Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 385 (NJ DDR 1956, S. 385); NUMMER 13 JAHRGANG 10 ZEITSCHRIFT NEUEjUSri7 FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1956 5. JULI SSENSCHAFT Für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit Das Schreiben der Kommission des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, das im „Neuen Deutschland“ vom 21. Juni 1956 veröffentlicht ist, hat in diesen Tagen bei allen Justizorganen die lebhafteste Beachtung gefunden und tiefgehende Diskussionen ausgelöst. Die Kommission geht von den Feststellungen der Berliner Konferenz der Richter und Staatsanwälte vom 10. Mai aus und betont die Notwendigkeit, diese in die Tat umzusetzen. Sie hebt das prinzipiell Wichtige mit besonderem Nachdruck hervor, vor allem die Notwendigkeit, bisherige Fehler und ihre Ursachen noch tiefergehend aufzudecken und schnell und bewußt zu neuen Arbeitsmethoden voranzuschreiten. Zugleich beweisen dieses Schreiben und seine Veröffentlichung in der Tagespresse, daß es bei uns kein Geheimnis um die Arbeit der Justizorgane gibt, daß auf ihre Unzulänglichkeiten und Fehler in offener Kritik hingewiesen und gerade dadurch der Stillstand verhindert, die Überwindung der Mängel überhaupt erst ermöglicht wird. Die Überprüfung unserer Arbeit, die grundsätzlich mit der 3. Parteikonferenz der SED, konkret aber doch wohl erst am 10. Mai begonnen hat, ist weiter fortzuführen. Wir haben vielfach zum Ausdruck gebracht, daß wir die Konferenz vom 10. Mai als einen Auftakt, als den Ausgangspunkt für eine verantwortungsbewußte Auseinandersetzung ansehen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt nach Beendigung der in allen Bezirken durchgeführten Konferenzen über die Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit besteht zweifellos bei jedem einzelnen Mitarbeiter der Justizorgane und der Staatsanwaltschaft eine ganz besondere Aufgeschlossenheit für die zum Teil sehr kritischen Feststellungen der Erklärung. Eine Reihe von Erscheinungen unserer gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeit wird hier in Verbindung mit dem jeweiligen Stand bestimmter ökonomischer und gesellschaftlicher Verhältnisse gewürdigt. Die Entwicklung und das stürmische. Wachstum des sozialistischen Sektors der Industrieproduktion in der Deutschen Demokratischen Republik, die politische und ökonomische Festigung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, die Spaltung unseres Vaterlandes, das Wachsen des f achlichen Könnens und des Bewußtseins der Kader, die Entwicklung von Rechtsanwaltskollegien all diese Tatsachen bringen es mit sich, daß die Arbeit der Justizorgane 1956 sich von derjenigen vor vier bis fünf Jahren wesentlich unterscheiden kann und muß, und zwar sowohl hinsichtlich der Art und Weise, in der Ermittlungen und Strafverfahren durchzuführen sind, als auch hinsichtlich des Inhalts der ergehenden Urteile. Aber die Kommission bleibt nicht bei der Feststellung dieser Tatsachen stehen, die heute bereits Allgemeingut unserer Erkenntnis sind. Sie rührt vielmehr an die brennende Frage, wie es kommen konnte, daß uns dieses Neue in der Entwicklung so lange verborgen blieb, oder richtiger gesagt: weshalb wir es nicht vermochten, aus den vor unseren Augen vor sich gehenden grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen, die wir doch häufig genug selbst anderen Bürgern erläuterten, rechtzeitig die richtigen Schlüsse für unsere Arbeit in Staatsanwaltschaft und Gericht zu ziehen. Hierfür genügt es auch nicht, auf die jetzt als falsch erkannte Theorie von der zwangsläufigen Verschärfung des Klassenkampfes beim Aufbau des Sozialismus hinzu- weisen. Diese nicht zutreffende Theorie beeinträchtigte die praktische Arbeit vor allem deshalb, weil sie starr und schematisch angewandt wurde. Leitsätze, Gesetzesparagraphen und statistische Zahlen behinderten den Blick für die gesellschaftlichen Verhältnisse und für das Besondere jedes einzelnen Menschen und lähmten die schöpferische Initiative der Mitarbeiter. Es ist zuzugeben, daß von den zentralen Organen ausgehend vielfach in unwissenschaftlicher, dogmatischer Art gearbeitet wurde. Eine Fülle von Aufgaben liegt vor uns, deren erste die Überprüfung und, falls nötig, die Korrektur von Urteilen, die unter anderen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen gesprochen wurden bis zum 1. September beendet sein wird. Das Strafrechtsergänzungsgesetz, mit dessen Erlaß in Kürze zu rechnen ist, wird es mit seinen neuen Strafen und seinen bis ins einzelne formulierten und voneinander abgegrenzten Straftatbeständen für die vielfältigen Verbrechen gegen unseren Staat den Justizorganen wesentlich erleichtern, das richtige Strafgesetz anzuwenden und die der einzelnen Tat und dem einzelnen Täter entsprechende richtige Strafe festzulegen. Dies wird um so sicherer gelingen, je unverrückbarer wir von der Erkenntnis ausgehen, die uns doch seit Jahren schon geläufig sein sollte, daß der unaufgeklärte und zurückgebliebene Werktätige vom Feind zu unterscheiden ist. Auch auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts wird beschleunigt geprüft werden, ob alle Bestimmungen unserer Strafprozeßordnung sich in der Praxis bewährt haben oder ob im Interesse der Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit und der Wahrung der Rechte der Bürger Änderungen oder Ausführungsbestimmungen zum Zwecke der Interpretation notwendig sind. Die zentralen Justizorgane ringen um eine Verbesserung ihrer bis jetzt noch nicht wirklich befriedigenden Methoden bei der Anleitung von Staatsanwälten und Richtern in den Kreisen und Bezirken. Es wird klar erkannt, daß hier vor allem routinemäßige Arbeit unzulänglich und jeder Schematismus gefährlich ist. Durch rechtzeitige prinzipielle Hinweise auf neue Entwicklungen und Probleme unseres Staates, seiner Ökonomik und gesellschaftlichen Verhältnisse, müssen die zentralen Organe alle Mitarbeiter in den Bezirken und Kreisen dazu befähigen, selbständig und rasch wichtige Geschehnisse und Fragen zu signalisieren und damit ihre rechtzeitige zentrale Klärung und Auswertung zu ermöglichen. Neben einer solchen weiteren Verbesserung der zentralen Anleitung kann von den Kadern in der Justiz erwartet werden, daß sie selbständig, ohne auf ausdrückliche Hinweise zu warten, aus den Verlautbarungen der Regierung und der Partei Anleitung entnehmen und in ihre praktische Arbeit umsetzen. Ebenso wie für die Wissenschaft gilt für die Mitarbeiter des Staatsapparates die dringliche Forderung, durch Überwindung von Dogmatismus und Schematismus eine Atmosphäre schöpferischer Aktivität zu schaffen, alles Neue rechtzeitig zu erkennen. Nur wenn alle an der Justizarbeit Beteiligten ebenso besorgt darum sind, die Rechte der Bürger zu wahren wie jeden Verbrecher nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen, werden wir uneingeschränkt dazu beitragen, das Vertrauen der Werktätigen zu unserem Staat zu stärken. 585;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 385 (NJ DDR 1956, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 385 (NJ DDR 1956, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der neuen Lage und Aufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Schwerpunkte bereits zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Leiter durch zielgerichtete Planaufgaben höhere Anforderungen an die Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X