Ordnung zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1986, Seite 3

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3); 3 WS LifS TJÜÜÜ= 000005 n ') : 2.3. Rei Besuchen ist es untersaqt , über Reqimeverhältnisse, Ai'beiluwuiuuii und Anyuhu r i iju dur L) i ent L e l nliu i lIlmi der Llmu IX, der Abteilungen XIV oder anderer Diensteinheiten de'5'*MTS""UTrö~" über andere Verhaftete zu sprechen oder Probleme zu besprechen, deren Erörterung der Stnntsonwalt oder dna Gericht untersagt haben. 2.4. Ohne vorherige Zustimmung des zuständigen 5 L uu t sun wii 11 es , Gerichtes oder der zuständigen Leiter der Diensteinheiten der Linie IX bzw. XIV ist es Besuchern untersagt, aufgenommenen Per- nonon Schriftntücka, Foton u. n. zur Knnntnin zu goben bzw. zu überlassen. 2.3. Vorgesehene Besuche bei aufgenommenen Personen haben grundsätzlich in den Besucherbereichen bzw. -zimmern der Untersuchungshaftanstalten werktags in der Zeit von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr und sonnabends von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr stattzufinden. Besuchen Diplomaten Personen, die durch sie zu betreuen sind, haben diese Besuche grundsätzlich in der Untersuchungshaftanstalt II des MfS Berlin zu erfolgen. Beabsichtigen Mitarbeiter der Generalkonsulate der UdSSR in Rostock, Leipzig oder Kar1-Marx-Stadt Personen zu besuchen, die durch sie zu betreuen sind, kann dies in den Untersuchungshaftanstalten der Bezirksverwaltungen Rostock, Leipzig bzw. Kar1-Marx-Stadt erfolgen. Die Mitarbeiter des Generalkonsulats der Volksrepublik Polen in Leipzig, die Besuche bei Personen vornehmen wollen, die sie zu betreuen haben, können diese Besuche in der Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Leipzig durchführen. % 2.6. Das Betreten und der Aufenthalt in den Besucherbereichen der Untersuchungshaftanstalten ist nur Besuchern gestattet, die für den jeweiligen Tag eine Besuchserlaubnis besitzen. Der EinlaG in den Besucherbereich hat grundsätzlich zu der für den Besuch vereinbarten Uhrzeit zu erfolgen. Begleitende Personen ohne Besuchserlaubnis sind grundsätzlich zurückzu-weisen. Kindern bis zu 14 Jahren ist das Betreten des Besucherbereiches der Untersuchungshaftanstalt grundsätzlich nicht zu gestatten. Unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluß stehenden Personen ist der Zutritt zum Besucherbereich der Untersuchungshaftanstalt zu verwehren. Erforder1ichenfa1ls ist ein Arzt zu konsultieren. 2.7. Besucher entsprechend den Ziffern 1.3. und 1.4. dieser Ordnung sind über die Bestimmungen zum Besucherverkehr und gemäß § 91 StPO über ihr Recht auf Beschwerde nachweispflichtiq zu belehren.;
Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3) Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3)

Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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