Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 63 (NJ DDR 1951, S. 63); einmal darin, daß bis auf einen Jugendfreund alle fachlichen Leiter nicht Studenten des 1. Semesters und daher nicht im Kolloquium anwesend waren und daß auch kein Mitglied der Studiengruppe mit dem Vorbringen der ungeklärten Fragen im Kolloquium beauftragt wurde. Ferner besteht noch häufig eine Scheu, vor einer so großen Zahl zu diskutieren, und schließlich, und das ist das Entscheidende, ist es noch nicht in vollem Umfange gelungen, die Kritik zu entfalten und die Studenten dahin zu bringen, an das anzuknüpfen, was der Vorredner gesagt hat, zu dessen Gedanken kritisch Stellung zu nehmen oder sie zu ergänzen, statt nur seine eigene vorbereitete Antwort vorzutragen. Hier kann man die interessante Feststellung machen, daß Studenten, die Parteischulen besucht haben, und zum Teil auch diejenigen, die von der Arbeiter- und Bauernfakultät kommen, sich vielfach dadurch von den Studenten, die von den Oberschulen kommen, unterscheiden, daß sie Kritik entwickeln und damit die Diskussion vorantreiben, eine Tatsache, die sicher mit ihren besseren Kenntnissen des dialektischen und historischen Materialismus zusammenhängt. Bei dieser Gelegenheit sei auf die sehr wesentliche Tatsache hingewiesen, daß ganz allgemein sehr erhebliche Unterschiede in dem Wissen der Studenten, auch der, die von den Oberschulen kommen, bestehen. Es zeigt sich schon jetzt, daß durch die Arbeit in den Studiengruppen der FDJ und ihre kollektive Arbeitsweise den „schwachen“ Studenten zweifellos geholfen und das wissenschaftliche Gesamtniveau gehoben wird. Es kann aber nicht die Aufgabe der Vorlesungen, beispielsweise in der Gesellschaftswissenschaft an der juristischen Fakultät sein, diese Wissenslücken auszufüllen, wie es auch nicht die Aufgabe der Studiengruppen sein kann, ihre Tagung etwa mit der Darlegung des historischen Verlaufs der französischen Revolution zu verbringen. Wohl aber ist es die Aufgabe des Dozenten, die notwendige Fachliteratur für die Studenten anzugeben, damit sie im Selbststudium ihre Wissenslücken ausfüllen können, und die Aufgabe des fachlichen Leiters der Studiengruppe, die Jugendfreunde zu diesem Selbststudium anzuhalten. Auf die objektiven Schwierigkeiten, die der nutzbringenden Gestaltung der Kolloquien entgegenstehen, ist bereits hingewiesen worden. Es ist deshalb sehr zu erwägen, ob es nicht lohnender ist, die Stunden, die bisher im Studienplan für die Kolloquien vorgesehen sind, bei der Neuordnung des juristischen Studiums für die Arbeit der FDJ-Studiengruppen zu verwerten, die mit mindestens 6 Stunden für fachliche Arbeit in der Woche fest in den Studienplan eingebaut werden müssen. Solange es aber die Kolloquien gibt, erscheint die im 1. Semester der juristischen Fakultät an der Berliner Universität entwickelte Methode der engen Verbindung von Vorlesung und Studiengruppenarbeit im Kolloquium durch Kontrollfragen und ergänzende Spezialaufgaben als zweckmäßig. Zu diesem System gehört auch etwas Äußerliches, daß nämlich die 7 Studiengruppen des 1. Semesters in Vorlesungen und Kolloquien immer geschlossen als Gruppe auf denselben Plätzen sitzen. Diese von den Studenten einstimmig angenommene Vereinbarung hat viele Vorteile. Der Dozent lernt die Studiengruppen schneller kennen, kann aus der Beteiligung der Gruppen im Kolloquium gewisse Rückschlüsse auf die Intensität der Vorbereitung und das Durchschnittsniveau der einzelnen Studiengruppen ziehen und wird dadurch befähigt, Studiengruppenfunktionäre zu beraten. Auch kann er dadurch, daß er die einzelnen Gruppen in der Diskussion anspricht, den Eifer steigern, wodurch die Studenten selbst sich auch während des Kolloquiums und der Vorlesung stärker als sonst als Teil eines Lernkollektivs fühlen. Eine Fluktuation zwischen den Studiengruppen eines Semesters soll nach Möglichkeit vermieden werden. Die Studiengruppen müssen zu festen und erfolgreichen Lernkollektivs werden, die durch ihre Arbeit wirklich den einzelnen Studenten helfen, auf neue Weise besser, schneller und intensiver zu lernen. Am Ende des 1. Semesters sollte daher in gemeinsamer Besprechung zwischen Dozenten und den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen die Zusammensetzung der einzelnen Studiengruppen darauf überprüft werden, ob ein Austausch notwendig ist, um die vorhandenen Niveauunterschiede auszugleichen und die einzelnen Gruppen noch arbeitsfähiger zu machen. Mit Recht weist aber Brandt darauf