulich darzustellen. Viele Tausende sahen und diskutierten diese mit Hilfe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, der Volkspolizei, des FDGB und des AZKW zustandekommende-Ausstellung. Sie hatte zunächst einen festen Platz an zentraler Stelle und wanderte dann durch einige Betriebe. Ein anderes Beispiel: Dieselbe Kommission beschloß, sich einen Überblick über den Stand der Schöffenarbeit zu verschaffen. Nach einem Bericht des Leiters der Abteilung Justiz untersuchte sie mit Hilfe ihres Aktivs die Schöffenarbeit an mehreren Gerichten und vermittelte ihre Schlußfolgerungen als Empfehlungen an die Justizorgane und die gesellschaftlichen Organisationen. Gegenwärtig bereitet sich die Kommission auf die nächste Tagung der Volksvertretung von Groß-Berlin vor, die die überaus wichtigen Probleme der Jugendlichen von 17 bis 25 Jahren behandeln wird. Die Einhaltung der Jugendschutzverordnung ist der selbstgewählte Schwerpunkt der Kommission und ihres Aktivs. 2. Eine kritische Bemerkung zu den Ansichten Schusters über das Aktiv der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz. Er schreibt, daß „vor allen Dingen die führenden Funktionäre der Justiz und Volkspolizei dem Aktiv angehören müssen“, und hält dies für „ganz selbstverständlich“. M. E. ist diese Betonung unberechtigt. Erstens ist es die Aufgabe aller Ständigen Kommissionen, gestützt auf die Werktätigen, die Durchführung der Gesetze und sonstigen staatlichen Maßnahmen durch die vollziehendverfügenden Organe zu kontrollieren. Zweitens lösen sie ihre Aufgaben unter Einbeziehung der Bevölkerung. Daraus folgt drittens, daß sie sich ein breites, umfangreiches Aktiv schaffen, das aus der Bevölkerung direkt kommt. Dies ist ganz natürlich; denn es geht doch darum, eine engere Verbindung mit der Bevölkerung herzustellen und die Werktätigen in die Leitung des Staates einzubeziehen. Das bedeutet für jeden Abgeordneten, in erster Linie Menschen um sich zu sammeln, die noch nicht oder noch sehr wenig an der Leitung des Staates teilnehmen, deren Initiative deshalb auf die Lösung der gesellschaftlichen Aufgaben gelenkt werden muß. Die Hilfe der leitenden Staatsfunktionäre müßte eben die kameradschaftliche Unterstützung sein, von der oben schon gesprochen wurde. Sie sollte auch darin bestehen, den Abgeordneten behilflich zu sein, Mitglieder für das Aktiv aus der Bevölkerung zu gewinnen und nicht nur solche, die „allein schon durch ihren Beruf verpflichtet sind, eine gute aktive gesellschaftliche Arbeit zu leisten“. Sog. „Experten“-Kommissionen und -Aktivs können für die Lösung einzelner, spezieller Aufgaben vorteilhaft sein. Im allgemeinen aber sind aus Fachleuten und interessierten Bürgern zusammengesetzte Aktivs fruchtbarer. Warum wird nicht versucht, z. B. auch solche Bürger für das Aktiv zu gewinnen, die durch Kritiken, Beschwerden und Anregungen bereits zu erkennen gaben, daß sie persönlich zur besseren Einhaltung der Gesetzlichkeit beitragen wollen? Hier sind noch ungenützte Anknüpfungspunkte, die Initiative der Werktätigen zu steigern. Für prinzipiell falsch halte ich die Bestellung aller Mitglieder der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz zu Beiständen mit den Rechten eines Verteidigers im Hauptverfahren gegen Jugendliche und für die weitere Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher. Die Abgeordneten haben verantwortlichere und größere Pflichten allen Wählern gegenüber. Statt selber persönliche Bei-standschaften zu übernehmen, sollten sie mitwirken, geeignete Bürger dafür zu gewinnen. FRITZ MARQUÄRD, Berlin Recht und Justiz in Westdeutschland Der deutschen Verständigung mitten ins Herz! Zum Karlsruher Verbotsurteil Von Rechtsanwalt Dr. FRIEDRICH KARL KAUL, Berlin „Die Verfassungswidrigkeit der KPD nachprüfen lassen, hieß nichts anderes, als einen Antrag in den Automaten der Justiz hineinzustecken und ein Verbot unten herauszuziehen.“ Um keinen Irrtum bei den Stellen in Westdeutschland und Westberlin aufkommen zu lassen, die von Amts wegen jede meiner Veröffentlichungen auf die Möglichkeit der Anklageerhebung zu prüfen haben: diese Worte stammen keineswegs von mir. Sie sind einem Leitartikel der hochbürgerlichen Hamburger Zeitung „Die Welt“ vom 18. August 1956 entnommen, in dem der Chefredakteur Zehrer zum Verbot der KPD Stellung nimmt. Natürlich stellt diese Bemerkung des Herrn Zehrer nicht auf die überraschende Tatsache ab, daß der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts drei Jahre für die Terminanberaumung (28. November 1951 bis 23. November 1954), fast acht Monate für die Hauptverhandlung (23. November 1954 bis 15. Juli 1955) und über 13 Monate für die Beratung (15. Juli 1955 bis 17. August 1956) benötigte, um dann ganze 27 Tage nachdem ihm die Regierung durch Gesetz die Zuständigkeit entziehen ließ, falls es bis zum 31. August 1956 nicht zum Urteü käme (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956)1), am 17. August das Urteil zu verkünden! Bei der Einhaltung dieser Frist ging es so hastig zu, daß nach einer Beratungszeit von 13 Monaten der Termin zur Verkündung der Entscheidung so überraschend angesetzt wurde, daß die Frist für die Ladung der Prozeßbevollmächtigten der KPD, von denen nicht einer in Karlsruhe ansässig ist und die zum Teil, um nach Karlsruhe zu gelangen, eine Tagesreise benötigen, ganze 48 Stunden betrug! Nein, mit der Prägung des Begriffs vom Automatenurteil, für die der Chefredakteur der „Welt“ die alleinige Verantwortung trägt, wollte Herr Zehrer nur sagen, es sei selbstverständlich, daß die KPD eine l) BGBl. I S. 662 ff., Art. 1 Ziff. 7 und Art. 4 (vgl. hierzu Eösner in NJ 1956 S. 506). 53/;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 531 (NJ DDR 1956, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 531 (NJ DDR 1956, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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