Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 249

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 249 (Komm. StVG DDR 1980, S. 249); 249 §§ 61, 62 3. Der besonderen Verantwortung und der Kompliziertheit, die sich bei der Erziehung Jugendlicher (s. dazu auch §8 sowie §§ 39 bis 41) ergibt, wird mit der im Abs. 3 getroffenen Bestimmung entsprochen. Die konsequente Verwirklichung dieser Forderung, die nicht nur für die als Erzieher tätigen Strafvollzugsangehörigen, sondern auch für die in den Jugendhäusern tätigen Lehrer und die Lehrmeister und in diesem Sinne für alle Lehrkräfte des berufstheoretischen und berufspraktischen Unterrichts verbindlich ist, bildet eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß beim Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug an vorwiegend sozial fehl-entwickelten Jugendlichen die gestellten Anforderungen erfüllt werden können (s. dazu auch §39). 4. Der Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug auf der Grundlage dieses Gesetzes stellt ständig höhere Anforderungen an alle Strafvollzugsangehörigen. Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch regelmäßige Bildungsmaßnahmen ständig zu erweitern und zu vervollkommnen, ist deshalb eine zwingende Notwendigkeit. Dabei müssen diese regelmäßigen Bildungsmaßnahmen vorrangig die im Abs. 1 genannten Gebiete erfassen, sich aber ebenso darauf beziehen, daß die Strafvollzugsangehörigen die gesetzlichen Bestimmungen und andere Rechtsvorschriften sowie insbesondere jene Weisungen beherrschen, die für ihre Tätigkeit unmittelbare Grundlagen bilden. Das schließt ein, daß alle Strafvollzugsangehörigen, die für die Erziehung der Strafgefangenen direkt zuständig und verantwortlich sind oder andere spezielle Aufgaben in den Strafvollzugseinrichtungen bzw. den Jugendhäusern erfüllen, durch entsprechende Bildungseinrichtungen aus- und weitergebildet werden. § 62 (1) Die Strafvollzugsangehörigen haben in Verwirklichung dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Bestimmungen die Pflicht und das Recht, Strafgefangenen Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. (2) Die Strafvollzugsangehörigen müssen 1. durch Einheitlichkeit im Handeln und vorbildliches Auftreten die strikte Einhaltung und;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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