hin, daß die Zusammensetzung der Studiengruppen vom 2. Semester an bis zum Staatsexamen möglichst gleichbleibend sein muß2). Walter Ulbricht sagte, daß es nicht zugelassen werden darf, „daß sich die Studiengruppen in der FDJ an den Hochschulen in unpersönliche Brigaden verwandeln, wo sich die im Lernen zurückbleibenden hinter dem Rücken der fortgeschrittenen Studenten verstecken“. Es hängt sehr viel von der Organisation der Arbeit der Studiengruppen gerade des 1. und 2. Semesters ab, ob es erreicht wird, daß die jungen Studenten diese neue Form des Lernens als große Hilfe und Förderung werten, daß sie gern in sie hineinwachsen und sie als einen unentbehrlichen Bestandteil ihres gesamten Studiums empfinden. Der Dozent kann und muß zur Lösung dieser Aufgabe dadurch beitragen, daß er z. B. in der Vorlesung über die Ergebnisse der Besprechungen mit den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen berichtet, die in den Besprechungen erörterten Schwächen und auch guten Leistungen der einzelnen Gruppen bespricht, zu der Kritik der einzelnen Gruppen an der Vorlesung, an der Führung des Kolloquiums usw. Stellung nimmt leider ist die direkte Kritik der Studenten an der Arbeit ihrer Dozenten noch nicht genügend entwickelt , daß er ferner die kritischen Feststellungen der fachlichen Leiter an der Arbeit ihrer Gruppen allen Hörern der Vorlesung mitteilt und daß er ständig darauf bedacht ist, Aufgaben zu stellen, die innerhalb der Studiengruppen gelöst werden müssen. Der Student muß davon überzeugt sein, daß der Dozent die Arbeit der FDJ-Studiengruppen als wesentlichen Bestandteil des Hochschulstudiums wertet und daß seine Arbeit engstens mit der Arbeit der Studiengruppe verbunden ist. Mit Recht bezeichnet es Brandt in seinem Artikel „Mehr und besser lernen“ als einen Mangel, daß die Dozenten bisher an keiner Sitzung der Studiengruppen teilgenommen haben. Wir müssen dahin kommen, daß es zu den Pflichtobliegenheiten zumindest der hauptamtlichen Professoren gehört, sich in gewissen Zeitabständen von der Entwicklung der Arbeit der Studiengruppen zu überzeugen. Dabei sollten sich die Dozenten mit den fachlichen Leitern darüber verständigen, welchen Studiengruppen jeder Dozent im Laufe des Semesters im Zusammenhang mit seiner Vorlesung seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden will. In gemeinsamen Besprechungen müssen dann die Erfahrungen ausgetauscht, die Mängel besprochen und Wege zu deren Überwindung gefunden werden. Die vierwöchentlichen Besprechungen zwischen den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen und den Dozenten des 1. Semesters waren für die Dozenten sehr fruchtbar. Die Charakteristik der Mitarbeit und der Leistungen der Studenten der einzelnen Gruppen durch die fachlichen und politischen Leiter erweitert das Bild, das sich der Dozent in den Vorlesungen und Kolloquien von den Studenten gemacht hat. Der Dozent erhält Kenntnis von Unklarheiten, die die fachlichen Leiter bei der Durcharbeitung der Kontrollfragen und der aus der Vorlesung erwachsenden besonderen Aufgaben feststellen und die möglicherweise auf die Vorlesung selbst zurückzuführen sind, was ihn veranlassen wird, die betreffenden Fragen im Kolloquium noch einmal zu behandeln. Ferner zeigen die Besprechungen, auf welchen Gebieten ihres Studiums die Studenten noch schwach sind, welche Gebiete ihnen besondere Schwierigkeiten bereiten und worauf die Studiengruppen ihre Arbeiten besonders konzentrieren müssen. So hat es sich z. B. in den Besprechungen gezeigt, daß die meisten Studenten für die Vorlesung „Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Gesetze“ mehr Vorkenntnisse mitbringen als für die politische Ökonomie, so daß der Schwerpunkt des Studiums der FD.J-Gruppen, der anfänglich auf die Durcharbeitung der Vorlesung über die Entwicklung der Gesellschaft gelegt worden war, auf die Politökonomie verlegt wurde. Nach dem neuen Studienplan der juristischen Fakultäten sollte daher die Vorlesung über die Politökonomie auf zwei Semester ausgedehnt werden. 2) vgl. Brandt a. a. O. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 63 (NJ DDR 1951, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 63 (NJ DDR 1951, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei festgelegten Grundsätze zu beachten. Vor der Anwendung von Hilfsmitteln ist anzustreben, erst durch einfache körperliche Gewalt die Durchführung der Maßnahmen herbeizuführen.

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