Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 185

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 185); WS OHS oOOl - 258/88 185 nen mehrerer feindlich-negativer Personen aus der Masse abheben, und soweit unter Berücksichtigung aller politischen und politisch-operativen Umstände sich in diesen Fällen eine Zuführung zur Sachverhaltsklärung als nicht zweckmäßig er-1 weist. Nach einer Festnahme auf frischer Tat beginnt die Aufklärung Г des (möglieherweise/wahrscheinlich) strafrechtlich relevanten Geschehens grundsätzlich erst mit operativen Sofortmaßnahmen und der offiziellen strafprozessualen Tätigkeit der Untersuchungsorgane . In Abhängigkeit von der Beweislage, insbesondere dabei bedingt durch das unterschiedlich ausgeprägte Informationsdefizit zur Persönlichkeit des vorläufig Festgenommenen und zu den weiteren Umständen der (möglicherweise/wahrschein-lich) vorliegenden Straftat kann das im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens mit einer sofortigen Erstvernehmung des Beschuldigten sein, oder es wird entschieden, strafprozessuale Prüfungshandlungen zur Klärung der Verdachtshinweise durchzuführen. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der sofortigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei vorliegendem Straftatverdacht soll mit folgendem Beispiel veranschaulicht werden: Drei DDR-Bürger hatten in Berlin am Brandenburger Tor bei starkem Publikumsverkehr die Absperrung überklettert und waren in Richtung Staatsgrenze gerannt. Den Aufforderungen zum Stehenbleiben kamen sie nicht unverzüglich nach, rannten weiter in Richtung Grenzmauer und forderten die Angehörigen der Grenztruppen lautstark auf, sie zu erschießen. Nachdem sie etwa 80 Meter im Grenzgebiet vorgedrungen waren, konnten sie aufgehalten und vorläufig festgenommen werden. Im Festnahmebericht der Grenztruppen wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts war die Handlungsweise der Täter dokumentiert. 1 1 Auf das Problem vorläufige Festnahme bei Übernahmen aus dem sozialistischen Ausland soll unter Verweis auf die Ausführungen unter Punkt 2.2. dieser Arbeit nicht eingegangen werden.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 185) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 185)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie Wahrheitsgemäße Untersuchungsergebnisss sind das Ziel jeglicher Untersuchungstätiokeit in Staatssicherheit . Nur wahre, der Realität entsprechende Erkenntnisresultate sind geeignet, den von der Untersuchungsarbeit erwarteten größeren Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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