Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Deutschland 1945, Seite 90

Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90); Befehl der Interalliierten Militärkommandantur der Stadt Berlin 11. Juli 1945 Nr. 1 Berlin Die Interalliierte Militärkommandantur hat die Kontrolle über die Verwaltung der Stadt Berlin am 11. Juli 1945 übernommen. Alle früher vom Chef der Garnison und Militärkommandanten der Roten Armee der Stadt Berlin und von den unter alliierter Kontrolle stehenden deutschen Behörden ausgegebenen Befehle und Anordnungen, die die Ordnung und Haltung der Bevölkerung der Stadt Berlin regulieren, sowie die Verantwortung der Bevölkerung für die Verlegung der Befehle und Anordnungen und für gesetzwidrige Handlungen gegen die alliierten Okkupationstruppen betreffend, bleiben bis auf besondere Verfügung in Kraft. Die Militärkommandanten der Stadt Berlin UdSSR: USA: Großbritannien: Generaloberst Gorbatow. Generalmajor Parks. Generalmajor Lyne. Die 4. Sitzung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin Berlin, 1. August (Nachrichtenbüro der SMV) 1. Auf der am 1. August unter dem Vorsitz des Generalmajors Parks (USA) stattgefundenen 4. Sitjung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin haben die alliierten Kommandanten beschlossen, daß das auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung zusammengesetzte Organ der vier Alliierten zur Verwaltung des Territoriums von Groß-Berlin fernerhin ,,Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin“ heißen wird. 2. Zum zweitenmal wurde die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln besprochen. Die alliierten Kommandanten haben beschlossen, die weitere Beratung über diese Frage sowie über die Festsetzung der Reihenfolge der Lebensmittel- und Kohlenzüge und die Kontrolle über ihr rechtzeitiges Eintreffen einer bevollmächtigten Kommission der höheren Offiziere der alliierten Armeen zu übertragen. 3. Die alliierten Kommandanten haben die Frage des Post-, Telegrafen- und Telefonverkehrs geprüft und die Organisation der Arbeit des Berliner Hauptpostamtes und der Bezirkspostämter vom 2. August ab vorgesehen. 4. Es wurde beschlossen, daß die drei alliierten Befehlsstellen auch fernerhin den Brennstoff für die Bedürfnisse des städtischen Autotransportes zu gleichen Teilen stellen werden. 5. Die alliierten Kommandanten haben die Grenzen der Besatjungs-zonen in Berlin präzisiert und sie bestätigt. 6. Über die Finanzfragen, welche zur Organisation eines normalen Wirtschaftslebens in der Stadt einer schnellsten Lösung bedürfen, haben 90;
Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90) Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90)

Dokumentation: Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 1-116).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

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