Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 493

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 493 (NJ DDR 1956, S. 493); Entwurf fest, daß eine getilgte Vorstrafe niemanden in seinem persönlichen und beruflichen Leben zum Nachteile gereichen darf. Diese Regelung wird zu einer Einschränkung der Auskunftsersuchen und auch dazu führen, daß jede Person die über sie geforderten Auskünfte kennt. Dies wird die heute noch in einigen Kaderabteilungen auch auf diesem Gebiet übliche Geheimniskrämerei endlich beseitigen. Außer diesen Hauptprinzipien enthält das Gesetz natürlich noch eine Reihe anderer Bestimmungen, die in großen Zügen dem bisherigen Rechtszustand entsprechen. Es ist m. E. wenig zweckmäßig, auf diese überwiegend ergänzenden Bestimmungen hier noch näher einzugehen. In der Schlußbestimmung des Gesetzes ist schließlich vorgesehen, daß seine Prinzipien für sämtliche Strafen, die z. Z. im Strafregister enthalten sind, angewendet werden. Diese kurze Gegenüberstellung des bisherigen Rechtszustandes mit dem Entwurf zeigt, daß die Regierung den mit der Anordnung vom 27. Dezember 1955 über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Produktionsprozeß (GBl. 1956 I S. 57), der Verordnung vom 15. März 1956 über die Kosten in Strafsachen (GBl. I S. 273) und die Verordnung vom 28. Juni 1956 zur Aufhebung der Sühnemaßnahmen (GBl. I S. 550) begonnenen Weg konsequent weiter beschreitet und darum bemüht ist, allen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, auch denjenigen, die straffällig geworden sind, den Weg in eine bessere und schönere Zukunft zu ebnen. Offener Brief an einen Hamburger Rechtsanwalt Werter Kollege! Da Sie in Ihrem Schreiben an den Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik aus verständlichen Gründen Ihre Anschrift nicht angegeben haben, möchte ich Ihnen auf diesem Wege antworten. Ich tue dies in der Hoffnung, gleichzeitig den Juristen der Deutschen Demokratischen Republik einige notwendige Hinweise für den Rechtsverkehr mit der Bundesrepublik zu geben, und um den Lesern der „Neuen Justiz“ im Westen Deutschlands zu zeigen, wie wir uns trotz all der von Ihnen geschilderten Machenschaften um die Einheit Deutschlands bemühen. Sie schreiben, man solle den Rechtshilfeersuchen westdeutscher Justizbehörden nicht nachkommen, und geben dafür eine Reihe von Gründen an, u. a. daß durch das westdeutsche Gesetz über innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 keine Gegenseitigkeit gewährleistet sei, da die Deutsche Demokratische Republik in Westdeutschland nicht als Rechtsstaat anerkannt werde. Ich gebe zu, daß diese Meinung bei vielen Amtsstellen in der Bundesrepublik vorherrschend ist. Andererseits behaupte ich aber, daß eine Reihe von Gerichten, eine große Anzahl von Juristen, vor allem aber sehr viele Werktätige in dieser Frage eine andere Einstellung haben. Sie kennen aus unserer Presse, aus unserer Fachliteratur und auch aus gelegentlichen Besuchen der Deutschen Demokratischen Republik unser Ringen um die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit; sie kennen unsere Gesetze, die ausschließlich zum Wohle unserer Werktätigen geschaffen sind und angewandt werden; sie kennen die Aufgabe unserer Staatsanwaltschaft, die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wahren. Die Gewißheit, daß immer mehr Menschen in der Bundesrepublik dies erkennen, ist uns wichtiger als die Einschätzung unserer Justiz durch einige adenauerhörige Juristen. Wir Juristen in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgen mit großer Sorge die Gesetzgebung in Westdeutschland, weil sie im Gegensatz zu der unseren im Interesse einer kleinen Gruppe zur Unterdrückung der Mehrheit des Volkes beiträgt. Wir verfolgen auch die Rechtsprechung. Ich muß Ihnen hier Recht geben: aus vielen Urteilen ist zu erkennen, daß zahlreiche Richter und Staatsanwälte dort tätig sind, die in einer finsteren Vergangenheit dem Faschismus dienten. Es gibt aber auch Urteile, die erkennen lassen, daß es auch in der westdeutschen Justiz Patrioten gibt, welche die