Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 451

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451); I' WS DHS 001 - 233/31 t L i - *L5i - "Sie haben über Ihre strafbaren Handlungen ausgesagt. Ihnen steht das Recht zu, vor -allem auch Umstände darzulegen, die geeignet sind, Ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit zu mindern. Können Sie über solche Umstände aussagen?" "Im Zusammenhang mit der Frage wurde der Beschuldigte unterrichtet, daß er in der Vernehmung Gelegenheit hat, zu jedem Sachverhalt such alle Umstände darzulegen, die seiner Entlastung dienen können und geeignet sind, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu mindern. Der Beschuldigte äußerte sich dazu nicht.“ Vermerk als Einleitung einer Beschuldigtenvernehmung: "Dem Beschuldigten wurde zu Beginn der Vernehmung erläutert, daß ihm Fragen gestellt werden, die Verantwortlichkeiten seiner Auftraggeber betreffen. Handlungen dieser Personen hat der Beschuldigte strafrechtlich nicht zu verantworten. (Anschließend erfolgt die Fragestellung). Vermerk als Einleitung einer Frage: Dem Beschuldigten wurde erläutert , daß sich seine Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit auf die Darstellung der Umstände zum Sachverhalt unter Einbeziehung aller,entlastenden Umstände erstrecken kann. Anschließend erfolgt die Wiedergabe der Äußerungen des 3esgJäiÄlqteh dazu, wie z. B. "Dazu erklärte der BGschuii*dj%SB Ich möchte von diesem Recht auf Mitwirkung Gebrauch machen und bin daran interessiert, zur Feststellung der Wahrheit beizutragenA sachs , daß ich die mir zur Lost caiogte JTati habe, sehe ich keine Umstände, die mj&W: eilt lasten könnten" oder "Ich will alles ;so/erzählen wie es war, auch wenn ich mich dadurc1'söelbst horeinreiße Das können Sie mir ruhig glckiben.“ (Es folgt die Fortsetzung mit einer weiteren Frage) . Rechtserhebliche Informationen an den Beschuldigten sind darüber hinaus jegliche vom Untersuchungsführer vermittelte beweiserhebliche Informationen. Es muß aus den bereits in den Abschnitten 2 und 4.1 .2.1. dargestellten Gründen grundsätzlich gefordert und in der Untersuchungspraxis kompromißlos durchgesetzt werden, im Vernehmungsprotokoll sämtliche Mitteilungen des Untersuchungsführers an den Beschuldigten zu dokumentieren, die beweiserhebliche Details der möglichen Straftat betreffen und Tatwissen sein können. Soweit solche Mitteilungen ausdrücklich in Ferm von Vorhalten oder durch die Vorlage von Beweismitteln erfolgen, bereitet die Dokumentierung in der bereits dargestellten Art und Weise keine Schwierigkeiten. Probleme;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden operativen Un-tersueuungshaftvollzug durchzusetsan, insbesondere durch die sicaere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen, einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Fällen aus dem Charakter der Festnahmesituation nicht von vornherein der Verdacht einer Straftat ergibt, sondern zunächst Verdachtshinweise geprüft werden müssen.

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