Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 73 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 73); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 14. Februar 1973 73 Ermittlung der planmäßigen Gewinnraten je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe durch folgende Rechnung: Geplanter Gewinn je Kostenträger bzw. -gruppe X 100 Geplanter Erlös zu Betriebspreisen je Kostenträger bzw. -gruppe Die geplante Gewinnrate ist außerdem für die gesamte realisierte Warenproduktion des VEB zu ermitteln. Die Planung nach Kostenträgern einschließlich ihrer Gliederung nach Kostenarten bzw. -komplexen hat nach den zweigspezifischen Bestimmungen zur Kostenträgerplanung bzw. für Rechnungsführung und Statistik zu erfolgen. Für die Ausarbeitung des Entwurfs des Betriebsplanes kann eine weitgehende Zusammenfassung von Kostenträgern, Kostenträgergruppen und Kostenarten bzw. -komplexen erfolgen, wenn die- Kostenträgerplanung für solche Haupterzeugnisse und Leistungen gewährleistet ist, die das gegenwärtige und zukünftige Produktions- und Kostenprofil maßgeblich bestimmen, ein Nachweis über die direkt zurechenbaren Kosten (technologische Einzelkosten, unterteilt nach Grundlohn, Grundmaterial usw.) und die indirekt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) geführt wird, eine Durchrechnung bis zu den Gesamtselbstkosten des VEB gewährleistet ist. 9. Die planmäßige Selbstkostensenkung ergibt sich durch die Einsparung vergegenständlichter und lebendiger Arbeit auf Grund von Maßnahmen der Intensivierung, insbesondere der sozialistischen Rationalisierung der Produktion sowie der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung. Das sind vor allem Maßnahmen zur Steigerung des technischen Niveaus der Produktion und der Erzeugnisse, Verbesserung der Produktions- und Arbeitsorganisation, Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse, Einsparung aus verbesserter Ausnutzung von Rohstoffen, Material, Brennstoffen und Energie, Einsparung von Gemeinkosten und insbesondere von Verwaltungskosten. Die planmäßige Selbstkostensenkung ist durch Gegenüberstellung der Basisselbstkosten* und der Planselbstkosten der hergestellten Warenproduktion und der anderen Leistungen (Kostenträger bzw. Kostenträgergruppen) zu berechnen. Als Basiskosten gelten die Planselbstkosten des Vorjahres je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe bezogen auf die geplante Produktionsmenge des Planjahres. Die planmäßige Selbstkostensenkung ist in ihrer absoluten Höhe und in Prozent von den Basisselbstkosten nachzuweisen. Die planmäßige Selbstkostensenkung des VEB ist aus den Summen der Basisselbstkosten und Planselbstkosten je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe zu berechnen. In zweigspezifischen Richtlinien kann anstelle des Nachweises nach Kostenträgern der Nachweis nach Kostenstellen festgelegt werden. Der Nachweis der planmäßigen Selbstkostensenkung hat bei der Ausarbeitung des Betriebsplanes untergliedert nach technologischen Einzelkosten (wie Grundlohn, Grundmaterial usw.) und nach Gemeinkosten zu erfolgen. * Bel neuen Erzeugnissen und Leistungen gelten die Planselbstkosten gleichzeitig als Basisselbstkosten. Darüber hinaus ist ein Nachweis über die planmäßige Selbstkostensenkung nach Maßnahmen (z. B. aus dem Plan Wissenschaft und Technik, aus der Senkung der Ausfallzeiten, aus der Verbesserung der Arbeitsorganisation) zu führen. Außerdem ist die planmäßige Entwicklung der Verwäl-tungskosten entsprechend den zweigspezifischen Bestimmungen nachzuweisen. Dieser Nachweis ist füF den Entwurf des Betriebsplanes und für den Betriebsplan auszuarbeiten. Die Planung der Selbstkostensenkung hat unter Berücksichtigung der zweigspezifischen Bestimmungen zur Planung, Abrechnung und Kontrolle des Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erfolgen. IV. Planung des Gewinns, der finanziellen Mittel und Fonds sowie der Finanz- und Kreditbeziehungen 1. Mit der Planung der Erwirtschaftung und Verwendung des Gewinns und anderer finanzieller Mittel, der Bildung und Verwendung der Fonds, der Finanz- und Kreditbeziehungen sowie der Finanzierung der Bestände und Forderungen ist die Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung zu sichern. Die Planung in den VEB hat gemäß Anlage 3 unter Berücksichtigung zweigspezifischer Ergänzungen zu erfolgen. 2. Bei der Planung des einheitlichen Betriebsergebnisses ist auszugehen von: der Steigerung der Produktion bei Gewährleistung des Sortiments, das dem Bedarf der Wirtschaft und der Be- . völkerung entspricht, der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Senkung der Selbstkosten, der Verbesserung der Struktur der Exporte und der Erhöhung der Rentabilität der Außenwirtschaftstätigkeit. Das Ergebnis aus der realisierten Warenproduktion ist aus der Summe der Erlöse (bewertet zu gesetzlichen Betriebspreisen) und den dafür geplanten Selbstkosten zu ermitteln. Grundlage hierfür ist die Kostenträgerplanung gemäß Abschnitt III Ziff. 8. Das Exportergebnis ist als Differenz von Exporterlösen ' und Exportkosten bei planmäßiger Verbesserung der Struktur der Exporte und der Erhöhung der Rentabilität der Außenwirtschaftstätigkeit zu planen. Das einheitliche Betriebsergebnis ist ausgehend vom Ergebnis aus der realisierten Warenproduktion und dem Ergebnis aus Export (gemäß gesonderten Bestimmungen)*, dem Ergebnis aus Handelstätigkeit, dem Ergebnis aus sonstigen produktiven Leistungen und dem Ergebnis aus nichtproduktiven Leistungen zu planen. 3. Die Verwendung des einheitlichen Betriebsergebnisses ist wie folgt zu planen: Vom einheitlichen Betriebsergebnis ist die planmäßige Produktionsfondsabgabe entsprechend den Rechtsvorschriften** abzusetzen. wurde den Beteiligten direkt zugestellt ** Verordnung vom 16. Dezember 1970 über die Produktionsfondsabgabe (GBl. n 1971 Nr. 4 S. 33) und Erste Durchführungsbestimmung vom 16. Dezember 1970 zur Verordnung über die Produktionsfondsabgabe (GBl. II 1971 Nr. 4 S. 34). Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. April 1971 zur Verordnung über die Produktionsfondsabgabe (GBl. II Nr. 43 S. 326);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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