Spaltung Deutschlands zu überwinden suchen. Mit diesen Männern zusammenzuarbeiten, sie zu stützen und zu stärken, ist uns eine besondere Verpflichtung. Es gibt auch andere Gründe, die uns veranlassen, so viel wie möglich mit den Justizorganen Westdeutschlands Rechtshilfeverkehr zu pflegen. Die Politik der Deutschen Demokratischen Republik ist darauf gerichtet, die Einheit Deutschlands zu erringen. Obwohl die Herren in Bonn bisher auf die zahllosen Vorschläge .zur Herbeiführung der Einheit Deutschlands oder zur Lösung von Einzelfragen geschwiegen haben, fällt es ihnen immer schwerer, ihre ablehnende Haltung zu begründen. Unsere Versuche, zur Einheit Deutschlands zu kommen, finden ihren Widerhall sogar schon teilweise in der bisher regierungsfreundlichen Presse. So wie sich in der letzen Zeit die Regierung Adenauer durch ihr stures Festhalten an der Aufrüstungspolitik außenpolitisch isoliert, wird sie es durch ihre ständige Ablehnung aller unserer Angebote auch innenpolitisch tun. Wir Juristen der Deutschen Demokratischen Republik unterstützen die Politik unserer Regierung zur Herbeiführung der Wiedervereinigung von ganzem Herzen. Welcher Inkonsequenz würden wir uns also schuldig machen, wenn wir unterschiedslos jede Bitte um Rechtshilfe ablehnen würden, auch wenn sie noch nicht auf Gegenseitigkeit beruht. Ihnen und mir ist bekannt, daß die Spaltung Deutschlands von gewissenlosen Elementen ausgenutzt wird. Täglich gehen Menschen legal und illegal über die gemeinsame Staatsgrenze. Selbstverständlich sind dabei auch straffällig Gewordene, die glauben, durch den Wechsel des Aufenthaltsortes der Strafe entgehen zu können. Sie sind Rechtsanwalt, ich bin Staatsanwalt, beide dienen wir also der Durchsetzung des Rechts. Sicher wollen Sie ebenso wie ich nicht, daß Recht und Gesetzlichkeit an der Demarkationslinie aufhören. Wir wollen doch nicht, daß Deutschland ein Dorado für Verbrecher wird, die durch bloßen Aufenthaltswechsel ihrer Strafe entgehen können. Es ist mir bekannt, daß viele in der Deutschen Demokratischen Republik straffällig Gewordene in der Bundesrepublik nicht verfolgt werden, Unsere Rechtshilfe- oder Vollstreckungsersuchen werden nicht immer beachtet und die evtl, dort ausgeworfenen oder vollstreckten Strafen entsprechen oft nicht im entferntesten dem Unrechtsgehalt der Tat. Trotzdem werden wir unsere Bemühungen fortsetzen. Daß wir dabei auch gelegentlich Erfolg haben, zeigt u. a. das vor kurzem vom Landgericht Mannheim erkannte Urteil von 13% Jahren Zuchthaus gegen den Raubmörder Heinz Müller, der im Bezirk Frankfurt a. d. Oder einen Arbeiter erstochen und beraubt hat. Sicher haben Sie Recht, wenn Sie schreiben, daß unsere Bereitwilligkeit von faschistischen Staatsanwälten ausgenutzt wird, die versuchen, politische Gesinnungsurteile als kriminelle Straftaten getarnt bei uns vollstrecken zu lassen. Aber, lieber Kollege aus Hamburg, glauben Sie doch bitte nicht, daß die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik zu leichtgläubig sind. Jeder Haftbefehl, jedes Voilstrek-kungsersuchen wird sehr ernsthaft geprüft, ehe dem Ersuchen nachgekommen wird. Der Haftbefehl allein genügt nicht, um unsere Staatsanwälte tätig werden zu lassen. Er muß mit beglaubigten Vernehmungen vorgelegt werden, aus denen einwandfrei hervorgeht, um welche strafbare Handlung es sich handelt. Kein ehemaliger westdeutscher Bürger wird bei uns wegen seiner Abzahlungsschulden inhaftiert, es sei denn, er hätte offensichtlich einen Betrug verübt, indem er eine Reihe von Gegenständen mit Eigentumsvorbehalt erworben und diese dann sofort veräußert hat. In jedem Fall wird geprüft, wie sich der aus Westdeutschland Zugezogene in der Deutschen Demokratischen Republik geführt hat, denn wir wissen, wie leicht ein Werktätiger in einem kapitalistischen Lande 493;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 493 (NJ DDR 1956, S. 493) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 493 (NJ DDR 1956, S. 493)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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