Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 191

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191); 191 i 0001 WS DHS 001 - 233/31 1. Au's tausch bla 11 Die bürgerliche Doktrin von “der f reien' rxchterlicKen' Überzeug uh gs bildung stellt ihrem Wesen nach die Ablehnung jeglicher wissenschaftlich begründeten Beweis regeln dar. In offiziellen Stellungnahmen in Fachzeitschriften der BRD wird dementsprechend auf Grund der angeblichen "allgemeinen Begrenztheit" und "notorischon Unvollständigkeit" der menschlichen Erkenntnisfähigkeit behauptet die Wahrheit sei nur mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich keit" feststellbar. Die richterliche Beweiswürdigung habe die Aufgabe, die gegebenen unvollständigen Informationen zu ergänzen" Der totale Subjektivismus wird deutlich in der Definition der richterlichen Überzeugung als "hochgradige Wahrscheinlichkeit, 2 überkreuzt mir subjektiver Nichtbezweiflung". Wir grenzen uns mit der hier darge.sriteilten und erläuterten Bo-wsiskonzeption gegenüber dieserbürörlichen Boweissuffassung konsequent ab Um Mißverständnissen in dieser Richtung vorzubeugen, wurde aus den bisherigen Darlegungen bewußt die Kste-oorie der Überzeugung a;fe€jeJlammert . Dennoch kann und darf de" subjektive Faktor inBaweisorozeß nicht ‘gelougnatvverden Der Beweis kommt nury&uiibt) zielgerichtete praktische und theoretische Tätigkeit des beweisenden Subjekts zustande. Gewißheit hat nur Sinn, wenn sis/Vom Subjekt gewußt wird Dementsprechend wurde schon im Abschnitt 2.2.1. sicheres Wiesen über den Wahrheitswert eines Erkenntnisresultats als Ziel des Beweisprozesses gekennzeichnet . Es soll deshalb zum Abschluß des Beweiskapitels der beim Erkenntnissubjekt ablaufende Prozeß der Überzeugungsbildung einer T" KüHne, "Die Definition des Verdachts als Voraussetzung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen", in "Neue Juristische Wochenschrift" 1979, Heft 13, S. 617 ff. 2 2 Rieß, "Zur Reversibilität der freien tatriehter1 ichen Überzeugung" (in "Goldt1ammers Archiv für Strafrecht" Heft 9/1S78;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie zur unmittelbaren operativen Bearbeitung operativen Kontrolle von im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden feindich-negativen Personen und Personengruppen eingesetzt sind.

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